Montag, 14. Februar 2011

St. Pauli gegen Borussia Mönchengladbach 3:1 - Der Pöbel schreit nach harter Strafe!


22. Spieltag, beide Clubs abstiegsbedroht. St. Pauli liegt gegen Borussia Mönchengladbach durch ein Tor von Igor de Camargo mit 0:1 zurück. Nach einem Foul von St. Pauli´s Matthias Lehmann lässt sich de Camargo zu einem Kopfstoss gegen Lehmann hinreissen, der - nicht durch die Wucht des Kopfstosses bedingt - umfällt. Schiedsrichter Wolfgang Stark steht genau daneben und zeigt de Camargo sofort die Rote Karte. In Unterzahl kassiert Glabach den Ausgleich und verliert am Ende mit 1:3. Lehmann schiesst das letzte Tor für St. Pauli und der Gladbacher Trainer Michael Frontzeck wird anschliessend gefeuert.

Ich würde zwar auch lieber Wolfsburg, Stuttgart oder Köln auf Platz 18 sehen, aber so ein Spiel wie das 3:1 von St. Pauli gegen Gladbach ist doch wohl Feinschmeckerkost der Bundesligadramaturgie. Ein Spieler hält das Schicksal seines Klubs in der Hand und versenkt den Trainer gleich mit.

Das Journalistengejammer war vorhersehbar. BLIND fordert eine harte Strafe gegen den "fiesen Schauspieler" und in anderen Zeitungen ist von einer "fragwürdigen Roten Karte" zu lesen, welche die Gladbacher Niederlage besiegelt habe. Was für ein Schwachsinn. Die Rote Karte durch den in unmittelbarer Nähe postierten Schiedsrichter gab es zu Recht für eine Tätlichkeit. Ob der Getroffene umfällt oder nicht, berührt den Tatbestand eines groben Fouls des Kopfstösslers nicht. de Camargo ist der Oberdepp.

Wenn Lehmann durch den DFB gesperrt wird, wäre das eine armselige Reaktion auf bezahltes Mediengeschrei und damit die Charakterlosigkeit, der Lehmann zu Unrecht beschuldigt wird. Werden in Zukunft alle überflüssigen Pirouetten nach Fouls bestraft, oder nur solche nach Schlüsselszenen? Das entbehrliche Geschwätz als Reflex einer Utopie von Gerechtigkeit im Fussball hatten wir schon öfter und es wird auch nicht aussterben. Gehört nämlich ebenfalls dazu.

2 Kommentare:

  1. Eine Bestrafung von Lehmann würde wegen Unsportlichkeit und damit ebenso wie die Rote Karte dem Regelwerk folgen.

    Ganz ohne Gerechtigkeitswahn und Utopie.

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  2. Lieber Kollege,

    Wie wir alle wissen, unerscheidet die Sportgerichtsbarkeit des DFB zwischen Tatsachenentscheidungen und Regelverstößen. Als Tatsachenentscheidungen werden dabei die den tatsächlichen Verlauf des Spiels betreffenden Entscheidungen des Schiedsrichters verstanden.

    Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht in § 8 Nr. 8 vor, dass Strafen gegen Spieler auch dann verhängt werden dürfen, wenn der Schiedsrichter einen Fall krass sportwidrigen Verhaltens eines Spielers nicht wahrgenommen und damit keine positive oder negative Tatsachenentscheidung getroffen hat.

    Im vorliegenden Fall hat der Schiedsrichter den Vorgang aus unmittelbarer Nähe verfolgt und de Camargo die Rote Karte und Lehmann die Gelbe Karte gezeigt. Damit hat er auf Grund der von ihm getroffenen Wertung über die Situation abschliessend entschieden. Da nach einer gelben Karte anders als bei einer Roten Karte keine nachträgliche Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit getroffen wird, war die Verwarung von Lehmann eine abschliessende Entscheidung des Schiedsrichters, da ein Fall von § 8 Nr. 8 RuVerfO gerade nicht vorliegt.

    Igor de Camargo wurde noch heute vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig und der Fall ist insgesamt erledigt.

    Das ist doch nicht so schwer, oder?

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