Am 15. Juli 2010 endet für Juristen mit erstem oder zweitem Staatsexamen die Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester. Das 2 Semester dauernde Studium (1. Semester in Hannover, 2. Semester an einer von 10 europäischen Partneruniversitäten) bietet die Möglichkeit, sich im
IT-Recht und im Recht des geistigen Eigentums zu spezialisieren und den akademischen Grad des Master of Laws (LL.M.) zu erwerben. LL.M. steht für den akademischen Grad des Master of Laws (lateinisch für Legum Magister, wobei das doppelte L die lateinische Abkürzung für den Plural „Rechte“ ist).
Das
IT-Recht hat grenzüberschreitenden Charakter und wird durch die fortschreitende Harmonisierung des EU-Rechts stark beeinflusst. Daher vermittelt der Studiengang die zentralen Aspekte des IT-Rechts und bezieht insbesondere die europarechtlichen Grundlagen mit ein. Durch die Vorlesungen von Praktikern bei der Lehre wird sichergestellt, dass der Studiengang den Anforderungen des Arbeitsmarktes an IT-Juristen gerecht wird. Zu den Ausbildungsschwerpunkten gehören:
- E-Commerce-Recht
- Telekommunikationsrecht
- Medienrecht
- Datenschutzrecht
- Immaterialgüterrecht wie Urheber- und Patentrecht
(bezogen auf Informationstechnologie)
- Computerstrafrecht
- Europa- und völkerrechtliche Grundlagen des
IT-Rechts Informationstechnische Grundlagen.
Für das erste Semester in Hannover muss derzeit eine Studiengebühr in Höhe von 1500,- EUR gezahlt werden. Die generellen Immatrikulationsgebühren der Leibniz Universität Hannover betragen 274,06 EUR, die unter anderem ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr beinhalten (Stand Wintersemester 2009/2010). Alle Lehrveranstaltungen werden mit Prüfungen abgeschlossen. In Hannover ist dies in der Regel bei Vorlesungen eine Klausur mit einer Länge von 90 Minuten und in Seminaren eine Seminararbeit nebst Vortrag. Darüber hinaus wird eine Masterarbeit während des zweiten Semesters geschrieben. Das Thema der Arbeit kann von den Studierenden vorgeschlagen werden. Nähere Informationen unter
http://www.eulisp.de