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Freitag, 13. September 2019

beA-Warnung: Aufgrund der aktuellen Uhrzeit kann die Übertragung vor 24:00 Uhr womöglich nicht abgeschlossen werden.

Mit Beschluss vom 20. August 2019 zum Az.: VIII ZB 19/18 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht ohne Weiteres schon um 20:00 Uhr vor Ablauf einer um 24:00 Uhr endenden Frist mit weiteren Übermittlungsversuchen für einen fristgebundenen Schriftsatz per Fax an ein Gericht aufhören darf, weil der Anwalt in Betracht ziehen muss, dass das bisherige Scheitern auf einer erhöhten Beanspruchung des Faxanschlusses des Gerichts während der üblichen Bürozeiten beruht habe.

Weil das anwaltliche Faxgerät von 15:43 Uhr bis 19:22 Uhr bei mehr als 54 Übermittlungsversuchen die Rückmeldung "besetzt" angezeigt hatte, gab der Kollege schließlich entnervt auf. Zu früh, wie der Bundesgerichtshof meint. Für den dadurch verspäteten Fristverlängerungsantrag wurde deshalb auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt und die Frist galt als versäumt.

Die diesem Beschluss zu Grunde liegende Konstellation ist zwar nicht direkt mit der Problematik vergleichbar, mit welcher ich mich kurz vor einem Fristablauf durch das besondere elektronische Anwaltspostfach konfrontiert sah, aber dennoch stand kurzfristig die Frage einer drohenden Fristversäumnis im Raum. Denn um 23:55 Uhr übermittelte mir mein elektronisches Anwaltspostfach beim E-Mail-Versand die Warnung: "Aufgrund der aktuellen Uhrzeit kann die Übertragung vor 24:00 Uhr womöglich nicht abgeschlossen werden."

Kurz darauf kam allerdings die Bestätigung der erfolgreichen und fristgemäßen Versendung, was aber nicht immer garantiert werden kann, denn auch technische Probleme wie Fehler beim Hochladen sind bei Verwendung des beA nicht ausgeschlossen, wie folgende Mitteilung zeigt und dann wird man sich als Rechtsanwalt möglicherweise ein nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes und kausales Verschulden bei der Versäumung einer Frist vorwerfen lassen müssen.

Mittwoch, 5. September 2018

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach im Testbetrieb

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wurde am 03.09.2018 durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wieder in Betrieb genommen. Seit diesem Zeitpunkt können alle Rechtsanwälte in Deutschland der seit dem 1. Januar 2018 bestehenden Pflicht nachkommen, in diesem geschlossenem Nutzersystem elektronische Nachrichten entgegen zu nehmen. Bis Anfang September war das System wegen Sicherheitsmängeln außer Betrieb.

Der höchstpersönliche Testbetrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs hat folgende Hürden offenbart. Auch wer alle Komponenten inclusive des Lesegeräts korrekt installiert hat, kann nach dem Drücken des Anmeldebuttons unter der URL https://www.bea-brak.de/bea/index.xhtml mit der Meldung rechnen "Anmeldung wird durch geführt. Bitte warten." Manche Kollegen warten heute noch, ich habe die Seite nach einer halben Stunde neu geladen.


Eine weitere Hürde kann der Hinweis bedeuten "Für den Zugriff auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist eine lokale Softwarekomponente, die beA Client-Security, erforderlich." Auch diese Nachricht kann erfolgen, wenn auf Seiten des Nutzers alles richtig gemacht wurde. Bisweilen hilft auch hier nur ein Neustart des Computers.



Die nächste Bremsung mag durch die Nachricht "Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden" erfolgen. Die persönliche beA-Karte ist in das Lesegerät eingesteckt, das Lesegerät leuchtet grün aber der Sicherheits-Token wird nicht gefunden. Kann passieren, einfach nochmal alles ausstöpseln, evtl. einen nochmaligen Neustart arrangieren und die Sache könnte funktionieren.


Ist man als pflichtbewusster Anwalt endlich in seinem Postfach, wartet man freudig erregt auf die Anzeige der Nachricht eines Kollegen. Es heißt dann "Die ausgewählte Nachricht wird geladen und entschlüsselt. Bitte warten." Das kann ich. Vor dem Insbettgehen habe ich dann den Computer heruntergefahren und die Hoffnung aufgegeben, nach acht Stunden warten die Nachricht noch lesen zu können. Am nächsten Tag musste ich dagegen nur 15 Minuten warten und konnte die Nachricht dann tatsächlich lesen.



Nur ausloggen konnte ich mich dann nicht sofort, denn "Die Anfrage konnte nicht verarbeitet werden. Bitte versuchen  Sie es später erneut." Habe ich gemacht, ging dann auch. Fazit: Das besondere elektronische Anwaltspostfach funktioniert irgendwie, nicht immer sofort und verlangt jedenfalls Geduld und jede Menge Neustarts. Wer nicht bereit oder in der Lage ist, sich damit selbst zu beschäftigen, wird sich mit den Beschwerden der Mitarbeiter auseinandersetzen dürfen. Über die Sicherheit des Systems vermag ich nicht zu urteilen, besonders anwenderfreundlich ist das besondere elektronische Anwaltspostfach derzeit jedenfalls noch nicht.