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Mittwoch, 6. Juli 2022

Das Z gehört Putin - auch in Deutschland

Die Stadt Düsseldorf und der Kreis Herford haben sich angesichts der Verwendung des Buchstabens Z auf den für den Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendeten russischen Fahrzeugen dafür entschieden, die Verwässerung dieser markanten Symbolkraft nicht weiter zuzulassen und der vorgenannten Bedeutung des Buchstabens Z auch in Deutschland zu besonderer Geltung zu verhelfen. Von den Zulassungsstellen dieser beiden Gemeinden werden keine KfZ-Kennzeichen mehr mit dem einzelnen Buchstaben Z ausgegeben.

Damit ist die russische Militärführung dank des vorauseilenden Gehorsams deutscher Behörden auf einem guten Weg, den Buchstaben Z auch in der Bundesrepublik Deutschland als Alleinstellungsmerkmal für ihren Angriffskrieg durchzusetzen. Das Z zur schlichten Kennzeichnung eines Fahrzeugs hierzulande nicht mehr zu verwenden, ist ein wichtiger Schritt der deutschen Behörden, um den russischen Streitkräften und ihrer Landnahme in der Öffentlichkeit einen angemessenen Raum zuzubilligen. Bereits vergebene Kennzeichen mit dem Einzelbuchstaben Z werden zurzeit allerdings noch nicht eingezogen.

Eine Stellungnahme der Kfz-Zulassungsbehörden des Landkreises Zwickau über deren Umgang mit dem alleinstehenden Z auf ihren Nummernschildern liegt derzeit noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass die Behörden in Zwickau derzeit noch keine Maßnahmen getroffen haben, um das Autokennzeichen Z für Zwickau abzuschaffen, obwohl mit der Beibehaltung dieses Kennzeichens das Symbol für den russischen Feldzug in der Ukraine auf Dauer unangemessen bagatellisiert wird.

Freitag, 17. August 2012

Muschiaufstand - Rowdytum aus religiösem Hass

Zwei Jahre Straflager für religiös motiviertes Rowdytum lautete das Urteil gegen die drei Künstlerinnen der Moskauer Punk-Band Pussy-Riot. Das klingt zunächst einmal hart, relativiert sich jedoch, wenn es stimmt, dass der Strafrahmen des russischen Gesetzes bis zu sieben Jahre Haft für das Protestgebet gegen Wladimir Putin und den russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill in Russlands wichtigstem Gotteshaus hergäbe.

Schnell sind die Kommentare deutscher Politiker zu lesen. Es sei Putins Prozess und Urteil gewesen, das jeder Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hohnspreche. Von einem gefährlichen Präzedenzfall ist die Rede und die Kanzlerin kritisiert ein unverhältnismäßig hartes Urteil, welches nicht im Einklang mit den europäischen Werten von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie stehe, zu denen sich Russland unter anderem als Mitglied des Europarates bekannt habe.

Zunächst einmal verbieten sich derartige Äußerungen angesichts der verbreiteten Unkenntnis über das russische Recht und dem Mangel des Wissens darüber, ob der Strafrahmen bei vergleichsweise hart sanktionierten Straftaten grundsätzlich ähnlich ausgeschöpft wird. Im übrigen wurden die für den Protest genutzte russisch-orthodoxe Kirche als auch die Worte gegen „die Scheiße Gottes“ wohl bewusst gewählt und dürften den einschlägigen Tatbestand des russischen Strafgesetzbuches erfüllen. Denke ich.

Ich denke aber auch, dass der Kern des weltweit als solches empfundenen Übels nicht in dem Urteil selbst begründet ist, sondern in der Tatsache, allein die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse oder Würdenträger mit Freiheitsstrafe oder überhaupt strafrechtlich zu ahnden. Leider hat man von den Wichtigtuern, die sich gegen das Urteil des russischen Gerichts wenden, vorab keine Kritik an dem zugrundeliegenden Straftatbestand oder dessen Strafrahmen gehört. Sollte dieser Umstand nicht nur Unwissen und Gleichgültigkeit sondern auch dem Respekt gegenüber dem gesetzgebenden russichen Staatsorgan geschuldet sein? Ein Respekt, dem man dem wohl auf Basis des geltenden russischen Rechts urteilenden Gericht nicht zu schulden glaubt?

Ich bin mir sicher, dass die politische Bühne nur zur eigenen Profilierung genutzt wird und kein Politiker auch nur einen Gedanken an die Tatsache verschwendet, dass die öffentliche Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, in Deutschland nach § 166 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Denn Religion ist nicht nur in Russland ein Instrument der Macht.