Ich schreibe auch über Dinge, die ich nicht nachprüfen und allenfalls oberflächlich beurteilen kann. Das machen auch große Zeitungen. Aktuell wird über zwei Fälle harter Strafen aus einem mir fremden Rechtssystem berichtet, die wohl etwas mehr gemeinsam haben, als dies den Zeitungsmeldungen zu entnehmen ist.
Die sogenannte Terrormiliz "Islamischer Staat" hat den jordanischen Piloten Maas al-Kassasbeh zum Tod durch Verbrennen verurteilt und diese Strafe vollstreckt. Der jordanische Soldat war im Dezember 2014 bei einem Angriff auf den "Islamischen Staat" über dem nordsyrischen Rakka abgestürzt und gefangen genommen worden.
Der islamische Staat Saudi-Arabien hat den Blogger Raif Badawi zu 1000 Peitschenhieben, zehn Jahren Haft und etwa 200.000,- Euro Geldstrafe verurteilt. Die ersten 50 Hiebe scheinen derart lebensbedrohend gewesen zu sein, dass die Vollstreckung der folgenden Teilstrafen mehrmals ausgesetzt wurde. Raif Badawi soll den Islam auch durch die Verbreitung der These beleidigt haben, dass Muslime, Christen, Juden und Atheisten ebenbürtig seien.
Bei der Berichterstattung über diese Sachverhalte fällt auf, dass keine Zeitung darüber schreibt, dass auch der Verbrennung des Piloten eine juristische Entscheidung einer Organisation vorausgegangen ist, die für sich beansprucht, eine politische Ordnung zu sein. Beide Urteile wird man staatsrechtlich aus einer anderen Perspektive beurteilen müssen, weil Saudi-Arabien ein Völkerrechtssubjekt ist. In Bezug auf die Menschenrechte scheinen die Ergebnisse beider Entscheidungsfindungen jedoch erschreckend ähnlich. Deren Beurteilung in Politik und Presse spiegelt dies allerdings nicht annähernd wieder.
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Mittwoch, 4. Februar 2015
Samstag, 3. Dezember 2011
Fahrverbot für Frauen in Saudi-Arabien schützt vor mehr Prostitution, Pornographie, Homosexualität und Scheidungen
Zu diesem Schluss kommt das Gutachten eines ehemaligen Professors der König-Fahd-Universität, Kamal Subhi, welches der gesetzgebenden saudi-arabischen Versammlung Shura vorgelegt wurde, um einer zur Diskussion stehenden Aufhebung des Fahrverbots für Frauen entgegenzuwirken. Kritiker dieses Gutachtens halten das Gegenteil für zutreffend, da Frauen erst durch das Fahrverbot zu Kontakten mit männlichen Fahrern gezwungen würden.
Selbstredend kein überzeugendes Gegenargument, denn eine erhöhte Gefährdung der sexuellen Integrität saudi-arabischer Frauen durch den Kontakt zu männlichen Fahrern setzt die Auswahl eines moralisch ungeeigneten Fahrers durch die Familie der zu chauffierenden Frau voraus. In einem streng muslimischen Land sollte jedoch die Rekrutierung verläßlicher Fahrer keine Probleme bereiten. Nachvollziehbar scheint dagegen die Annahme des Gutachtens zu sein, wonach das Verbot weiblicher Motorisierung die Ausbreitung von Prostitution, Pornographie, Homosexualität und Scheidungen verhindert.
Denn man kann davon ausgehen, dass Call-Girls, Porno-Sternchen, Lesben und betrogene Ehefrauen erst mit Hilfe eines fahrbaren Untersatzes in die Lage versetzt werden, sich weitgehend unbeobachtet und damit umfangreich dem Geschäft, der gleichgeschlechtlichen Liebe oder der Beobachtung der nächtlichen Aktivitäten ihres Ehemannes widmen zu können.
Selbstredend kein überzeugendes Gegenargument, denn eine erhöhte Gefährdung der sexuellen Integrität saudi-arabischer Frauen durch den Kontakt zu männlichen Fahrern setzt die Auswahl eines moralisch ungeeigneten Fahrers durch die Familie der zu chauffierenden Frau voraus. In einem streng muslimischen Land sollte jedoch die Rekrutierung verläßlicher Fahrer keine Probleme bereiten. Nachvollziehbar scheint dagegen die Annahme des Gutachtens zu sein, wonach das Verbot weiblicher Motorisierung die Ausbreitung von Prostitution, Pornographie, Homosexualität und Scheidungen verhindert.
Denn man kann davon ausgehen, dass Call-Girls, Porno-Sternchen, Lesben und betrogene Ehefrauen erst mit Hilfe eines fahrbaren Untersatzes in die Lage versetzt werden, sich weitgehend unbeobachtet und damit umfangreich dem Geschäft, der gleichgeschlechtlichen Liebe oder der Beobachtung der nächtlichen Aktivitäten ihres Ehemannes widmen zu können.
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