"Kriminelle haben Kohle und Irre sind meist pleite", bestätigt mir ein Mandant, den ich seit zwanzig Jahren auf seinem Lebensweg begleite. Er hat Erfahrung, denn er kennt die Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie & Psychotherapie der medizinischen Hochschule Hannover als auch die Justizvollzugsanstalt Hannover in der Schulenburger Landstraße 145 von innen und außen. Das unfreundliche Ambiente im Knast spüre man schon beim Einzug. Persönliche Dokumente müssten bei der Anstaltsdirektion abgegeben werden, alle persönlichen Gegenstände würden kontrolliert. Nur was zum persönlichen Gebrauch gehöre wie Schreibzeug und Bücher dürften die Häftlinge behalten. Die Gefangenen erhielten Kleider, Wäsche und Schuhe und es werde ihnen eine Kontrollnummer zugeteilt. Anschließend geht es in eine Zelle. Zu den Regeln im Knast gehöre aber auch, dass schon am ersten Tag feststünde, wann man wieder frei ist.
Hinter Gittern herrschen knastinterne Gesetze und die Gefangenenhierarchie folgt bekannten Regeln. Im Gefängnis stehen die Sexualstraftäter ganz unten. Wer draußen wegen seines Geldes angesehen war, logiert auch im Gefängnis ganz oben. Wer kein Geld hat und keine Beziehungen nach draußen, bekommt nichts auf dem knastinternen Schwarzmarkt und wer Drogen auf Pump kauft und seine Schulden nicht begleichen kann, lebt gefährlich. Das ist in der geschlossenen Abteilung der Klapse anders. Morgens und abends gibt es eine Schlange vor der Medikamenteneinnahme und jeder muss die für ihn bestimmten Drogen einnehmen. Ganz ohne Geld. Wenn man das aber nicht macht, wird man von der Anstaltsleitung bestraft und nicht von seinen Mitinsassen. Die meisten Bewohner der geschlossenen Abteilung leben schon seit Jahren von Sozialhilfe und Geld spielt nur eine untergeordnete Rolle. Das Klima in der Klapse scheint freundlicher.
Die ungefährlichen Irren laufen innerhalb der Station frei herum, wenn sie nicht gerade wegen eines psychotischen Schubs am Bett fixiert sind. Mit manchen könne man sich unterhalten, mit manchen nicht, aber durch die vielfach verabreichten Psychopharmaka herrsche ein gedämpft friedliches Klima, erzählt der Mandant. Man könnte fast sagen freundlich. Natürlich sind auch hier persönliche Gegenstände erlaubt und die Patienten tragen sogar ihre private Kleidung. Zu den Regeln in der Klapse gehört allerdings auch, dass man nicht immer ganz genau weiß, wann man wieder rauskommt. Es geht zwar nicht wie im Massregelvollzug um grundsätzlich unbefristete Aufenhalte, aber der Patient ist in einem hohen Masse von der Einschätzung des behandelnden Arztes abhängig. Wer unkooperativ ist und die Weisheit mit Löffeln gefressen hat, wird sie bald wieder ausspucken.
Wie im Massregelvollzug steigt der Anteil von Patienten, die wegen Bagatelldelikten oder Geisteskrankheit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind, bundesweit kontinuierlich an. Allerdings werden proportional viel mehr Personen in den Massregelvollzug eingewiesen, die wegen schwerer Delikte wie Mord verurteilt wurden. Die Tatsache, dass die Zahl der Insassen in psychiatrischen Abteilungen insgesamt kontinuierlich steigt, liegt am gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und an den steigenden Anforderungen einer Kosnumgesellschaft. Seit den neunziger Jahren hat das Sicherheitsbedürfnis in de Bevölkerung zugenommen und die Richterschaft in ihren Entscheidungen beeinflusst, verhaltensauffällige Täter einzuweisen. Auch der Bau neuer Psychiatrien folgt dem Trend, immer mehr Menschen in Gefängnissen oder Psychiatrien wegzuschließen.
Vor der Beurteilung durch einen Psychiater hat unser Mandant mittlerweile Angst, weil die Gerichte den Ausführungen eines Gutachters immer folgen würden. Die Unterwerfung des Menschen unter eine rein willkürliche Herrschaft von Richtern, Gutachtern und Ärzten lehne er ab, sagt er. Zugedröhnt in einer Klapse herumwanken sei eine Herabsetzung seiner Würde und wenn er die Wahl hätte, würde er lieber auf die Zwangsmedikation verzichten und bei vollem Verstand bleiben. Außerdem käme man leichter in den Knast als in die Klapse, aber auch leichter wieder heraus. Wenn erstmal ein Gutachten angefordert sei und sogar eine vorläufige Unterbringung oder eine Unterbringung zur Beobachtung im Raum stehe, werde man den Ruf als Psycho nicht mehr los, klagt mein Mandant. Viele Freunde würden sich abwenden und oftmals blieben nur noch die Bekanntschaften aus der Psychiatrie mit ähnlichen Problemen - ein Teufelskreislauf. Dann schon lieber Knast.
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Mittwoch, 15. Januar 2020
Knast oder Klapse
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Dienstag, 10. Januar 2017
OPFER
Aufgeschnappte Brocken der in § 397a StPO normierten Bestellung eines Beistands für den Fall der Nebenklage des Opfers einer Nachstellung, wenn diese bei ihm zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden geführt hat, werden vom Beklagten im zivilrechtlichen Verfahren in tragikomischer Weise zu einer Collage verarbeitet, die selbst mir als Klägervertreter eine Nuance nicht gekannten Mitleids aufkeimen läßt:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, hiermit lege ich Beschwerde ein, da ich OPFER bin und als OPFER nichts bezahlen muss! Ausserdem habe ich den xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx als Richter für befangen erklärt und lehne ihn auch weiterhin hiermit weiterhin ab! Da er nicht neutral und unbefangen ist da er für die Gegenseite unberechtigter Weise schon im Vorfeld PKH bewilligt hat. Weiter ergeht hiermit dass mir als OPFER nicht mal meinen RA xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx zur Seite gestellt wird und meine PKH abgelehnt werden! Mir als OPFER steht das aber zu! Somit werden erneut meine ganzen Rechte hiermit weiterhin verletzt! Sie haben meinen RA xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx beizuordnen was mir als OPFER zusteht! Zeugen: Opferstelle xxxxxxxxxxx! Fachärzte aus der Psychiatrie xxxxxxxxx! Es ist auch zu unterlassen. dass man mir weiterhin gesundheitlichen Schaden durch Retraumatisierungen etc. zufügt! Hiermit erwarten wir (RA xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx und ich) dass jetzt mal richtig von der Justiz gearbeitet wird und meine PHK-Kosten als OPFER, die mir zustehen bewilligt werden! Es wird um unverzügliche, schriftliche Rückantwort nach Eingang erwartet! Kosten werden von mir als OPFER nicht bezahlt!
Dass dem Beklagten weder Prozesskostenhilfe bewilligt und er antragsgemäß verurteilt wurde, ist nur eine Randnotiz des Verfahrens.
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