Mittwoch, 22. September 2010
A tank called Olaf. Blitzkrieg! Die Schlacht ist verloren
Fünf Tage nach Erhalt unserer Aufforderung, von der Geltendmachung einer Forderung in Höhe von EUR 96,00 zu Gunsten der Antassia GmbH aus Mainz abzusehen, hisst Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück die weisse Fahne:
"Sehr geehrter Herr Kollege Möbius, in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir namens und im Auftrage unserer Mandantschaft mit, dass wir die Angelegenheit hier endgültig eingestellt haben und unsere Mandantschaft die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wird."
Ein blitzartiger Rückzug, der an Anwalt Tank´s festen Glauben an die Fälligkeit der geltend gemachten Hauptforderung für die Antassia GmbH zweifeln läßt. Schliesslich war es nicht das erste Mal, dass von einer angeblichen Forderung zu Gunsten der Mandanten von Tank nach Aufforderung umgehend Abstand genommen wurde.
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Und? Haben Sie ihm schon den KfB und Ihre Kostennote geschickt? ;-)
AntwortenLöschenKFB gibt´s nur im gerichtlichen Verfahren und die aussergerichtlichen Kosten gibt´s auch nicht so ohne weiteres:
AntwortenLöschenhttp://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/bgh_VI-zr-224-05_erstattung-anwaltskosten-unberechtigte-forderung.html
Da muss schon der Mandant auf den Geschmack gekommen sein, damit wir weitermachen.
Oops ja. Er hat ja schon vorher die weiße Flagge aus dem Turm gestreckt.
AntwortenLöschenIhr Mandant hat gute Chancen...
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/internet/289554/
...wenn der Laden noch über ein Konto verfügt, welches man pfänden kann und nicht vorzeitig dicht macht.
Das ist eigentlich eine typische Handbewegung (Hissen der weißen Flagge)bei OT. Ich durfte mich noch nie mit ihm vor Gericht streiten, sondern habe jedesmal, seine Kapitulation entgegengenommen.
AntwortenLöschen@Axel John
AntwortenLöschenIch wäre nicht so vorschnell mit einer allgemeinen Empfehlung. Die Gerichte entscheiden höchst unterschiedlich und zudem kommt es auf die Besonderheiten des Einzelfalles an. Mandanten mit der "guten Aussicht" auf Kostenerstattung zu locken, hielte ich jedenfalls für unseriös angesichts der generellen Rechtslage, die eher gegen eine Kostenerstattung steht. Dass bei Kenntnis und NACHWEISBARKEIT der tatsächlichen Gesamtumstände im Vertragsverhältnis diverser Inkasso-Anwälte zu ihren Mandanten der Anspruch nach meiner sicheren Vermutung gegeben wäre, weil das massenhafte Fordern und sofortige regelmäßige Einknicken bei anwaltlichem Widerstand eigentlich eine deutliche Sprache spricht. Aber erklären Sie dieses Inkassosystem mal in hunderten oder tausenden Klagen mit einem Streitwert von 100 Euro auf jeweils 80 Seiten umfassend einem Richter. Das kann nicht wirtschaftlich von Einzelnen geleistet werden. und deshalb gehts munter weiter mit diesem miesen System. Gefragt sind die Verbände mit ihren umfassenden Verbandsklagebefugnissen und der Staat mit seinen Strafverfolgungsorganen.
@Axel John
AntwortenLöschenIm unter dem Link dargestellten Fall wurde ja sofort negative Feststellungsklage eingereicht. Im vorliegenden Fall dürfte die allerdings mangels Feststellungsinteresse unzulässig sein, da sich ja bereits die weiße Flagge gehisst wurde, der Anspruchsteller sich also nicht mehr der Forderung "rühmt", wie das so schön heißt.
Mir ist ein vergleichbarer Fall bekannt, wo sofort negative Feststellungsklage erhoben wurde. Die Klage konnte zunächst nicht an die Beklagte zugestellt werden und wurde vom Zustelldienst an RAin Katja Günther weitergeleitet. Warum ist unbekannt, möglicherweise befand sich ein entsprechender Hinweis an der eigentlichen Zustelladresse (laut Handelsregister).
Frau Günther schicke die Klage zum Gericht zurück und erklärte, sie sei nicht empfangsbevollmächtigt. Allerdings wurde unmittelbar darauf seitens der Anspruchsstellerin auf die Forderung schriftlich verzichtet, so dass das Feststellungsinteresse entfiel.
Dann kam es doch noch zu einer förmlichen Zustellung, wie das bewerkstelligt wurde, ist mir unbekannt. Die Beklagte verwies auf das nunmehr fehlende Feststellungsinteresse und beantragte Klageabweisung.
Der Kläger musste daraufhin die Klage zurücknehmen und beantragte, die Kosten der Beklagten aufzuerlegen.
Normalerweise würde das Gericht in einem solchen Fall unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes über die Kosten entscheiden, so dass immerhin noch ein paar Worte zur Sache zu erwarten waren.
Die Beklagte hat allerdings den Kostenantrag anerkannt, so dass ihr zwar letztlich die Kosten auferlegt wurden, vom Gericht aber kein Wort zur Sache kam.
Der Fall zeigt recht deutlich, wie wenig die Abofallen-Betreiber selbst von der Gerichtsfestigkeit ihrer Ansprüche überzeugt sind. Man versucht einfach um jeden Preis ein Urteil in der Sache zu verhindern. Traurigerweise dürfte sich die Masche richtig lohnen, da die meisten Opfer den Weg zum Anwalt wegen des Risikos weiterer Kosten scheuen.
Reagiert der Panzer unter den Rechtsanwälten nicht immer in dieser Weise? Selbst in Sachverhalten, in denen man über ein Anerkenntnis hätte streiten können, kam mit bislang stets unverzüglich der Verzicht auf den Schreibtisch. Es dürfte einfach zu viel Aufwand sein, die paar anwaltlich vertretenen Nichtzahler zu verklagen, wo doch so viele Leute ungehemmt ihr Geld aus dem Fenster werfen...
AntwortenLöschen@ Stefan Richter:
AntwortenLöschenSo weit so gut. Ich habe inzwischen aber ernste Zweifel, dass die Abo-Fallen auf dem Klageweg zu stoppen sind. Die machen schneller eine neue Firma auf, als der Richter terminieren kann.
Gefragt ist IMO der Gesetzgeber. Dessen Ignoranz und das fehlen selbst rudimentärer Internetkenntnisse (siehe TDG und sein Nachfolger TMG) lassen nichts Gutes erwarten.
Wenn ich jetzt lese, dass man sich im Winter auf EU-Ebene mit dem Problem befassen will, behaupte ich, dass auch das ein kompletter Schuss in den Ofen wird.
@ Anonym:
Tanker-Olli wirbt auf seiner Seite mit einer Menge Versäumnis- und Anerkenntnisurteile, bei denen ich mich nicht öffentlich äußere, wie die wohl zustande gekommen sind.
MW gibt es nur eine handvoll "echte" Urteile, in denen die Abofallenbetreiber aber ausnahmslos krachend versenkt wurden.
Die Masche funktioniert, 1.) weil die geforderten Beträge noch unter dem liegen, was bereits eine anwaltliche Erstberatung kostet.
Und 2.) Viele fühlen sich dem Druck des Inkasso-Stalking nicht gewachsen und zahlen in dem Irrglauben, dann Ruhe zu haben.
Ein Betrag von 130 EUR ist überschaubar, das Prozessrisiko und die damit verbundenen Kosten für einen Laien aber nicht.
Ich warte in einem anderen Fall in dem meine Freundin von den Münchnern A-W-T /Flirtfever unter Beschuß genommen wird daß sich aufgrund unserer Untätigkeit mal was tut. Aber außer 2 MMP und dann ein GPMP (Mailmahnpups/GelbePostMahnPups) und daß regelmäßig passiert eben nix :-(
AntwortenLöschenIch überlege ob ich sie da überreden soll eine negative Feststellungsklage anzustrengen - aber dann auch bis zum Ende durchzuziehen
"überreden" ... mit einer Honorarvereinbarung? (kleiner Scherz)
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