Samstag, 2. Juli 2011

"Offensichtlicher und besonders schwerer Urheberrechtsverstoß" mittels filesharing von "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop"

Jedenfalls spricht die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH davon, wenn Sie mittels Abmahnung für die Geto Gold Musikverlag GbR Rechte an "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop" geltend macht. Der übliche Mix aus "Internettauschbörse", "illegal" und "Landgericht" wird mit "eDonkey","eMule", "Kazaa" und "BitTorrent" gewürzt um dann mit einem "Vergleichansgebot von EUR 450,00" schmackhaft serviert zu werden. Geschmäcker sind bekanntlich verschieden und wer von zuviel Strobopop noch nicht geblendet durch die Welt rennt, ahnt schon, wo das leckerere Süppchen gekocht wird.

2 Kommentare:

  1. Ich habe eine selbstgeschriebene Software, die entsprechend der von verschiedenen Daten-Sammel-Dienstleitern eingesetzten Software File-Sharing-Netzwerke automatisiert überwachen und Daten wie verwendete IP-Adressen, Zeitstempel, angebotene Dateien, Ursprungsland und Ort etc. in einer Datenbank aufzeichnen sowie Übertragungen zu Beweiszwecken durchführen kann.

    Ich ziehe in Erwägung, diese Software als Open-Source unter der GPL zu veröffentlichen. Mögliche positive Auswirkungen wären:

    - Datensammlern wird die Geschäftsgrundlage entzogen, jeder kann selbst auf die Suche gehen

    - angeblich angefallene Kosten für Datensammlung sind mittels einer frei verfügbaren Software einfacher als offensichtlich frei erfunden zu entlarven, auch sonst könnte es für die Argumentation vor Gericht nützlich sein, eine Quell-offene Software als Referenz oder zu Demonstationszwecken zu haben, mögliche Fehlerquellen in der Erfassung sind einfacher zu belegen.

    Die möglichen negativen Auswirkungen sind natürlich offensichtlich.

    Was meinen die damit beschäftigten Juristen? Wäre dies u.U. hilfreich?

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  2. Hallo, das wäre sicherlich in allen Bereichen interessant und würde sicherlich im Bereich der Beweisführung aber auch bei den Antipiracy-Firmen einiges neu ordnen - jedenfalls hinsichtlich der verwendeten Software. Eine erste Diskussion darüber könnten Sie mittels eines Eintrags in diesem Blog starten. Die hier gestellt Anfrage hat mit Sicherheit nicht die Wirkung wie ein Posting unter einer einschlägigen Überschrift. Entweder ich schreibe etwas anhand der Informationen, die Sie mir zur Verfügung stellen. Oder Sie schreiben selbst und ich kennzeichne das als Gastbeitrag.

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