Dienstag, 31. August 2010

Das Spiel ist aus, Herr Tauss!


Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (BGH) hat die Revision von Jörg Tauss ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren verworfen. Die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen. Das Landgericht Karlsruhe hatte den Angeklagten unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, der im Tatzeitraum Mitglied des Deutschen Bundestages war, Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er mittels seines Mobiltelefons Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch per Mobiltelefon erhielt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die der Angeklagte in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt werden.

Jörg Tauss ist damit ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter. Das Verfahren ist beendet und das Gejammer hoffentlich auch.

5 Kommentare:

  1. Ein unwürdiger Beitrag. Bereits ein Boulevardjournalist sollte sachlicher schreiben. Ein Rechtsanwalt erst recht.

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  2. Ein Stinktier als Bild hätte wohl besser gepasst, er hat nämlich eins bei seinem Kanada Urlaub letzte Woche gesichtet. Vielleicht möchte sich Herr Tauss auch dem deutschen Rechtssystem entziehen und Herrn Schneider nachahmen

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  3. Die Revision vor dem BGH war doch ohnehin nur ein öffentlichkeitswirksamer Schachzug ohne ernsthaften Glauben an den Erfolg.

    Die Versuche zur Gesichtswahrung sollten allerdings nun wirklich langsam zum Ende kommen.

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  4. "ohne ernsthaften Glauben an den Erfolg".
    Diese Worte sollte ein Anwalt aus Eigenintresse ganz schnell aus seinem Wortschatz streichen.
    Oder einen Schritt "vorwärts" gehen. Wie hoffentlich Herr Tauss. Was ist mit der Grundfrage? Welche noch im Raume steht?

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  5. ... als Anwalt die Worte "ohne ernsthaften Glauben an den Erfolg" streichen, obwohl Rechtsmittel bisweilen mit dieser Haltung eingelegt werden?

    Grundfrage? Die angeblich angestrebten Erkenntnisse über die Verbreitung der Kinderpornographie haben bereits vorgelegen, im Rahmen der Mandatsausübung wurde kein Gebrauch von den "Erkenntnissen" gemacht.

    Es war unter keiner Perspektive erforderlich, über zwei Jahre Kontakte zur Kinderporno-Szene aufrecht zu erhalten.

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