Dienstag, 22. Februar 2011
Abmahnung wegen Xavier Naidoo´s "Bitte hör nicht auf zu träumen" - den Filesharern die Taschen zu räumen ...
Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker mahnen im Auftrag der Tonpool Medien GmbH die angebliche Verletzung von Rechten an dem Musikwerk von Xavier Naidoo "Bitte hör nicht auf zu träumen" ab und fordern mit der Abmahnung wegen Filesharings die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR 425,00. Die Tonaufnahme von Xavier Naidoo "Bitte hör nicht auf zu träumen" soll angeblich in einem Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download angeboten worden sein, obwohl die Verwertungsrechte nur der Tonpool Medien GmbH zustünden. Wenn also Xavier singt: "Bitte hör nicht auf zu träumen, von einer besseren Welt. Fangen wir an aufzuräumen, bau sie auf wie sie dir gefällt" scheint dies nicht für jeden träumenden Weltenbauer zu gelten.
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Diese ganze Mannheimer Szene scheint mir nur noch aus Lohnanwälten und deren tonproduzierenden Besitzern zu bestehen. Wie sich Geschäfsmodelle im Wandel der Zeit doch ändern können. Man legt die Köder aus und bietet den juristischen Ausweg gegen Entgelt, ganz so wie tschechische Nutten und falsche Polizisten im Wald.
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