Dienstag, 23. Oktober 2012

mega-einkaufsquellen.de

Den zahlreichen Anfragen der letzten Tage nach scheint sich für die Melango.de GmbH aus Chemnitz unter www.mega-einkaufsquellen.de eine neue Mega-Einnahmequelle eröffnet zu haben. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) und ist ideal dazu geeignet, Händler, Einkäufer, Reseller, Ebay Power-Seller und Unternehmer gem. § 14 BGB zu Vertragspartnern zu machen, weil diesen im Gegensatz zum Verbraucher gem. § 13 BGB ein Widerrufsrecht  nicht zusteht. Allerdings haben auch Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler das Recht, eine Erklärung im Rahmen des § 119 BGB anzufechten, wenn sie bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum waren oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollten. Das gleiche Recht steht selbstverständlich auch Privatpersonen zu, wenngleich Melango nach eigenen Bedingungen gar keine Verträge mit Privatpersonen abschliessen will. Zahlungsaufforderungen werden natürlich trotzdem verschickt.

12 Kommentare:

  1. hallo herr möbius, ich habe heute ein schreiben von mega einkaufsquellen erhalten. Ich wollte wissen, wie ich mich nun am besten verhalte reagieren und zurück schreiben mit einem Vordruck der Verbraucherzentralen, oder eher nicht reagieren, was macht in so einer situation, und was schreibt man in diesme fall in einen brief hinein.?

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    1. Guten Tag,

      eine öffentliche oder kostenfreie Rechtsberatung kann ich nicht anbieten. Meine Daten finden Sie im Impressum.

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    2. Natürlich, da kommt schon die nächste..*
      Der Hr. Rechtsanwalt der NUR gegen Geld antworten kann.
      tz tz tz..



      *lösung

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  4. Guten Tag,

    Sie können davon ausgehen, dass die Melango GmbH hier mitliest. Nicht nur deshalb wird eine quasi öffentliche Rechtsberatung nicht erfolgen. Meine Daten finden Sie im Impressum.

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  5. Ich bin privat personen habe keine gewerbe, muss ich trozdem bezahlen weil ich mich angemledet habe dass ich die seite anschauen wollte..

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  6. Könnte man auch etwas gegen "Facebook" machen? Die veröffentlichen doch die Werbung für die "mega-einkaufsquellen"!

    MfG, S.

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  7. Ich bin auch auf diese abzocker rein gefallen ich habe sogar schon ein schreiben bekommen mit der Überschrift "Prüfung einer Strafanzeige"
    und das is wegen Facebook die werben mit dieser seite,das sie kostenlos sei bzw Gratis anmelden ende vom lied ies nicht kosenlos und ich bin auch keineeinzelfirma wie es im briefkopf steht was kann ich da gegen tun zur polizei und ne Anzeige? wer kann mir helfen?

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  8. Lest doch einfach _vor_ dem Ausfüllen der Formulare solcher Seiten einfach nur das Impressum und die Datenschutzklauseln durch, es gibt sogar eine Preisauskunft _vor_ einer Anmeldung, wer sich jetzt noch abgezockt fühlt, ist selber schuld und sollte in der Schule nochmal bei Klasse 1 (Lesen !) anfangen. Ich bin selbst auch kein Freund solcher Seiten, aber 17 Jahre Online-Erfahrung schrecken immer ab.

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  9. Ich habe zwar ein nebengewerblich angemeldetes gewerbe aber wollte mich in den AGBs schlau machen als meine Tochter (18 Monate) auf der tastatur rumklopfte und es ist passiert... wie kann ich mich nun um die Zahlungspflicht winden die die in den AGBs stehen haben... zumal ich überhaupt nur auf die seite kam über Facebook welbung auf der rechten seite

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