Freitag, 16. Oktober 2020
Turboquerulantin: 1.500,- Euro Ordnungsgeld
Mittwoch, 16. September 2020
Turboquerulantin - Schurkentag
Ein didaktisch wertvoll aufbereiteter Beschluss mit dem harmonisch eingefügten Wappen Nordrhein-Westfalens würdigte an diesem besonderen Tag das Wirken der Turboquerulantin auf der Internetplattform Twitter, auf welcher sie mit gewohnt sicherer Hand gegen die ihr auferlegte Unterlassungspflicht aus dem vorangegangenen Beschluss vom 19.02.2020 mittels fortgesetzter Veröffentlichung der Unterschrift des ihr unliebsamen Comte de Montfort verstieß. Wie üblich warf unser kleinkrimineller Sausewind zur Garnierung des wirren Treibens in seiner gerichtlichen Stellungnahme mit den ihm vertrauten Begriffen "Prozessbetrug", "Betrugsdelikte", "Strafanträge" und "Bandenkriminalität" um sich.
Das Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,- ist natürlich nur ein äußerst gering bemessener Anerkennungsbetrag für einen vorsätzlichen Verstoß, der auch in der Querulantenszene mehr Beachtung verdient hätte. Innovativ war sicherlich der Vorwurf der Turboquerulantin, dass das Landgericht Hagen im Beschluss vom 19.02.2020 nicht nach Recht und Ordnung gehandelt habe und sich der Mittäterschaft bei den schweren Straftaten ihres blaublütigen Gegners schuldig gemacht hätte. Natürlich darf auch der Vorwurf der Rechtsbeugung gegen das erkennende Gericht nicht fehlen und es ist daher zu erwarten, dass unser Türbchen auch in dieser Sache noch lange nicht klein beigeben wird.
Mittwoch, 19. August 2020
Turboquerulantin - Veröffentlichung von Unterschrift im Internet
Mittwoch, 29. Juli 2020
Die Turboquerulantin und der Fürst
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Ralf Möbius LL.M. und Michael Fürst von Gorka Prinz Rurikovich im Amtsgericht Pinneberg |
Wieder einmal war es die Turboquerulantin, die sich vom Glanz des Fürsten von Gorka Prinz Rurikovic derart geblendet fühlte, dass sie glaubte, ihren virtuellen Unrat über dem Adligen ausschütten zu müssen, um sich wenigstens für einen kurzen Moment von der bedrückenden Leere der eigenen Trostlosigkeit abzulenken. Freiheitsberaubung und sexueller Missbrauch lauteten die abstrusen Vorwürfe gegen den über jeden Verdacht erhabenen Fürsten im Internet, über deren Löschung das Amtsgericht Pinneberg entscheiden sollte.
Schon in der Güteverhandlung deutete der Vorsitzende, für eine verständige Partei unmissverständlich, an, dass sich unser Türbchen wieder einmal aufs Übelste vergaloppiert hatte und ihre rechtswidrigen Ergüsse keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte in dem von ihr nur verschwommen wahrgenommenen Prozessgeschehen hätten. Ihrem Bildungsgrad entsprechend konnte die Turboquerulantin den Ausführungen des Gerichts nur sehr begrenzt folgen und sich schließlich nicht beherrschen, im Wege einer vollkommen sinnlosen Widerklage für das angeblich erlittene Unrecht mindestens 5.000,- Euro Schmerzensgeld und zusätzlich noch einmal 5.000,- Euro Schadensersatz zu fordern.
Auch das Ergebnis dieses Prozesses, der wegen des durch die Widerklage deutlich erhöhten Streitwertes nunmehr vor dem Landgericht Itzehoe entschieden werden muss, wird keine Überraschung sein. Dass deshalb nun auch bei den Rurikiden ein Dom Pérignon geköpft werden kann, war natürlich nicht nur von Michael Fürst von Gorka Prinz Rurikovich erwartet worden, sondern sorgte auch im Herrscherhaus Boecker de Montfort l’Amaury für Genugtuung, weil sich letzteres Adelsgeschlecht erst in der vergangenen Woche mit den Gehässigkeiten der niedersächsischen Weltrekordlerin im Dauermobbing auseinandersetzten musste.
Es kann nun noch eine Weile dauern, bis auch das Landgericht Itzehoe von den unsinnigen Ausführungen unserer Lieblingspatientin überschwemmt werden wird, aber wir versprechen natürlich hochheilig und beim Zepter ihrer Hoheit des Fürsten von Gorka Prinz Rurikovic, dass wir die geneigte Leserschaft davon unterrichten werden, wenn der Turboquerulantin die Verbreitung ihrer ungeheuerlichen Vorwürfe endlich untersagt wird und ihre absurden Geldforderungen in Form eines Urteils auf den Schutthaufen der schleswig-holsteinischen Justiz gekippt werden.
Montag, 20. April 2020
Turboquerulantin viel stärker als Corona
In solch schweren Zeiten ist es wichtig, positive Zeichen zu setzen, um den ehrlichen Menschen zu signalisieren, dass Anstand und Moral noch lange nicht ausgedient haben. Wie ein Fels in der Brandung sorgt unsere Turboquerulantin deshalb dafür, dass der schwer gebeutelte Landeshaushalt in Nordrhein-Westfalen wenigstens ein bisschen entlastet und zum Ausgleich für die enormen Corona-Zahlungen mit einem kleinen Zuschuss in Höhe von 500,- Euro bedacht wird.
Böse Zungen behaupten zwar, dass die Spende der TQ in Wirklichkeit nur ein Ordnungsgeld des Amtsgerichts Gelsenkirchen sei, aber das ist natürlich nur formell richtig. Denn wer durch rechtskräftiges Urteil verbotene Beiträge auf Twitter einfach stehen lässt und sich dazu im Vollstreckungsverfahren vor Gericht überhaupt nicht äußert, ist entweder vollkommen umnachtet oder verfolgt mit seinem Verhalten den Zweck, der Landeskasse in schwierigen Zeiten finanziell ein wenig unter die Arme zu greifen.
Wie wir längst alle wissen, ist unser Türbchen aber alles andere als dumm und daher gebührt der niedersächsischen Vollblutjournalistin der uneingeschränkte Dank für ihre aufopferungsvolle Haltung, der öffentlichen Hand von ihrer bescheidenen Rente ganze 500,- Euro für wohltätige Zwecke abzugeben. Die Turboquerulantin ist der lebende Beweis dafür, dass unsere Gesellschaft die Herausforderungen der Corona-Krise mit vorbehaltloser Solidarität ohne weiteres bewältigen kann.
Freitag, 27. März 2020
Turboquerulantin stärker als Corona
Wieder einmal hat es einen französischen Adeligen erwischt, der seine Herkunft nicht verleugnen möchte und ausdauernd um das Recht kämpft, nicht stets aufs neue von seiner unermüdlichen Widersacherin beleidigt zu werden. Nun ist dem Comte de Montfort in seinem Kampf um das Ansehen der französischen Adels-Dynastie das Amtsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 06.03.2020 zum Az.: 405 C 78/20 zu Hilfe geeilt und hat der Turboquerulantin verboten, über Twitter die Behauptung zu veröffentlichen, der Spross aus hohem Hause tätige Straftaten wie üble Nachrede und Verleumdung, obwohl er dies gar nicht getan hat.
Angeblich hat der pandemieresistente Justizpanzer aber schon Beweismittel für seine ungeheuerlichen Behauptungen an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben und das angeblich strafbare Verhalten des blaublütigen Grafen ohne zu zögern angezeigt. Weil die in Rede stehenden Beweismittel wahrscheinlich gerade von der Staatsanwaltschaft ausgewertet werden, hat es die Turboquerulantin zunächst unterlassen, sich in Gelsenkrichen adäquat zu verteidigen. Wir sind daher ganz gespannt, ob unserem Türbchen in Kürze der Turnaround gelingt oder ob der wackere Graf mit Residenz in Hagen eine neue Kerbe in seinen schon beeindruckend geriffelten Knüppel schnitzen kann.
Mittwoch, 3. Januar 2018
Halbneger
Mir ist jetzt nicht ganz klar, weshalb über den Twitter-Account eines Bundestagsabgeordneten auch nur irgendeine Botschaft über Noah Becker abgesetzt werden sollte, aber die Wortwahl ist natürlich idiotisch und mit hoher Wahrscheinlichkeit beleidigend, weil Wikipedia den aktuellen Zeitgeist wohl ausreichend justiziabel wiedergibt: "Neger gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen." Wenn der überflüssige Kurznachrichtendienst nicht existieren würde, müsste Twitter auch für Til Schweiger erfunden werden, denn der wackere social-media-fighter mit dem ihn konterkarierenden Nachnamen nutzt jede Gelegenheit, um sich vom Schauspieler zum Ernstgenommenwerder emporzuarbeiten.
Mit "Jens Maier, du bist ein wiederlicher Drecksack" punktete Schweiger wie geplant über Facebook in der Öffentlichkeit und sprang gekonnt rustikal auf den fahrenden Zug der Empörung auf. Mutmaßlich ohne rechtliche Konsequenzen. Obwohl sich Noah Becker gerade über "die nervige Rolle des Dauersohns“ beschwert hatte, ließ der vermeintliche Berufssohn diese wunderbare Gelegenheit, sich selbst als Erwachsener zu präsentieren, ungenutzt: "Wie BILD erfuhr, hat Noah Becker in Absprache mit seinem Vater Boris Becker nun rechtliche Schritte eingeleitet." Jens Maier, Noah Becker, Til Schweiger und die deutsche Justiz. Never change a winning team!
Sonntag, 8. Oktober 2017
Der Baum als Strafe Gottes
Informativ zu diesem Sachverhalt ist der Umstand, dass Frau Tempel Nahost-Korrespondentin, Redakteurin der „Jüdischen Allgemeinen“ und Chefredakteurin der von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik herausgegebenen Zeitschrift „Internationale Politik“ war.
Der Journalist Martin Lejeune konvertierte nach eigenen Angaben bereits im Jahr 2003 zum Islam und bekannte sich am 05.07.2016 jedenfalls öffentlich zu seinem islamischen Glauben. Martin Lejeune behauptet "Der Islam ist die Religion des Friedens" und zeichnet sich durch eine Befürwortung der offiziellen türkischen Politik und eine pro-palästinensische Grundhaltung aus. Abseits seiner auf Twitter geäußerten Meinung bezeichnet er die ums Leben gekommene Journalistin Sylke Tempel als Unterstützerin des zionistischen Kolonialisierung-Projektes in Palästina, der andauernden Vertreibung der Palästinenser und als eine Gegnerin der Türkei.
Nach seinem auf breite Ablehnung stoßenden Twitter-Kommentar zum Tod von Frau Tempel ließ der Ruf nach strafrechtlichen Sanktionen nicht lange auf sich warten. Der mittlerweile weit verbreitete Hang, unpopulären oder abstoßenden Kommentaren insbesondere auf Facebook oder Twitter mit Strafanzeigen zu begegnen, ist ein Trend, der durch eine meinungsfeindliche Rechtsprechung oftmals seine Bestätigung findet. Die Idee, gesellschaftliche Außenseiter mit dem geltenden Recht zu disziplinieren, gefällt natürlich nicht nur den konkret von scharfer Kritik getroffenen Gegenspielern, sondern auch der von der Allgegenwärtigkeit des Internets in die Enge getriebenen Politik, die in Deutschland bereits mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken reagiert hat, welches eine Löschung unzulässiger oder auch nur kritischer Inhalte abseits staatlicher Kontrolle begünstigt.
Im konkreten Fall wurde Martin Lejeune wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gem. § 189 StGB angezeigt. Der objektive Tatbestand des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener kann durch ein unzulässiges Werturteil im Sinne einer Beleidigung nach § 185 StGB, durch die Behauptung einer nicht erweislich wahren Tatsachen nach § 186 StGB aber auch in der Form einer wider besseren Wissens abgegebenen unwahren Tatsachenbehauptung gem. § 187 StGB erfüllt werden.
Angesichts der in Deutschland nach Art. 5 GG geschützten Meinungsfreiheit und der nach Art. 4 GG gewährten Religionsfreiheit ist der Wunsch der nach Strafe rufenden Laien in einer zunehmend meinungsfeindlichen Gesellschaft zwar verständlich, juristisch allerdings unvertretbar. Denn einer Religion, der das Konzept eines Gottes entnommen werden kann, wonach dieser nicht willkürlich sondern nach Plan handelt und den irdischen Weltenverlauf bereits detailliert vorbestimmt hat, ergäbe sich auch der Tod von Frau Tempel als Schöpfungshandeln Allahs: "Weißt du denn nicht, dass Allah es ist, der die Herrschaft über die Himmel und die Erde hat, und dass ihr außer Allah weder Schutzherrn noch Helfer habt?"
Den Unfalltod von Frau Tempel insoweit als Strafe einzuordnen, scheint nachvollziehbar. Da Teil der Religionsfreiheit die Bekenntnisfreiheit als das Recht, seinen Glauben auch privat oder öffentlich auszudrücken ist, durfte Herr Lejeune als Muslim selbstverständlich den sich aus seiner religiösen Überzeugung heraus ergebenden Umstand öffentlich äußern, dass der Tod von Frau Tempel die Strafe seines Gottes sei. Denn der Schutz der Grundrechte erlaubt dem Äußernden auch, seine Überzeugung unabhängig davon kundzutun, ob sie "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", emotional oder rational begründet ist.
Mittwoch, 6. Januar 2016
Die Turboquerulantin - Hausdurchsuchung
"Erneuter Überfall auf meine Person mit Tür öffnen und Durchsuchungsbefehl" lautet die Botschaft. Unter der Anhängerschaft macht sich Bestürzung breit: "Das darf ja wohl nicht wahr sein....", "Was macht nur mit dir kann ja wohl nicht wahr sein" und "Unglaublich, tut mir leid was die alle mit dir machen". Doch die Turboquerulantin ist mit allen Wassern gewaschen: "Ich bin mit dem Auto weggefahren und hatte es vorher verriegelt ... der Polizist wollte die Autotür aufmachen, konnte er aber nicht ...aber die haben blöd geschaut und standen wie angewurzelt auf dem Hof als ich weggefahren bin."
Sie verrät auch, worum es den zu spät kommenden Polizisten eigentlich ging: "Die Beschuldigte ist verdächtig, seit dem 22.10.2015 in HXXXX und anderenorts unter dem Twitter-Account XXXX öffentlich wahrnehmbar den Anzeigeerstatter wahrheitswidrig des Parteiverrats zu bezichtigen. Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß § 164 StGB. Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen Ermittlungen. Eine vorherige Anhörung der Beschuldigen unterbleibt, da sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S.1 StPO."
Das Ergebnis der Durchsuchung scheint mager gewesen zu sein. Der Computer der Delinquentin konnte offensichtlich nicht beschlagnahmt werden: "Die haben fremdes Eigentum mitgenommen" denn "auch in dieser Situation war mein Schutzengel bei mir und wies mir den richtigen Weg".
Ein durchaus beachtlicher Erfolg der Turboquerulantin, der auf Facebook gebührend gefeiert wird: "wenn ich an diese beiden Gesichter denke, wie die dumm aus der Uniform geschaut haben ... könnte ich lachen vor weinen, als ich mit dem Auto weg fuhr .. diese Polizisten soll wohl noch gerufen haben ...stehen bleiben ....tja aber ich konnte das nicht im Auto hören da sie Scheiben zu waren ...und dann hatten sie versucht eine Großfahndung zu machen ....auch das ist misslungen."
Das erste Spiel in der neuen Saison ist damit beendet: TQ vs Justiz, 1:0.
Dienstag, 17. September 2013
Thor Steinar - Markenalarm in Hannover
Das höchste deutsche Zivilgericht hatte bereits in zwei Urteilen vom 11. August 2010 zu den Aktenzeichen XII ZR 192/08 und XII ZR 123/09 festgehalten, dass der Verkauf solcher Waren zur Folge haben kann, dass eine Liegenschaft in den Ruf gerät, Anziehungsort für rechtsradikale Käuferschichten zu sein und damit ein Ort, an dem - auch aufgrund von Demonstrationen - gewaltsame Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Diese mögliche rufschädigende Wirkung sei geeignet, Kunden fernzuhalten und Dritte von dem Abschluss eines Mietvertrages abzuhalten. Im Deutschen Bundestag und einigen Fußballstadien ist das Tragen von Kleidung dieser Marke verboten.
Die Berührungsängste der meisten Hannoveraner in der physischen Welt scheinen die Branchengrößen im Internet dagegen nicht zu teilen. Weder Facebook noch twitter und auch nicht youtube oder Google zeigen Distanz. Sie beherbergen "Thor Steinar" ohne Scheu und generieren Werbeumsätze mit der umstrittenen Marke.
Wie der gerade abgeebbten Diskussion zu der Veröffentlichung von Interviewfragen zum Migrationshintergrund des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler, in der taz zu entnehmen war, hatten zahlreiche taz-Abonnenten mit der Kündigung ihres Abonnements wegen der als rassistisch empfundenen Fragestellungen des Interviews gedroht.
Es bleibt abzuwarten, ob die Global Player der virtuellen Welt wegen ihrer Vorgehensweise auch ins Kreuzfeuer ihrer Kunden geraten oder ob im Netz andere Maßstäbe für zeitgemäße Political Correctness angelegt werden. Denn wer mag schon auf Google, youtube, Facebook oder twitter verzichten?
Mittwoch, 10. April 2013
Twitter-Mobbing
Seit der FC Málaga im Jahre 2010 von Scheich Abdullah Bin Nasser Al Thani aus Katar für 25 Millionen Euro aufgekauft und von Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 70 Millionen Euro freigestellt wurde, konnte in der Saison 2011/12 nicht nur der vierte Tabellenplatz in der spanischen Primera División erreicht werden, welcher zur Teilnahme an der Qualifikation zur UEFA Champions League 2012/13 berechtigte, sondern es folgte auch eine Sperre durch die UEFA für die Teilnahme an der kommenden Europapokalsaison 2013/14 wegen Nichterfüllung der finanziellen Kriterien des Financial-Fair-Play (FFP).
Nach dem Ausscheiden des FC Málaga in der UEFA Champions League im Viertelfinale durch eine 2:3-Niederlage gegen Borussia Dortmund, liess sich Klubeigentümer Scheich Abdullah Al-Thani zu dem Twitter Kommentar "Yes, we were targeted from the beginning of the season by corrupt UEFA and based on racism" hinreissen, der übersetzt in etwa "Ja, wir waren vom Beginn der Saison an auf Grund von Rassismus im Visier der korrupten UEFA" lautet.
Die UEFA wird die Twitter-Äußerung des Millardärs und Verwandten der Herrscherfamilie aus Katar zunächst durch ihre Disziplinarkommission prüfen lassen. Im Hinblick auf die im Jahre 2022 in Katar stattfindende FIFA-Fussball-Weltmeisterschaft sicherlich ein angemessenes Signal. Nach deutschen Maßstäben handelt es sich bei der Äußerung über Twitter um eine Behauptung, bei deren Nichterweislichkeit der Wahrheit sogar ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch bestünde.