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Mittwoch, 22. September 2010
A tank called Olaf. Blitzkrieg! Die Schlacht ist verloren
Fünf Tage nach Erhalt unserer Aufforderung, von der Geltendmachung einer Forderung in Höhe von EUR 96,00 zu Gunsten der Antassia GmbH aus Mainz abzusehen, hisst Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück die weisse Fahne:
"Sehr geehrter Herr Kollege Möbius, in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir namens und im Auftrage unserer Mandantschaft mit, dass wir die Angelegenheit hier endgültig eingestellt haben und unsere Mandantschaft die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wird."
Ein blitzartiger Rückzug, der an Anwalt Tank´s festen Glauben an die Fälligkeit der geltend gemachten Hauptforderung für die Antassia GmbH zweifeln läßt. Schliesslich war es nicht das erste Mal, dass von einer angeblichen Forderung zu Gunsten der Mandanten von Tank nach Aufforderung umgehend Abstand genommen wurde.
Freitag, 17. September 2010
A tank called Olaf. Ein Rechtsanwalt aus Osnabrück im Feldzug für Gerechtigkeit und die Antassia GmbH aus Mainz
Unter der schönen Domain forderungseinzug.de bietet Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück sein Fachwissen an, um Mandanten beim Forderungseinzug zu helfen. Der Schwerpunkt seiner Website scheint jedoch weniger in der Anpreisung seiner anwaltlichen Dienste zu liegen, als vielmehr in der Darstellung der Unbescholtenheit seiner Person auch nach etlichen Strafverfahren, die gegen ihn wegen Betruges geführt wurden. Zahlreiche Einstellungsbescheide diverser Staatsanwaltschaften aus ganz Deutschland werden präsentiert, ausserdem einige Urteile, in denen der Kollege Tank seine Mandanten erfolgreich vertreten hat. Das Rechtsempfinden in Deutschland scheint sich von der juristischen Wirklichkeit markant zu unterscheiden, denn mir ist keine Website bekannt, auf der ähnlich viele Urteile zu Lasten des Kollegen Tank zu lesen sind.
Aktuell glaubt Rechtsanwalt Tank fest an die Fälligkeit einer Hauptforderung in Höhe von EUR 96,00 zu Gunsten der Antassia GmbH aus Mainz, die zu Lasten meiner Mandantschaft gehen soll. Ich glaube dagegen nicht an das Bestehen der geltend gemachten Forderung und bin mir fast sicher, dass die Durchsetzung der angeblichen Forderung am Ende auch nicht erfolgt.
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