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Montag, 21. November 2022

One-Love-Kapitänsbinde

Das Geschrei ist wie erwartet groß. Das Sprachrohr der ahnungslosen Massen titelt "Wir schämen uns für euch!", nachdem der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) von seinem ursprünglichen Plan abgerückt war,  während der Fußball-WM in Katar mit einer speziellen One-Love-Kapitänsbinde ein Zeichen gegen die Ausgrenzung von LGBTQ+ Menschen und Rassismus zu setzen. Denn die Fédération Internationale de Football Association* (FIFA) hatte deutlich gemacht, dass sie sportliche Sanktionen verhängen würde, sollten die Kapitäne verschiedener Fußballverbände die One-Love-Armbinden auf dem Platz tragen.

Hintergrund für den Hinweis an die verschiedenen Nationalverbände ist die Regel 13.8 Spielführerbinde des Ausrüstungsreglements der FIFA, die wie folgt lautet:

13.8 Spielführerbinde:

13.8.1 Bei FIFA-Endrunden muss der Spielführer jedes Teams die von der FIFA bereitgestellte Spielführerbinde tragen. Falls die FIFA verschiedene Spielführerbinden bereitstellt, sollte ein Modell getragen werden, das sich am besten vom Ärmel abhebt, über dem sie getragen wird.

13.8.2 Die von den Spielführern der Teams bei anderen Wettbewerben und bei internationalen Freundschaftsspielen getragenen Spielführerbinden:

13.8.2.1 müssen sich farblich klar vom Ärmel abheben, über dem sie getragen werden,

13.8.2.2 dürfen nicht ins Trikot eingearbeitet werden, sondern müssen von diesem getrennt sein,

13.8.2.3 dürfen keine Herstellerkennzeichen, Sponsorwerbung oder Dekorationselemente enthalten,

 13.8.2.4 dürfen das Wort „Spielführer“ aufweisen (oder eine Abkürzung oder eine Übersetzung davon), das in leserlicher Schrift mit maximal 5 cm hohen Buchstaben geschrieben ist.

Damit ist zunächst einmal klar, dass das sogenannte Verbot des Tragens der One-Love-Kapitänsbinde tatsächlich nur das Bestehen der FIFA auf die Einhaltung der für alle Mitgliedsverbände bestehenden Regeln bedeutet und kein explizites und spezielles Verbot der One-Love-Kapitänsbinde.

Für das Erklären der Bereitschaft, sich an längst bekannte Regeln zu halten, muss sich niemand schämen, auch nicht die Masse der BILD-Zeitungsleser stellvertretend für den DFB e.V. oder die Spieler der Nationalmannschaft. Regeln einzuhalten ist gerade im Sport ein unverzichtbares Element und dazu gehören auch Details wie die Beachtung eines Ausrüstungsreglements.

Vielmehr hätten sich die Vertreter der nationalen Fußballverbände von England, Holland, Wales, Schweiz, Frankreich, Dänemark, Belgien und Deutschland als Mitglieder der FIFA innerhalb der dort vorgesehenen Gremien rechtzeitig darum kümmern können, dass die FIFA eine den angegebenen Zielen angemessen erscheinende Binde zur Verfügung stellt. Zeit genug dafür war allemal und die Kritik an der Gesellschaftsordnung in Katar ist nicht neu.

Dass die FIFA nun die Einhaltung ihres Regelwerks kontrolliert und Verstöße angemessen sanktionieren will, dient dem ordnungsgemäßen Ablauf der Fußballweltmeisterschaft in Katar und damit den kommerziellen Interessen aller beteiligten Wirtschaftsgrößen, zu denen sicherlich auch die Spieler und die Sponsoren gehören. Dass das Publikum dabei nicht gefragt wird, ist auch keine spektakuläre Neuigkeit.

* im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragener Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)

Dienstag, 24. Juli 2018

Die Wahrheit über Mesut Özil

Der Heiligenschein der Scheinheiligen glänzt in diesen Tagen besonders hell, denn diese sind sich durchweg darüber einig, dass der nun zurückgetretene und daher ehemalige Fußballnationalspieler Mesut Özil die Fehler gemacht hat, sich im Mai 2018 mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan fotografieren zu lassen und auf die anschließende Hetzjagd erst spät zu antworten. Ausgehend von dieser Annahme wurde und wird Özil nun der Prozess gemacht.

Tatsächlich waren die Fotos mit dem türkischen Staatspräsidenten gar nicht falsch und das folgende wochenlange Schweigen sein gutes Recht. Als deutscher Nationalspieler mit türkischen Wurzeln durfte er sich jederzeit mit dem türkischen Staatspräsidenten oder dem deutschen Bundespräsidenten ablichten lassen, ohne sich aus irgendeiner Richtung den Vorwurf respektlosen Verhaltens gegenüber einem anerkannten politischen Amt machen lassen zu müssen. Keiner wird von einem talentierten Spieler mit türkischen Vorfahren mehr verlangen können, als von Altbundeskanzler Gerhard Schröder, der anläßlich seiner öffentlichen Gratulation zu Erdogans Vereidigung als Präsident Anfang des Monats im Auftrag der Bundesregierung eigens in die Türkei gereist ist.

Auch Kritik an gemeinsamen Auftritten von FIFA-Präsident Gianni Infantino und dem Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin während der Fußballweltmeisterschaft 2018 in Rußland war kaum zu hören, obwohl Putin im öffentlichen Deutschland ebenfalls als böser Machtmensch verschrien ist. Der Öffentlichkeit die Beschäftigung mit der bundesweiten Entrüstung ob des skandalösen Fotos mit Erdogan zu überlassen, war nicht nur Teil der Freiheit Özils, sondern auch Raum für entlarvende Schauspielkunst, in welchem DFB-Präsident und CDU-Jurist Reinhard Grindel genau das Bild abgegeben hat, wie es Kritiker von ihm nicht schlechter hätten zeichnen können.

Das Verhalten von Grindel, welches Özil in seiner Rücktrittserklärung als Inkompetenz und Unfähigkeit definiert hat, ist angesichts der Karriere des DFB-Führers tatsächlich keine große Überraschung, auch wenn man nur flüchtig hinter die Kulissen blickt. Da ist mir die schlichte Art von Steuersünder Hoeneß lieber, der auf Özils Rücktritt polterte, Özil habe "seit Jahren einen Dreck gespielt". Ex-Knacki Uli meidet das moralische Glatteis, das Grindel aus der Spur gebracht hat und redet nur über Fußball. Mehr würde ihm auch keiner abnehmen. 

Montag, 21. September 2015

Abmahnung vom DFB

Der deutsche Fußball genießt weltweite Anerkennung und seine Fans zeigen ihre Zuneigung auch in Teilen der Welt, in denen man nicht unbedingt damit rechnen muss, dass die deutsche Fußball-Nationalmannschaft überhaupt Beachtung findet.

Im Inland wird aber nicht nur jeder Schritt der Mannschaften genau beobachtet, auch deren Anhänger und ihre Aktivitäten werden genau unter die Lupe genommen. Im Auftrag des Deutschen Fußball-Bund e.V. ("DFB") nutzen dabei die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt aus München das Rechtsinstitut der Abmahnung, um Fußball-Fans der deutschen Nationalmannschaft vom Verkauf von Eintrittskarten zu Länderspielen der deutschen Nationalmannschaft über eBay abzuhalten.

Eine derartige Abmahnung skizziert den Vorwurf in etwa wie folgt: "Mit Rechnung vom 23. September 2015 haben Sie vom DFB vier Tickets für das EM- Qualifikationsspiel der deutschen Herren-Nationalmannschaft gegen Georgien am 11. Oktober 2015 in der Red-Bull-Arena, Leipzig, zugeteilt bekommen. Die Tickets wiesen Plätze in Block 37 zum Preis von je EUR 25,00 (inkl. MwSt.) aus. Am 27. September 2015 haben Sie die von Ihnen erworbenen Tickets zu einem Preis von EUR 280,50 über die Auktionsplattform eBay verkauft. Im Zuge der Bewerbung um die Tickets haben Sie die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des DFB für den Verkauf von Eintrittskarten zu Länderspielen der deutschen Nationalmannschaften im Inland ("Ticket-AGB") akzeptiert. Nach Ziffer 7 der Ticket-AGB ist es dem Käufer der Tickets untersagt, diese bei "Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten".

Darüber hinaus sei es untersagt, Tickets bei privater Weitergabe zu einem Preis zu verkaufen, der den Einkaufspreis übersteigt. Bei jeder Weitergabe der Tickets müsse der Käufer den neuen Ticketinhaber auf diese Bestimmungen hinweisen. Natürlich gibt es berechtigte Zweifel daran, ob die Verpflichtung eines Ticketinhabers, bei jeder Weitergabe auf diese Bestimmungen hinzuweisen, Bestand hat. Auch die angebliche Verpflichtung, dem DFB die Namen neuer Karteninhaber mitteilen zu müssen, begegnet großen Zweifeln. Jedenfalls soll eine Verletzung der gewünschten Verkaufsbeschränkungen den DFB zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe von bis zu EUR 2.500,00 berechtigen. Ferner soll das Recht bestehen, im Verletzungsfall sowohl die angebotenen Tickets als auch alle weiteren erworbenen Tickets zu sperren und den Zutritt zum Stadion entschädigungslos zu verweigern.

In der Regel wird mit der Abmahnung durch den DFB die Möglichkeit signalisiert, die Tickets wieder zu entsperren, wenn innerhalb einer bestimmten Frist eine Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgegeben wird mit der Verpflichtung, die Tickets nicht an den Erwerber der eBay-Auktion herauszugeben oder bereits herausgegebene Tickets zurückzufordern. Auch die Vertragsstrafe wird nicht felsenfest gefordert. In jedem Fall ist es nicht ratsam, sich ohne Rechtsberatung gegenüber dem DFB oder den von ihm beauftragten Rechtsanwälten zu äußern, denn ob die angeblichen Verpflichtungen dem DFB gegenüber tatsächlich im geforderten Umfang bestehen und wie mit den Rechten des Zweiterbewerbers eines Länderspiel-Tickets umzugehen ist, bedarf einer genauen juristischen Betrachtung.

Montag, 14. Februar 2011

St. Pauli gegen Borussia Mönchengladbach 3:1 - Der Pöbel schreit nach harter Strafe!


22. Spieltag, beide Clubs abstiegsbedroht. St. Pauli liegt gegen Borussia Mönchengladbach durch ein Tor von Igor de Camargo mit 0:1 zurück. Nach einem Foul von St. Pauli´s Matthias Lehmann lässt sich de Camargo zu einem Kopfstoss gegen Lehmann hinreissen, der - nicht durch die Wucht des Kopfstosses bedingt - umfällt. Schiedsrichter Wolfgang Stark steht genau daneben und zeigt de Camargo sofort die Rote Karte. In Unterzahl kassiert Glabach den Ausgleich und verliert am Ende mit 1:3. Lehmann schiesst das letzte Tor für St. Pauli und der Gladbacher Trainer Michael Frontzeck wird anschliessend gefeuert.

Ich würde zwar auch lieber Wolfsburg, Stuttgart oder Köln auf Platz 18 sehen, aber so ein Spiel wie das 3:1 von St. Pauli gegen Gladbach ist doch wohl Feinschmeckerkost der Bundesligadramaturgie. Ein Spieler hält das Schicksal seines Klubs in der Hand und versenkt den Trainer gleich mit.

Das Journalistengejammer war vorhersehbar. BLIND fordert eine harte Strafe gegen den "fiesen Schauspieler" und in anderen Zeitungen ist von einer "fragwürdigen Roten Karte" zu lesen, welche die Gladbacher Niederlage besiegelt habe. Was für ein Schwachsinn. Die Rote Karte durch den in unmittelbarer Nähe postierten Schiedsrichter gab es zu Recht für eine Tätlichkeit. Ob der Getroffene umfällt oder nicht, berührt den Tatbestand eines groben Fouls des Kopfstösslers nicht. de Camargo ist der Oberdepp.

Wenn Lehmann durch den DFB gesperrt wird, wäre das eine armselige Reaktion auf bezahltes Mediengeschrei und damit die Charakterlosigkeit, der Lehmann zu Unrecht beschuldigt wird. Werden in Zukunft alle überflüssigen Pirouetten nach Fouls bestraft, oder nur solche nach Schlüsselszenen? Das entbehrliche Geschwätz als Reflex einer Utopie von Gerechtigkeit im Fussball hatten wir schon öfter und es wird auch nicht aussterben. Gehört nämlich ebenfalls dazu.