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Mittwoch, 26. Mai 2021

RAPBELLIONS - ICH MACH DA NICHT MIT


Das Musikvideo von einer Gruppe Deutschrappern namens Rapbellions unter maßgeblicher Mitwirkung von Xavier Naidoo erschüttert Deutschland. Die ruhr24 GmbH & Co. KG bringt es auf den Punkt: "Xavier Naidoo schockiert mit neuem Video: Experte sieht darin eine Gefahr". Noch deutlicher wird die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. aus Österreich: "VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIE Rapper rufen in Musikvideo mit Xavier Naidoo zur Bewaffnung auf. In dem siebenminütigen Video wird Deutschland mit einer Diktatur verglichen, die Pandemie geleugnet und Impfpersonal getreten." 

Auch die Berliner Morgenpost der FUNKE Medien Berlin GmbH hat den Ernst der Lage erkannt: "Ein paar Zeilen später heißt es dann: „Mach Alarm! Bewaffne dich! Vernichte den tiefen Staat! Die Querdenken-Szene steht unter Druck, die Impfkampagne der Bundesregierung zeigt Erfolg, gravierende Impfschäden in der Bevölkerung bleiben seltene Einzelfälle." Doch die Morgenpost vermeldet auch ein wenig Hoffnung in Zeiten des geplanten Umsturzes durch singende Querdenker: "Mittlerweile wurde das ursprünglich auf Youtube hochgeladene Video zwar gelöscht, allerdings gibt es viele Re-Uploads, wegen derer der Song noch immer angesehen werden kann."

Im Zentrum der Bedrohung durch entartete Kunst hat die Verlag Der Tagesspiegel GmbH Xavier Naidoo als Galionsfigur der rappenden Impfrebellen enttarnt und schließt den Kreis zwischen querrappenden Verschwörern und staatsverdrossenen Taugenichtsen mit dem unbestechlichen Blick einer Hauptstadt-Gazette: "Und einer, der sich Der Typ nennt, sitzt vor einer Gruppe junger Menschen, die sich den Coronarebellen Düsseldorf zurechnen, so steht es auf ihren Sweat-Shirts und Kapuzenpullovern. Mitglieder dieser Gruppe waren an dem versuchten Reichstagssturm im August vergangenen Jahres beteiligt."

Ich denke: Kunstfreiheit schön und gut, aber Musiker sollten über Herzschmerz oder Fernweh singen und ihre Nasen nicht in Dinge stecken, von denen sie nichts verstehen. Grundrechte sind nicht zum rumstänkern da und wenn Künstler durch das Löschen ihrer Musikvideos oder Auftrittsverbote nicht zur Vernunft kommen - Ab in den Knast!

Mittwoch, 11. März 2020

Xavier Naidoo - Meinungsfreiheitstest

https://www.bitchute.com/video/TBai4Lv8DJnJ/
Jeden Tag gibt es in der Öffentlichkeit kleine Übungsfälle zum Erlernen der Abgrenzung von Äußerungen, die der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit unterfallen, von solchen, die verbotener Schmäkritik oder gar strafrechtlich relevantem Verhalten zuzuordnen sind. Mittlerweile fühlt sich ganz Deutschland kompetent genug und deshalb dazu berufen, diese schwierige Abgrenzung mit wenigen Worten für in die Kritik geratene Äußerungen vorzunehmen. Was berufserfahrenen Richtern oftmals nicht gelingt und dann bisweilen vom Bundesverfasungsgericht zu Gunsten des Äußernden korrigiert wird, glauben Journalisten mit Hilfe von moralischen Mustern wie "Unverschämtheit", "Hetze" oder "Rassismus" leisten zu können und ersetzen notwendige juristische Abwägungen durch verkürzte Wertungen, die angesichts des weitreichenden Schutzes der Meinungsfreiheit oftmals zu falschen Ergebnissen führen.

Der aktuelle Übungsfall betrifft das oben eingebundene Video des Künstlers Xavier Naidoo, das äußerst geringe Anforderungen an den juristischen Sachverstand eines jeden Zuhörers stellt, um herauszufinden, ob die dort gesungenen Worte von der Meinungsfreiheit gedeckt sind oder nicht. Angesichts der am kommenden Samstag anstehenden DSDS-Liveshow mit Xavier Naidoo bei RTL, darf man gespannt sein, welche Konsequenzen dessen gesungene Worte nach sich ziehen werden. Denn auch von der Meinungsfreiheit geschützte Texte führen oftmals zu Konsequenzen, die aus rechtlicher Perspektive nur für eindeutig rechtswidrige Äußerungen angemessen wären.

Dienstag, 22. Februar 2011

Abmahnung wegen Xavier Naidoo´s "Bitte hör nicht auf zu träumen" - den Filesharern die Taschen zu räumen ...


Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker mahnen im Auftrag der Tonpool Medien GmbH die angebliche Verletzung von Rechten an dem Musikwerk von Xavier Naidoo "Bitte hör nicht auf zu träumen" ab und fordern mit der Abmahnung wegen Filesharings die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR 425,00. Die Tonaufnahme von Xavier Naidoo "Bitte hör nicht auf zu träumen" soll angeblich in einem Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download angeboten worden sein, obwohl die Verwertungsrechte nur der Tonpool Medien GmbH zustünden. Wenn also Xavier singt: "Bitte hör nicht auf zu träumen, von einer besseren Welt. Fangen wir an aufzuräumen, bau sie auf wie sie dir gefällt" scheint dies nicht für jeden träumenden Weltenbauer zu gelten.