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Samstag, 2. Juli 2011

"Offensichtlicher und besonders schwerer Urheberrechtsverstoß" mittels filesharing von "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop"

Jedenfalls spricht die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH davon, wenn Sie mittels Abmahnung für die Geto Gold Musikverlag GbR Rechte an "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop" geltend macht. Der übliche Mix aus "Internettauschbörse", "illegal" und "Landgericht" wird mit "eDonkey","eMule", "Kazaa" und "BitTorrent" gewürzt um dann mit einem "Vergleichansgebot von EUR 450,00" schmackhaft serviert zu werden. Geschmäcker sind bekanntlich verschieden und wer von zuviel Strobopop noch nicht geblendet durch die Welt rennt, ahnt schon, wo das leckerere Süppchen gekocht wird.