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Montag, 21. November 2022

One-Love-Kapitänsbinde

Das Geschrei ist wie erwartet groß. Das Sprachrohr der ahnungslosen Massen titelt "Wir schämen uns für euch!", nachdem der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) von seinem ursprünglichen Plan abgerückt war,  während der Fußball-WM in Katar mit einer speziellen One-Love-Kapitänsbinde ein Zeichen gegen die Ausgrenzung von LGBTQ+ Menschen und Rassismus zu setzen. Denn die Fédération Internationale de Football Association* (FIFA) hatte deutlich gemacht, dass sie sportliche Sanktionen verhängen würde, sollten die Kapitäne verschiedener Fußballverbände die One-Love-Armbinden auf dem Platz tragen.

Hintergrund für den Hinweis an die verschiedenen Nationalverbände ist die Regel 13.8 Spielführerbinde des Ausrüstungsreglements der FIFA, die wie folgt lautet:

13.8 Spielführerbinde:

13.8.1 Bei FIFA-Endrunden muss der Spielführer jedes Teams die von der FIFA bereitgestellte Spielführerbinde tragen. Falls die FIFA verschiedene Spielführerbinden bereitstellt, sollte ein Modell getragen werden, das sich am besten vom Ärmel abhebt, über dem sie getragen wird.

13.8.2 Die von den Spielführern der Teams bei anderen Wettbewerben und bei internationalen Freundschaftsspielen getragenen Spielführerbinden:

13.8.2.1 müssen sich farblich klar vom Ärmel abheben, über dem sie getragen werden,

13.8.2.2 dürfen nicht ins Trikot eingearbeitet werden, sondern müssen von diesem getrennt sein,

13.8.2.3 dürfen keine Herstellerkennzeichen, Sponsorwerbung oder Dekorationselemente enthalten,

 13.8.2.4 dürfen das Wort „Spielführer“ aufweisen (oder eine Abkürzung oder eine Übersetzung davon), das in leserlicher Schrift mit maximal 5 cm hohen Buchstaben geschrieben ist.

Damit ist zunächst einmal klar, dass das sogenannte Verbot des Tragens der One-Love-Kapitänsbinde tatsächlich nur das Bestehen der FIFA auf die Einhaltung der für alle Mitgliedsverbände bestehenden Regeln bedeutet und kein explizites und spezielles Verbot der One-Love-Kapitänsbinde.

Für das Erklären der Bereitschaft, sich an längst bekannte Regeln zu halten, muss sich niemand schämen, auch nicht die Masse der BILD-Zeitungsleser stellvertretend für den DFB e.V. oder die Spieler der Nationalmannschaft. Regeln einzuhalten ist gerade im Sport ein unverzichtbares Element und dazu gehören auch Details wie die Beachtung eines Ausrüstungsreglements.

Vielmehr hätten sich die Vertreter der nationalen Fußballverbände von England, Holland, Wales, Schweiz, Frankreich, Dänemark, Belgien und Deutschland als Mitglieder der FIFA innerhalb der dort vorgesehenen Gremien rechtzeitig darum kümmern können, dass die FIFA eine den angegebenen Zielen angemessen erscheinende Binde zur Verfügung stellt. Zeit genug dafür war allemal und die Kritik an der Gesellschaftsordnung in Katar ist nicht neu.

Dass die FIFA nun die Einhaltung ihres Regelwerks kontrolliert und Verstöße angemessen sanktionieren will, dient dem ordnungsgemäßen Ablauf der Fußballweltmeisterschaft in Katar und damit den kommerziellen Interessen aller beteiligten Wirtschaftsgrößen, zu denen sicherlich auch die Spieler und die Sponsoren gehören. Dass das Publikum dabei nicht gefragt wird, ist auch keine spektakuläre Neuigkeit.

* im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragener Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)

Mittwoch, 10. April 2013

Twitter-Mobbing


Seit der FC Málaga im Jahre 2010 von Scheich Abdullah Bin Nasser Al Thani aus Katar für 25 Millionen Euro aufgekauft und von Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 70 Millionen Euro freigestellt wurde, konnte in der Saison 2011/12 nicht nur der vierte Tabellenplatz in der spanischen Primera División erreicht werden, welcher zur Teilnahme an der Qualifikation zur UEFA Champions League 2012/13 berechtigte, sondern es folgte auch eine Sperre durch die UEFA für die Teilnahme an der kommenden Europapokalsaison 2013/14 wegen Nichterfüllung der finanziellen Kriterien des Financial-Fair-Play (FFP).

Nach dem Ausscheiden des FC Málaga in der UEFA Champions League im Viertelfinale durch eine 2:3-Niederlage gegen Borussia Dortmund, liess sich Klubeigentümer Scheich Abdullah Al-Thani zu dem Twitter Kommentar "Yes, we were targeted from the beginning of the season by corrupt UEFA and based on racism" hinreissen, der übersetzt in etwa "Ja, wir waren vom Beginn der Saison an auf Grund von Rassismus im Visier der korrupten UEFA" lautet.

Die UEFA wird die Twitter-Äußerung des Millardärs und Verwandten der Herrscherfamilie aus Katar zunächst durch ihre Disziplinarkommission prüfen lassen. Im Hinblick auf die im Jahre 2022 in Katar stattfindende FIFA-Fussball-Weltmeisterschaft sicherlich ein angemessenes Signal. Nach deutschen Maßstäben handelt es sich bei der Äußerung über Twitter um eine Behauptung, bei deren Nichterweislichkeit der Wahrheit sogar ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch bestünde.