Der unbedachte Kommentar eines Gegners in meinem Blog zum Ausgang eines Beschwerdeverfahrens hat am Ende zum Erfolg geführt. Das Landgericht hatte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt und wir warteten im Beschwerdeverfahren auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Kurz bevor uns die ablehnende OLG-Entscheidung zuging, kritisierte ein anonymer Kommentator, dass ich in meinem "tollen Blog" nichts darüber geschrieben hätte, dass die Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ebenfalls gescheitert war.
So betrüblich die Nachricht einerseits war, versprach der Informationsgehalt des Kommentars andererseits eine letze Chance, die begehrte Prozesskostenhilfe doch noch zu bekommen. Weil die Diktion des Kommentators vermuten liess, dass der Verfasser tatsächlich mehr wusste als ich, wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe umgehend zurückgenommen, um die Wirkung des in Kürze zu erwartenden OLG-Beschlusses zu vermeiden. Denn weil es für die dem PKH-Antrag zu Grunde liegende negative Feststellungsklage mehr als nur ein zuständiges Landgericht gab, konnte der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Rücknahme umgehend anderweitig neu eingereicht werden. Hätte uns der ablehnende OLG-Beschluss vor Antragsrücknahme erreicht, wäre das Rechtsschutzbedürfnis für die neuerliche Entscheidung eines anderen Landgerichts über den gleichlautenden PKH-Antrag entfallen.
Mittlerweile hat das anschließend angerufene Landgericht die begehrte Prozesskostenhilfe gewährt und wir bedanken uns beim unbekannten Kommentator ausdrücklich auch im Namen der Mandantin für den Hinweis auf die ablehnende OLG-Entscheidung, die uns zum Glück erst am Tag nach der Rücknahme des ersten Antrags erreicht hat. Ohne den wertvollen Hinweis des anonymen Mitstreiters wäre uns ein spannender Prozess um die äußerungsrechtlichen Beziehungen zwischen Ehebrecher, Geliebter und betrogener Ehefrau mit Sicherheit entgangen.
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^_^
AntwortenLöschenDer von Ihnen behauptete Zusammenhang kann realiter nicht bestanden haben (da das Rechtsschutzbedürfnis nur vom Wirksamwerden der Entscheidung abhängen kann - sie tritt bereits ein, wenn der von den Richtern unterschriebene Beschluss der Geschäftsstelle übermittelt wird - , nicht von ihrer Zustellung).
AntwortenLöschenDer Zeitpunkt der Übermittelung der unterschriebenen Entscheidung an die Geschäftsstelle ist nur für die Fristberechnung bei der sofortigen Beschwerde der Staatskasse im Fall der Bewilligung der Prozesskostenhilfe massgeblich. Für den Fall der Ablehnung der Prozesskostenhilfe wird diese Entscheidung gegenüber dem Antragsteller erst in dem Zeitpunkt wirksam, wenn ihm diese zugestellt wird. Bis zur Zustellung der ablehnenden Entscheidung kann der Antrag auf Prozesskostenhilfe mit der Wirkung zurückgenommen werden, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe und eine Entscheidung darüber fortbesteht, weil Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse der materiellen Rechtskraft nicht fähig sind, diese mit Rücknahme des Prozesskostenhilfeantrags vor Zustellung einer endgültigen Entscheidung jedenfalls gegenstandslos werden und insoweit bei der Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses im Falle eines erneuten Antrags keine Rolle spielen.
LöschenJa, das sagten Sie ja schon. Findet das außer Ihnen noch jemand (Az./Fundstelle)?
AntwortenLöschenDie Richter am anschließend angerufenen Landgericht werden das wohl geprüft haben.
AntwortenLöschenAber auf die Idee muss man kommen. Chapeau!
Vielleicht haben die Richter am Landgericht das auch einfach nicht geprüft.
AntwortenLöschenFür mich hört sich das Ganze eher nach einer konstruierten Story an. Da bräuchte ich ja einfach nur das EB einen Tag später zu unterzeichnen, nachdem ich noch schnell den PKH-Antrag zurückgenommen habe. Ich glaube nicht, dass das so einfach ist.
Bin ja eher selten im Zivilrecht/Presse- und Äußerungsrecht unterwegs, aber in meiner Lieblingsgerichtsbarkeit kann man auch bei inhaltlich abgelehnten PKH-Antrag diesen zu einem späteren Zeitpunkt stellen.
AntwortenLöschenBezüglich des Beitrags wundere ich mich, wie man ihn verstehen sollte. Ich gehe mal davon aus, dass Gerichtspersonen sich sicherlich nicht so heikel äußern würden, also kann es nur der Gegner sein. Dass die andere Partei bzw. Beteiligte früher Post bekommt, finde ich zwar nicht ungewöhnlich, aber dass dann offenbar sofort das Ergebnis ins Blog geschrieben wird, schon etwas seltsam. Offenbar war der Gegner nicht anwaltlich vertreten (sonst hätte es ja den Abschrift-Delay gegeben *g*) und scheint zudem noch ein nicht rationales Verständnis gegenüber dem Klagebegehren gehabt zu haben... naja, egal.
Enttäuschend ist es nur, dass offenbar der selbe Sachverhalt zu anderen Ergebnissen hinsichtlichen der hinreichenden Erfolgsaussicht führen kann. Kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz, dass die PKH-Gewährung von Gericht zu Gericht unterschiedlich streng geprüft wird. Dabei gibt es nicht nur vom BVerfG ständig neue Entscheidungen zur Rechtswahrnehmungsgleichheit, die ansich diese Strenge nicht mehr rechtfertigen.
1.) Es soll tatsächlich gegnerische Rechtsanwälte geben, die sich in Kommentaren zu den von mir im Blog behandelten Fällen, die sie selbst bearbeiten, äußern.
Löschen2.) So lange es je nach Oberlandesgerichtsbezirk sogar unterschiedliche Dringlichkeitsfristen im einstweiligen Rechtsschutz gibt, sind abweichende PKH-Entscheidungen aus meiner Sicht nicht dramatisch. Im Übrigen ist das Ausnutzen unterschiedlicher Rechtsprechung bei der Auswahl eines Gerichts bei mehreren zuständigen Gerichten insbesondere im IT-Recht nichts ungewöhnliches.
Na da wird sich aber jemand in den Hintern beißen...ich kann mich sehr darüber amüsieren. Klasse Herr Moebisus....Sie wissen ja auch warum ich mich mit Ihnen freue....auf zur nächsten Baustelle .
LöschenDieser gegnerische Anwalt hat sogar unseriöserweise die Geliebte des prominenten Ehebrechers angerufen und auch per Droh-SMS belästigt, und das obwohl diese Frau ihm nie ihre Telefonnummer gegeben hat. Die mutige Geliebte rief dann den gegnerischen Anwalt an und stellte ihn zur Rede, daraufhin war der gegnerischen Anwalt erst am pöbeln und zog sich dann eingeschnappt zurück. Also Leute gibts !
AntwortenLöschenHerr Kollege, Sie geben sich mit Verlaub der Lächerlichkeit preis. Der ablehnende Beschluss stammt vom 7.05. Und Sie wollen mir und der Öffentlichkeit weiß machen, dass Sie ihn am 14.05. noch nicht kannten? Bezüglich des Empfangsbekenntnisses weise ich Sie auf § 14 BORA iVm. § 121 BGB hin. Selbstverständlich steht Ihr Verhalten in Widerspruch zu Treu und Glauben. Dies geben Sie sogar selber mittelbar zu. Es ist gar nicht einmal so verwunderlich, dass der erste Antrag als mutwillig abgelehnt wurde, denn zu diesem habe ich Stellung bezogen, zum zweiten noch nicht. Zudem hat der Kollege wie immer die Tatsachen verdreht und auch nichts von dem ersten Antrag erwähnt im zweiten Antrag. Der neue Antrag ist noch nicht durch, da ich sofortige Beschwerde einlegen werde. Es ist wirklich mehr als unangenehm mit so einem bloggenden Rechtsanwalt zu tun zu haben und auch noch durch Ihre Mandantschaft aufgefordert zu werden, dass man Stellung beziehen möge.
AntwortenLöschenSie sind ja wieder sehr Gesprächig....was sagt denn Ihr Mandant dazu ?...oder ist der auch so mitteilungsfreudig ! ?
LöschenHier spricht die Mandantschaft von Herrn RA Möbius. Da es hier um mich geht, möchte ich auch mal dazu sagen.
AntwortenLöschen1. Der Ehebrecher schreibt mir, seiner ehemaligen Geliebten, bis heute, dabei hetzt er gegen meinen Anwalt Herrn RA Möbius und senden die Kopien davon an seinen Anwalt für Pferderecht. Die Schreibweise reicht von lebensbedrohlich bis fast freundschaftlich.
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2.Herr RA Möbius ist mutig und kompetent genug eine eigene Kanzlei zu führen und hängt sich nicht wie der Gegenanwalt an andere Kanzleien ran, auch ging er über das Thema Pferderecht hinaus und wählte schwierigere Arbeitsfelder, was nur für ihn sprechen kann.
Ist dies angebliche (ehemalige)????? Geliebte (bis heute) ????? nicht diese braune Tante, also eine judenhassende Bio-Deutsche, die sich irgendwo in Deutschland versteckt, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen Volksverhetzung gesucht wird (Aktenzeichen 1025 Js 2116/14) ? Da sie sich nun als "Mandantschaft" des bloggenden und Tatsachen manipulierenden Schlechtanwalts zu erkennen gibt, wäre der doch verpflichtet ihren Aufenthaltsort der Staatsanwaltschaft anzuzeigen oder nicht ?
AntwortenLöschenDieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
LöschenDie braune Tante ist in der Tat nur eine *angebliche* "Ex" des erwähnten Herrn, der mit ihr nie näher zu tun hatte. Boecker weiß das auch, tut aber so, als habe er die Information nie erhalten. Mit der anderswo erwähnten angeblichen Geliebten ist diese Nazibraut aber nicht identisch.
Löschen....glauben sie, ich glaube jedem daher gelaufenen Kasper, der mich auch noch im -hintergrund mit seine Freunde mobbt?!....Wie Naiv sind sie....glauben sie das ihr Wort Gottes Wort ist?...Natürlich hatte der halb-prominente mit der Dame ein Verhältnis....er ist nur zu feige es zuzugeben !
LöschenInteressantes Aktenzeichen..... 1025 Js 2116/14.... gegen T. W. wegen Volksverhetzung wurde am 11.02.2014 von dem Staatsanwalt Dr. Lei........ Bad Kreuznach eingestellt.
LöschenUnd der Anzeigeerstatter, ein Herr "W" wurde drei Wochen später selber wegen Volksverhetzung für 6 Monate eingesperrt...
Ihr veröffentlicht nur Schrott und Lügen....dumm gelaufen !
Sprechen sie von einer ehemaligen Bettgespielin von einem gewissen halb-prominenten ?
AntwortenLöschenWenn ja, dann hätte der halb-prominente ja gewusst mit wem er schmust....schlimmer noch, der halb.prominente könnte dann ja auch ein Bio-Deutscher sein der Juden hasst, das aber unter einem Kostüm und gutem Schauspiel verbirgt und überspielt !?
Boecker weiß es zwar besser, aber er schreibt sich trotzdem um Kopf und Kragen. Versteh einer die Leute ...
LöschenIch weiß wovon ich schreibe...Zeigen sie mich doch an, wenn sie meinen ich würde etwas beleidigendes, verleumderisches..etc von ihnen behaupten...Wir beide habe noch einiges zu klären...ich hoffe das ihnen das bewusst ist !?
LöschenVerlassen Sie sich drauf.
LöschenDann aber " hopp....hopp" !
LöschenSchon längst in Arbeit.
Löschen...schön, ich lass mich überraschen..schauen sie auch mal jeden Tag in ihren Briefkasten...
LöschenPS : Mit wem habe ich den hier geschrieben? wer ist denn der halb-Prominente von dem hier die Rede ist ?...Und wer will sich denn mit mir vor Gericht duellieren..? Jetzt aber Butter bei den Fischen " Anonym " ...wer droht denn da..schreiben sie doch mal mit Ihrem Realnamen...nur für das Protokoll..versteht sich !
LöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
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LöschenSchön, daß sie den Link eingebaut haben, so kann der Leser leichter sehen, was sie für einen Dussel quasseln. Eben Irre und Irre, Braune une Braune, Rechtsbrecher und Rechtsbrecher gesellen sich gern.
Löschen...ja eben, spricht ja nicht gerade für den halb-prominenten, der des öfteren mit der Dame intim geschmust und Körperflüssigkeiten ausgetauscht hat...Niemand von uns, außer der halb-prominente, war der Damme soooo nahe, das sagt ja wohl alles aus...sie prangern gerade den halb-prominenten, Danke das sie so ehrlich mit der Sache umgehen.....
LöschenPS : Passt auch zu dem was hier von D.v.Frankenberg schreibt, glaube aber nicht , das er das von der Dame T.W gelernt hat...
LöschenQuelle :
LöschenSchmutzkampagne gegen
Den obigen Link muss als Eigentümer dieser Seite natürlich auch Herr Möbius gegen sich gelten lassen. Boecker sowieso.
Löschen....ich hasse rechte Mobber!
Löschen...immer diese versuchten, versteckten Drohungen..Wenn der halb-prominente nur etwas Mumm hätte, dann würden wir das mal klären wie es Männer sonst klären...aber Feigheit ist so manchen seine größte Stärke.. Drohungen ziehen nicht bei mir...müsste der feige halb-Prominente doch schon wissen...da reagiere ich allergisch drauf !
LöschenInteressant, daß Herr Möbius den Link mit dem Hinweis auf den Irrsinn und die Rechtsbrüche sowie der falschen Behauptungen seiner Mandantin entfernt hat. Was verspricht er sich davon?
AntwortenLöschen...Herr Moebius schützt gerade den halb-prominenten damit. Sie hatten ja dummerweise einen hinwies auf dessen Identität gegeben...sie sollten Herrn Moebius dankbar sein...ich hätte es nicht gelöscht !
LöschenDer Ponnyreiter, der hier feigerweise nur anonym postet, hat wieder die große Fresse. Hier geht es um ein laufendes Verfahren und daher hat Herr Möbius den Link entfernt. Und wenn die Behauptungen von mir, der Mantantin, falsch wären, dann würde ich keine Prozesskostenhilfe gegen den Halbprominenten erhalten. Typisch Ponnyreiter, erst Scheiße bauen und dann alles vertuschen ! Ebenso weiß der Ponnyreiter,, dass es sich hier um eine aktuelle Liebschaft handelt und nicht um eine Jahre zurück liegende, doch auch das versucht er hier zu verdrehen.
AntwortenLöschenDer Ponyreiter ist schon ein Fall für sich....einer ist ein Rechtsanwalt...der andere eben ein Ponyreiter...aber Ponyreiter muß es ja auch geben !
LöschenDas ist doch peinlich !
AntwortenLöschenAnwaltstypen: Der Hellseher