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Mittwoch, 4. Februar 2015

Verurteilt zum Tod durch Verbrennen

Ich schreibe auch über Dinge, die ich nicht nachprüfen und allenfalls oberflächlich beurteilen kann. Das machen auch große Zeitungen. Aktuell wird über zwei Fälle harter Strafen aus einem mir fremden Rechtssystem berichtet, die wohl etwas mehr gemeinsam haben, als dies den Zeitungsmeldungen zu entnehmen ist.

Die sogenannte Terrormiliz "Islamischer Staat" hat den jordanischen Piloten Maas al-Kassasbeh zum Tod durch Verbrennen verurteilt und diese Strafe vollstreckt. Der jordanische Soldat war im Dezember 2014 bei einem Angriff auf den "Islamischen Staat" über dem nordsyrischen Rakka abgestürzt und gefangen genommen worden.

Der islamische Staat Saudi-Arabien hat den Blogger Raif Badawi zu 1000 Peitschenhieben, zehn Jahren Haft und etwa 200.000,- Euro Geldstrafe verurteilt. Die ersten 50 Hiebe scheinen derart lebensbedrohend gewesen zu sein, dass die Vollstreckung der folgenden Teilstrafen mehrmals ausgesetzt wurde. Raif Badawi soll den Islam auch durch die Verbreitung der These beleidigt haben, dass Muslime, Christen, Juden und Atheisten ebenbürtig seien.

Bei der Berichterstattung über diese Sachverhalte fällt auf, dass keine Zeitung darüber schreibt, dass auch der Verbrennung des Piloten eine juristische Entscheidung einer Organisation vorausgegangen ist, die für sich beansprucht, eine politische Ordnung zu sein. Beide Urteile wird man staatsrechtlich aus einer anderen Perspektive beurteilen müssen, weil Saudi-Arabien ein Völkerrechtssubjekt ist. In Bezug auf die Menschenrechte scheinen die Ergebnisse beider Entscheidungsfindungen jedoch erschreckend ähnlich. Deren Beurteilung in Politik und Presse spiegelt dies allerdings nicht annähernd wieder.

Dienstag, 23. Dezember 2014

Weihnachtsbotschaft eines Volljuristen

Jürgen Todenhöfer ist promovierter Volljurist, vormaliger Strafrichter und Ex-Bundestagsmitglied. Er ist der Sohn des ehemaligen Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Karlsruhe, Werner Todenhöfer. Jürgen Todenhöfer ist seit langen Jahren Journalist und behauptet nun im obigen Beitrag, der "Islamischer Staat" habe eine religiöse Säuberungsstrategie vor, die hunderte Millionen Menschen das Leben kosten soll.

Jakob Augstein ist Diplom-Politologe, Chefredakteur der von ihm gekauften Wochenzeitung "der Freitag" und Autor. Er ist der anerkannte Sohn des Spiegel-Begründers Rudolf Augstein. In seiner SPIEGEL-Kolumne behauptet Jakob Augstein, "Unser Problem ist die Islamophobie, nicht der Islam."

Journalisten verdienen Geld mit den von ihnen veröffentlichten Inhalten. Insoweit ist es nützlich, auf ein Hintergrundwissen um die Journalisten zurückgreifen zu können, denen man zuhört oder deren Artikel man liest. Von beiden oben genannten Journalisten darf man annehmen, dass sie ihre Sichtweisen nicht zuerst aus wirtschaftlichen Gründen verbreiten.      

Während Augstein den deutschen Islamophobiker aus der sicheren Distanz des beobachtenden Politologen ins Zentrum seiner Betrachtungen rückt, beschäftigt sich Todenhöfer mit der Rolle des "Islamischer Staat" indem er selbst vor Ort im Nahen Osten recherchiert. Als ehemaliger Strafrichter fühlt er sich offenbar dem Unmittelbarkeitsprinzip verpflichtet.

Einig sind sich beide Journalisten jedenfalls in dem Punkt, dass eine pauschale Abneigung gegen "den Islam" schon deshalb falsch ist, weil selbst der "Islamischer Staat" als zentraler Auslöser für die vielbeschworene Islamophobie entscheidend differenziert und Muslime, die innerstaatliches Recht als erstrangig akzeptieren, der Apostasie bezichtigt.

Donnerstag, 25. September 2014

Anwältin kritisiert Zerstörung religiöser Bauten - Todesstrafe

Die öffentliche Hinrichtung der irakischen Menschenrechtsanwältin Samira Salih Ali Al-Nuaimi in Mossul im Nordirak folgte am 22. September 2014 unmittelbar nach dem Schuldspruch des Glaubensabfalls durch ein vom "Islamischer Staat" eingesetztes Scharia-Gericht. Die Rechtsanwältin wurde am 17. September verhaftet, weil sie auf ihrem Facebook-Profil die Zerstörung historischer religiöser Bauten als barbarischen Akt bezeichnet hatte. Die Zerstörung von religiösen Stätten soll durch die Ansicht gerechtfertigt sein, dass die Verehrung derartiger Bauten einen Götzendienst darstelle und damit dem Beten zum einzigen Gott entgegenstehe.