Mittwoch, 27. März 2013

Facebook: Landgericht Hamburg stoppt Pariser Hassgruppenführer


Dem französischen Kopf einer deutschsprachigen Hassgruppe wurde von Landgericht Hamburg durch Beschluss vom 03.01.2013 zum Az.: 324 O 701/12 untersagt, einen in Deutschland lebenden Bundesbürger auf Facebook mit dem Schimpfwort "Vollidiot" zu belegen. Damit bejahte das Landgericht Hamburg seine Zuständigkeit für aus dem Ausland begangene Rechtsverletzungen auf Facebook, die sich an ein deutsches Publikum wenden.

Hintergrund des meist rechtswidrigen Vorgehens der überwiegend anonym agierenden Schar von Adelsfreunden in einer über Facebook organisierten Gruppe ist das Ziel, der Welt ihre Ansicht über "menschlichen Abfall" kundzutun und sich dabei wechselseitig in ihrer Abneigung gegenüber "übergewichtigen, hässlichen, alten, unfruchtbaren und dummen Zellhaufen ohne Daseinsberechtigung" zu bestätigen. Zuletzt hatten das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 07.01.2013 zum Az.: 324 O 648/12 und das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 04. Februar 2013 zum Az.: 7 W 5/13 dem faschistoiden Wahn der international organisierten Hassgruppe Einhalt geboten.

Trotzdem Facebook in seinen Nutzungsbedingungen die Verwendung von Realnamen vorschreibt, hat die Nichtbeachtung dieser Vorgabe auch in diesem Fall Konjunktur, denn § 13 Abs. 6 TMG legt fest, dass der Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen hat, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Obwohl Facebook selbst der Auffassung ist, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook nicht dem deutschen, sondern dem irischen Recht unterliege, welches entsprechende Verpflichtungen zur Wahrung der Anonymität nicht kenne, scheint das börsennotierte Unternehmen nicht in der Lage zu sein, für die Einhaltung selbst gesetzter Standards zu sorgen und dem menschenverachtenden Treiben der Rechtsbrecher ein Ende zu bereiten.

68 Kommentare:

  1. Im Schutz der Anonymität von Facebook niedere Gelüste auszuleben scheint dem von Neid und Hass zerfressenen Deutschen wahre Erleichterung zu verschaffen. Wenn´s denn der Selle gut tut ;-)

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  2. Nach und nach werden die feigen (Edlen und Ritter) zum Schweigen gebracht, BRAVO !

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  3. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  4. Den entfernten Kommentar findet der geneigte Leser in der Facebook-Gruppe "Boecker - eine Rechtschreibreform für Idioten".

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  5. Was Sie in Ihrer " SCHMIERIGE MOBBER-GRUPPE" unter falscher Indemnität schreiben Frau VON WOLFF , interessiert auf gut Deutsch
    " KEINE SAU " .
    Was dem Leser hier geboten wird ist viel interessanter und es wird noch schöner wenn hier alle Beschlüsse und "URTEILE" veröffentlicht werden!
    Auch Sie werden noch Ihr blaues Wunder erleben, nur dass ich die Urteile veröffentlichen werde "MIT dem Realnamen", (was Herr RE Moebius nicht tut), freuen Sie sich schon , Sie werden bald bekannt sein ! :-)

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    1. *gähn*

      Dieses inhaltlose Geschwätz höre bzw. lese ich nun seit sechs Jahren. Ich könnte gelangweilter nicht sein.

      Wenn es Sie nicht interessiert, Herr Alfred Boecker ("Maison de Montfort" ist natürlich kompletter Unsinn, warum lesen Sie die Dinge dort denn immer wie ein Voyeur (das ist ein französisches Wort, Herr Boecker! Ihnen als Bretone dürfte es sehr geläufig sein...)?

      Ich bin schon sehr gespannt auf all Ihre "Realnamen".

      Haben Sie eigentlich mal wieder bei Freifrau C. von Wolff angerufen? Die dürfte als Unbeteiligte so langsam mal Ihren Anwalt auf SIE ansetzen. Dabei trifft sie aber gewiss eine geschmackvollere Wahl. Es ist ja wirklich widerlich, was man da alles im Internet bezüglich dieses angeblichen "Fachanwalts" findet!

      Ich habe die Ehre...

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    2. Wenn Sie wüssten was wir wissen, würden Ihnen die OSTEREIER im Halse steckenbleiben !
      Mann wird sich persönlich kennenlernen, das ist sicher.

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    3. Ja, ja, Herr Boecker! Und vom "Schadensersatz" (Hahahaha) fahren Sie dann in Urlaub. Diesen Quatsch schrieben Sie vor fünf Jahren.

      Seit vielen, vielen Monaten soll ich auch Post erhalten. Nur leider verirrt sich diese Post nicht zu mir.

      Auf ein persönliches Kennenlernen mit Ihnen verzichte ich dankend. Ich mag keine dicklichen, unsauber riechenden und eierköpfigen Männer. Sorry. Da bin ich pingelig!

      Hahahaha

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    4. Übrigens:

      Die Wahrheit über den Namen Montfort-l'Amaury:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Montfort-l%E2%80%99Amaury_(Adelsgeschlecht)

      ---> Montfort-l’Amaury war eine Familie des französischen und anglonormannischen Adels, die ab dem Beginn des 11. Jahrhunderts bezeugt ist. Die Familie ist Mitte des 14. Jahrhunderts ausgestorben. Sofern in unseren Tagen der Titel eines "Comte de Montfort-l`Amaury, Duc de Bretagne etc." von verschiedenen Personen geführt wird, so entbehrt dies jeder rechtlichen und historischen Grundlage. Auch eine genealogische Beziehung dieser Personen zu dem hier behandelten, erloschenen Geschlecht besteht nicht.

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    5. Sie können ja schon Gebäck und Kuchen backen, ob der natürlich mundet ist eine andere Frage !?
      Nach dem ich aber mit Ihnen fertig bin, werden Sie selbst Ihren Pappkuchen und Steingebäck mit Freuden essen, dann dann wird dass Geld für Schnitzel und Braten etc. fehlen.
      Vielleicht lassen Sie Ihren Mobber-Freunden ja "ein paar" Krümmel übrig, so mancher hat und muß ja noch kräftig zahlen, da fehlt es bald an allen Ecken und Kanten :-)

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    6. Die Lebensweisheiten eines Hartz-IV-Empfängers....

      "Schnitzel und Braten" scheinen in Ihrer kleinbürgerlichen Welt ja die Gipfel der kulinarischen Genüsse zu sein. Süß!

      Nur weil es bei Ihnen "an allen Ecken und Kanten fehlt" (und das leider nicht nur aus monetärer Sicht), muss dies bei den Mitgliedern des von Ihnen so vergötterten Adelsstandes nicht der Fall sein.

      Ich schlage vor, Sie investieren ein paar Ihrer jämmerlichen Kröten in Bildung. Das ist nämlich bei Ihnen die "größte Baustelle".

      Ich habe noch zu tun, Bloecker. Wir sind um 20:00 Uhr bei einem gesellschaftlichen Empfang geladen.

      Wenn Sie nichts weiter zu tun haben, können Sie ja mit der "stattlichen" Marianne ein wenig schreiben. Oder mit der begnadeten "Autorin" Ute Ulli. Oder was sich sonst noch an Gewürm findet.

      Ich wünsche ebenfalls ein schönes Osterfest, Herr Boecker! Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie zu Ostern mal ein Schnitzel haben. Guten Hunger!

      Es grüßt die bestens amüsierte...
      Elke

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    7. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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    8. 1. beziehe ich kein , wie Sie immer so großkotzig verbreiten HARTZ 4.
      2. zeigen Sie offen Verachtung armen Menschen gegenüber, das wird , wenn ich IHREN Namen öffentlich benenne , auch den HARTZ 4ler verkündet, vor allen in Ihre Gemeinde wird das Schlagzeilen machen .
      Dann sollten Sie schön vorsichtig an so manchen Bürger vorbeigehen, er könnte ja HARTZ 4 beziehen und von Ihnen wissen :-)

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    9. PS :
      Wer ist denn " Freifrau C. von Wolff " ??
      haben Sie der Dame den Namen und einer andern das Foto geklaut??!!
      Wie kommt die Elke nur auf den Namen Freifrau C. von Wolff fragt man sich da !??

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    10. Frau "Freifrau von Wolff" ist ein Fake und mit Leuten im Bunde, die üble Nazi-Sprüche drauf haben! Die schießen aus dem Hinterhalt der Anonymität und haben nicht erinmal das Hemd in der Hose, sich durch Verwendung ihres Realnamens dazu zu bekennen. Könnte ja schädlich sein für das Geschäft einer unbedeutenden Kleinstfirma, die großkotzig als "erfiolgreiches Unternehmen" verkauft wird. Wie feige ist das denn? Bei so viel spießbürgerlicher Heuchelei kann einem nur übel werden! Pfui Teufel!

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  6. PS :
    Gruß an Ihren obersten Befehlshaber !

    http://weltwiki.de/index.php?title=Grafenhaus_Schaumburg_-_Lippe_B%C3%9CCKEBURG_,_kein_%22F%C3%BCrstenhaus%22

    Frohe Ostern!

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  7. Erstaunlich, wenn man den berichten zu folge nachgeht.
    Das gewisse Urteile dennoch ihre Wirkung verfehlten.
    Schaut man in der bekannten Gruppe nach, wird eifrig über Leuten hergezogen. Überwiegend über Herrn Böcker.
    Man sehe es mir nach, doch wer ist dieser Charles T(rottl).
    Auch was über diesen Feinen Adligen Herren zu Schaumburg- Lippe, verfasst wurde, ist hinreichend bekannt. Was bei den bezahlten öffentlich rechten hin längst toleriert wird, so lange die Finanzen stimmen. Was seine Durchtriebenheit anderweitig treibt, so bedaure ich hier schon seiner Angetraute und deren Kinder.
    Auch die Überprüfung des feinen Herrn aus Frankreich, entsprechen nicht gerade der förmlichen Edikte des Adels. Nicht zu verschweigen seine gefälschte Identität als Professeur - Doktor h.c./. Sein Vergleich der Zugehörigkeit zur dessen Familie, der Edlen zu Iter, entsprechen keines -weges der Richtigkeit. Er benutze den Pelz des Schafes für seine Wolfs -masche. Man möge ihm der Guillotine übergeben.

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    1. Wer hat denn den Sermon da oben "hingeboeckert"? Da ist ja kaum ein Wort richtig. Die Frage erübrigt sich: Weber.

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    2. Liebe Fake Unfreifrau von Wolff -
      wenn ich Sie als "babylonische Gewitterziege" bezeichnenn würde,.wäre das sicher eine Beleidigung. Sie aber als "Fake" zu bezeichnen, ist sicherlich keibne solche.
      Wie kann es denn nun sein, dass ein Fake wie Sie jemandem anders, der mit Klarnamen bekannt ist (A. Boecker-de Montfort) als "Fake" bezeichnet?
      Wieso haben Sie soviel Zeit, überall ihre Giftspritzen zu hinterlassen? Sind Sie etwa mit Ihrem Saftladen, in dem Sprite, Cola, Hühnerbrühe und Straßenkloake verkauft wird (...LOL...) pleite gegangen? Oder lesen Sie Ihren intellektuellen Dünnschiss selber gerne?

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  8. Ja unsere "Durchlaucht" braucht (steht) auf diverse Spielerein die nicht gerade billig sind.
    Nur gut das jetzt die öffentliche Aufklärung Licht ins Dunkele bringt und der Fürst fürstlich seinen herrschaftlichen Hammer abgeben muß :-) !

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    1. Aha, betätigt sich Fake-Elke als Domina? Owei, der arme "Fürst"....hahaha

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  9. Hier kann man sich ein Bild von der edlen Gesellschaft und deren fürstlichen Ansprachen machen.
    Der Ritter von Itter Prof. DR . ist dort natürlich auch mit diversen Äußerungen und Verleumdungen zu finden.
    RE. Moebius , ich und noch einige andere, sorgen dafür das solche genau das bekommen was diese " MOBBER UND FÜRSTEN etc. " verdienen !
    Schaut mal auf diese Seite, dann wird einem klar mit welcher wohlerzogenen Gesellschaft man es hier zu tun hat!

    http://comtemontfort.blogspot.de/2013/03/die-ausdrucksweise-von-einigen-der.html

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  10. Herr Möbius scheint von internationalem bzw. europäischen Recht nicht viel zu verstehen, denn wie kann ein deutsches Gericht eine in Frankreich lebende Person in irgend etwas stoppen, so lange dies in Frankreich nicht durch ein französisches Gericht über das Prinzip des Exequaturs als vollstreckbar anerkannt wurde?
    Um in Frankreich als vollstreckbar anerkannt zu werden müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die indirekte Kompetenz des ausländischen Richters.
    2. Die Konformität mit dem internationalen „ordre public“ und der Prozedur.
    3. Das nicht Vorhandensein von betrügerischen Elementen.

    Zu 1. Inwieweit ist ein deutsches Gericht zuständig für einen Kommentar, der von einer französischen IP-Adresse auf einer internationalen Plattform gepostet wurde. Der französische Richter wird sich weiter die Frage stellen, warum die Klage in Hamburg und nicht an einem anderen Ort in Deutschland erfolgte? Wenn er die Antwort bekommt, dass dort der Kläger grössere Chancen hat zu seinem „Recht“ zu kommen als vor anderen deutschen Gerichten, dann ist das weiter aus französischer Sicht ein Grund solch eine Vollstreckung abzulehnen.
    Zu 2. Beim Lesen der Entscheidung des LG Hamburg wird der französische Richter feststellen, dass die internationalen auf den Menschenrechten und den verschiedenen europäischen Verordnungen basierenden Prozedurregeln nicht eingehalten wurden, d.h. der Antragsgegner wurde weder über einen Gerichtstermin informiert noch wurde ihm die Möglichkeit gegeben sich zu verteidigen.
    Zu 3. Das Erscheinen unter einer falschen Identität gilt in Frankreich vor Gerichten als Betrug oder in anderen Worten, der Kläger muss in Frankreich seine Identität vor Gericht nachweisen und falls diese nicht mit seinem Ausweis übereinstimmt, wird die Klage abgewiesen. Weiter kann der französische Richter darauf hingewiesen werden, dass der aus dem Kontext herausgeholte Satz, der zu dem Beschluss führte eine Manipulation, also Betrug ist, der somit weiterhin ein Hindernis für die Vollstreckbarkeit auf französischem Boden ist.
    Es genügt aber nur eines der fünf genannten Hindernisse, das den französischen Richter dazu bringen kann, die Entscheidung des LG Hamburgs nicht anzuerkennen.

    Eines ist sicher, bis zu dem jetzigen Zeitpunkt hat das LG Hamburg irgend etwas stoppen können und der Herr Möbius sollte sich vorsehen der französischen Justiz in welcher Form auch immer vorzugreifen.

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    1. Wie dumm ist das denn?? Leben wir in Europa?? oder glauben Sie das wenn ein Franzose in Deutschland jemanden umbringt, wird er nicht verurteilt?
      Mein Gott, lernen Sie es nie? Sie haben den Beschluss doch vorliegen!

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    2. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  11. PS:
    Der nächste und übernächste steht auch an !Da könne Sie machen und schreiben und auf
    " Menschenrechte " pochen, gegen die Sie und Ihre Bande verstoßen haben, wie Sie wollen, die Beschlüsse sind "rechtskräftig" ! Wünsche noch gutes gelingen, wir werden uns bestimmt mal persönlich kennenlernen, freue mich :-)

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  12. Ich warte noch immer, Bloecker.

    Wir haben gestern herrlich über Sie hergezogen und uns ausgeschüttet vor Lachen. Besonders die seit Jahren angekündigten Sanktionen, Strafen und das persönliche Kennenlernen hat es uns angetan.

    Und? Gab es zu Ostern einmal ein Schnitzel?

    Hahahahaha

    Herzlichst
    Elke (& Marianne GvK)

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    1. Freut mich für Sie, ich hatte heute auch ein nettes Gespräch "es ging um Sie" , mit wem werden Sie mit Sicherheit bald erfahren, nur lachen werden Sie dann nicht mehr :-)

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    2. Die "Strafe" ist schon eingetreten, Fake-Elke!
      Durch Ihren intellektuellen Dünnschiss, den Sie überall verbreiten, haben Sie sich selbst geoutet als das, was Sie sind: ein Dünnbrettbohrer.
      Und haben Sie Ihr "von Dingsbums" bei Neckermann gekauft, wenn ich fragen darf?

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  13. Ach, Alfred Boecker!

    Wie oft denn nun noch???

    Seit fast sechs Jahren führen Sie immer und immer wieder "gute" bzw. "nette Gespräche". Mal angeblich mit einem "Ober-Staatsanwalt" (der entweder angeblich zur Familie gehört oder "ein guter Freund" ist), dann wieder mit einem Anwalt und bisweilen sogar mit der "französischen Justiz" (wobei Sie nachweislich keinen Fetzen Französisch sprechen können - und das als "Duc de Bretagne"!).

    Wenn diese sagenumwobenen Gespräche beendet sind, soll ich angeblich immer "böse Post" bekommen. In sechs Jahren habe ich nicht EINEN Brief zu diesem Thema bekommen.

    Stattdessen reicht es bei Ihnen immer nur zu langweiligen "Drohungen", die Ihnen Ihre dämliche Leserschaft schon lange nicht mehr abnimmt.

    Zu allem Überfluss fliegen Sie mit Ihren windigen und unwahren Beiträgen immer aus den halbwegs seriösen Wikis raus.

    Wenn Sie mal ein wenig Wahrheit lesen wollen, dann schauen Sie sich diesen lesenswerten Beitrag einmal näher an. Auch Ihren "diversen Anwälten" (als Empfänger von Grundsicherung hat man es ja!) würde dies gut zu Gesichte stehen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Montfort-l%E2%80%99Amaury_%28Adelsgeschlecht%29

    Es grüßt die noch immer sehr amüsierte...

    Elke

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  14. Was steht denn da ??
    http://de.wikipedia.org/wiki/Montfort-l’Amaury_(Adelsgeschlecht)
    Und hier ?!
    http://weltwiki.de/index.php?title=Montfort_l%27Amaury_(_Comte_de_Montfort_)

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  15. „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“
Kurt Tucholsky (1890-1935), dt. Schriftsteller

    Dieser Spruch Tucholskys gilt heute noch und wird wie wir hier sehen auch bei den Juristen vertreten.

    Ja, Deutschland hat immer noch nicht aus seiner sehr dunklen Vergangenheit gelernt. Wenn man auf den Schmutz, in diesem Fall die Lügen von Pseudologen, Hochstaplern, Namensschwindlern und somit Betrügern hinweist, dann stellen sich Rechtsanwälte und Richter zur Verfügung diesen Schmutz gutzuheissen und die Jenige, die diesen Schmutz bekämpfen werden zu Hassern abgestempelt.

    Die Pseudologie auch Mythomanie gehört ja bekanntlich in die Psychiatrie. Und wer wird in der Psychiatrie behandelt? Geistesgestörte! Und für die werden ja bekanntlich folgende Ausdrücke verwendet, die als Synonyme gelten:
    „Bedeutung: Geistesgestörter [n]
    Debiler, Geisteskranker, Idiot, Kretin, Psychopath, Schwachsinniger, Unzurechnungsfähiger, Verrückter, Wahnsinniger, Irrer“…

    Quelle: http://synonyme.woxikon.de/synonyme/idiot.php

    Auch die Nazis waren Pseudologen, die auf der deutschen Romantik aufbauend sich über eine Pseudowissenschaft eine aus Ariern bestehende reinrassige germanische Welt erfanden, deren allererste und radikalsten Anhänger nicht nur Asoziale waren sondern auch in einem sehr grossen Masse Juristen.

    Hier ein Forum, indem auf diese Problematik hingewiesen wird:

    http://studienservice.de/thema/56165/

    Und die Bezüge zu diesem Thema sind massenhaft im Internet zu finden.
    Hier eine kleine Auswahl:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Juristenprozess

    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_wichtiger_Politiker_und_Funktionsträger_der_NSDAP
    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_tätig_waren
    http://amtsgerichtkandel.wordpress.com/staatsanwaltschaft-landau-pfalz/

    Die Problematik mit der Aufarbeitung der Nazivergangenheit wird hier aufgezeigt auch die Rolle der Juristen.
    http://www.hamburger-fortbildungstage.de/2007/Wer_waren_die_Nazis.html

    Wenn nun Juristen, die Verteidiger und Richter dieser deutschen kollektiven mörderischen Nazi Pseudologie waren und Kritiker und Widerständler in grausame Haft schickten und sogar an den Morden beteiligt waren, so finden sich heute wieder solche Vertreter des juristischen Standes, die die individuelle Pseudologie der Hochstapler, Namenschwindler verteidigt, egal ob Anwälte oder Richter. Ja, die die den Schmutz machen werden geschützt und die die auf den Schmutz hinweisen werden als Hasser an den Pranger gestellt.

    Deutschland ist und bleibt ein merkwürdiges Land, ein Land indem die Pseudologen statt zum Psychiater geschickt zu werden, von Anwälten und Richtern bei ihren krankhaften Lügen und Schwindeleien bestärkt werden. Für jemanden, der seit mehr als einem halben Jahrhundert im Ausland lebt ein schwer verständlicher Widerspruch.









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    1. Hier möchte ich Sie an Ihre Sünden erinnern, Sie armes Opfer !
      http://comtemontfort.blogspot.de/2013/03/die-ausdrucksweise-von-einigen-der.html

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    2. Und ich, Boecker, möchte Sie an Ihre diversen Ankündigungen erinnern!

      - Strafanzeigen gegen mich und andere Mitglieder meiner Gruppe.

      - Schadenersatz-Zahlungen an Sie.

      - Medien-Aufruhr wegen unserer Gruppe und auch wegen des fürstlichen Hauses in Bückeburg.

      - Schlägertruppen, die mir auflauern sollten (mit Stahlkappen in den Schuhen).

      - Ein Treffen mit Mitgliedern auf der Politik und dem Hochadel in Kiel (mit dem klammen und strammen Herrn Wulf).

      - Remmert und J.Bauer (Osnabrück & Berlin).

      Um nur einige Ihrer Ankündigungen zu benennen, die nie zur Wahrheit wurden.
      Sie kündigen immer und immer wieder Dinge an, die Sie nicht halten können. Das sollte Ihren Hausfrauen auch schon aufgefallen sein.

      Mit den süßesten Grüßen

      Elke

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    3. aus der Politik, natürlich. Jetzt schreibe ich auch schon in "Boecker"....

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    4. Wer sich als Opfer sieht ist ja bekanntlich eines der Merkmale der Pseudologen zu denen Sie Herr Boecker ja unweigerlich gehören und jeder Psychiater wird das bestätigen.

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    5. Das Soziopathen ihre Straftaten gern verdrängen ist bekannt!

      http://comtemontfort.blogspot.de/2013/03/die-ausdrucksweise-von-einigen-der.html

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  17. Zehn Anzeichen, einen Soziopathen zu erkennen

    Nr. 1: Soziopathen sind reizend. Soziopathen haben Charisma und scharen allein deshalb Anhänger um sich, weil die Menschen ihnen nahe sein möchten. Sie haben eine »Glut« in sich, die Menschen anzieht, die nach Führung oder Leitung suchen. Oftmals wirken sie sexy oder haben eine starke sexuelle Ausstrahlung. Natürlich ist nicht jeder, der sexy wirkt, ein Soziopath, aber seien Sie auf der Hut vor übermäßiger sexueller Begierde und merkwürdigen Fetischen.
    ( das kennen wir ja von dem Ritter von Itter " übermäßiger sexueller Begierde und merkwürdigen Fetischen". )

    Nr. 2: Soziopathen sind spontaner und intensiver als andere Menschen. Sie neigen dazu, seltsame, bisweilen unberechenbare Dinge zu tun, die ein normaler Mensch so leicht nicht tun würde. Sie respektieren keine gesellschaftlichen Sitten. Ihr Verhalten scheint oft irrational oder sogar riskant.
    ( Trifft auf alle der Mobber- Hassgruppe zu)
    So wie Punkt 3.

    Nr. 3: Soziopathen kennen kein Gefühl von Scham, Schuld oder Reue. In ihrem Gehirn sind die Schaltkreise, solche Emotionen zu verarbeiten, nicht angelegt. Deshalb können sie Menschen bedenkenlos betrügen, bedrohen oder ihnen Leid zufügen. Sie tun alles, was ihrem Selbstinteresse dient, auch wenn sie anderen damit schaden.

    Nr. 4: Soziopathen erfinden ungeheure Lügen über ihre Erfahrungen. Sie übertreiben Dinge bis ins Unendliche, aber wenn sie Ihnen davon erzählen, scheint es irgendwie glaubwürdig.
    ( Da finden wir doch auch alle aus der Gruppe wieder, vorfallen den Ritter von Itter)

    Nr. 5: Soziopathen wollen andere dominieren und um jeden Preis »gewinnen«. Sie hassen es, einen Streit zu verlieren, und werden ihr Lügengespinst mit allen Mitteln verteidigen, bis hin zur logischen Absurdität.
    (Betrifft wieder alle aus der Mobber Gruppe)

    Nr. 6: Soziopathen sind in der Regel hochintelligent, nutzen ihre Geisteskräfte aber dazu, andere zu täuschen, anstatt sie zu entwickeln. Ihr hoher Intelligenzquotient macht sie oft gefährlich. Das ist der Grund, warum einige der bekanntesten Serienmörder, die sich erfolgreich der Strafverfolgung entzogen, Soziopathen waren.
    ( Das kann man nicht von dieser Bande behaupten, na ja kann nicht alles passen)

    Nr. 7: Soziopathen sind unfähig zur Liebe und kümmern sich nur um sich selbst. Sie können Liebe oder Leidenschaft vortäuschen, damit sie bekommen, was sie wollen, aber in der Regel FÜHLEN sie die Liebe nicht so wie Sie oder ich.
    ( Ritter von Itter , ganz klar)

    Nr. 8: Soziopathen nutzen eine poetische Sprache. Sie sind Meister der Wortschöpfung und fähig, Monologe im Stil eines »Bewusstseinsstroms« zu halten, die gleichermaßen faszinierend und hypnotisierend sind. Sie sind Experten im Geschichtenerzählen, manchmal sogar Dichter. Ein gutes Beispiel dafür sehen Sie in diesem .
    ( Passt wie die Faust aufs Auge bei Fake "von Wolff" )

    Nr. 9: Soziopathen entschuldigen sich nie. Sie irren nie, sie fühlen sich nie schuldig, sie können sich einfach nicht entschuldigen. Selbst wenn sie nachweislich unrecht hatten, verweigern sie eine Entschuldigung und gehen stattdessen zum Angriff über.
    ( Da kann man auch gern darauf verzichten)

    Nr. 10: Soziopathen sind wahnhaft und glauben buchstäblich daran, dass alles, was sie sagen, Wirklichkeit wird – nur weil sie es sagen! Charles Manson, der soziopathische Mörder, ist berühmt für seine Worte: »Ich habe nie jemanden umgebracht! Ich brauche niemanden umzubringen! Ich DENKE es! Ich habe es HIER! (Zeigt auf seine Schläfe.) Ich brauche nicht in dieser physischen Welt zu leben…«
    ( Da findet sich die ganze Bande wieder)

    Na Ritter von Itter, von Wolff, von Hobe und Bauer etc. genau das sind EURE Merkmale, die jeder bestätigen wird.
    Ganz besonders wird jeder Psychiater das bestätigen, ganz klar.
    Vielteich sollte man auch noch einen richterlichen Beschluss erwirken lassen das Ihr alle Stationär in eine Psychiatrie eingewiesen werdet!!
    Ihr stellt eine Gefahr für andere Mitmenschen dar!


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  18. Na das passt doch auch zu 100% zu Euch alle aus der Mobber- Hassgruppe !

    Soziopathen sind Meister darin, sich als Helden von hoher Moral und philosophischem Anspruch darzustellen, aber dahinter verbirgt sich echtes kriminelles Denken, sie stehlen, zersetzen, täuschen und stürzen oft genug ganze Gemeinschaften ins Chaos. Sie verstehen es meisterhaft, Gruppen von Menschen gegeneinander auszuspielen und sich selbst als den einzigen wahren Retter zu präsentieren. Wo sie gehen und stehen, stiften sie Zwietracht, Streit und Hass, sind aber unfähig, ihre eigene Rolle dabei zu erkennen. Sie sind wahnhaft auf so vielen Ebenen, dass sich ihr Gehirn logischen Argumenten verweigert. Mit einem Soziopathen können Sie nicht rational diskutieren. Damit verschwenden Sie nur Ihre Zeit und verärgern den Soziopathen.

    Eine Übereinstimmung nach der anderen,sollte Euch selbst langsam bewusst werden.
    Geht und lasst euch Ärztlich beraten bevor es ein Richter anordnet!

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    1. Der ganze Quatsch ist NATÜRLICH (!!!) nicht auf Alfred Boeckers Mist gewachsen. Der kann nämlich keine zwei Sätze fehlerfrei formulieren, wie wir in seinem Schlusswort trefflich erkennen können.

      Natürlich bleibt Bloecker auch nun wieder Antworten schuldig.

      Es ist ihm nicht vergönnt, irgendetwas ausrichten zu können. Er bleibt wo er immer war - auf der Seite der Verlierer.

      Herzlichst
      Elke

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    2. Die reale Person hinter ( Elke von Wolff)soll nach unseren Informationen, soziopolitisch sein.
      Soziopathen rotten sich gern mit gleichgesinnten zusammen, wie man in der FB Hassgruppe gut erkennen kann.
      Bei Fake Elke ist nach unseren Information einiges in der Kindheit schiefgelaufen, man hat uns berichtet das die reale Person hinter dem Fake von Wolff als Kind mit -freude Tiere gequält hat , nie wirkliche Freunde hatte und in der Pubertät ständig wechselnde Partnerschaften hatte .( zerrüttetes Elternhaus)
      Unsere Informant wird nicht genannt, kennt aber die reale Person hinter von Wolff.
      Der Informant hat sich entschieden ( auch aus angst vor Strafe)nicht weiter dieses kriminelle Handeln weiter zu unterstützen und zu tolerieren, eine Hand wäscht die andere und zahlt sich aus.

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  19. " Mit einem Soziopathen können Sie nicht rational diskutieren. Damit verschwenden Sie nur Ihre Zeit und verärgern den Soziopathen."

    Also lassen wir das besser , bringt nichts .
    Diskutieren könnt Ihr mit den jeweiligen Richter und Ärzten!
    Wünsche gute Besserung!!!

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    1. Ich hoffe, dass Ihr Arzt Sie vom pathologischen Lügen heilen kann. Vielleicht kann er Ihnen auch gleich den Unsinn mit dem "Comte de Montfort, Duc de Bretagne und Prince de Rochefort" ausreden.

      Hihihi

      Und übrigens - Sie lenken von den schuldig gebliebenen Antworten ab. Deswegen werden aber die Fragen nicht verstummen. Ich warte u.a. noch auf die Post von Ihnen bzw. von dem "kinderlieben" Anwalt.

      Wann gibt es denn wieder mal Schnitzel bei Ihnen, Herr Boecker. Ich gönne Ihnen diesen kleinbürgerlichen "Höhepunkt"!

      :-D

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  20. Der Soziopath ist ein Mensch, der nicht nur lügt, sondern für den das Lügen zum Lebensstil gehört. Er kennt keine Reue, übernimmt keine Verantwortung und vor allem: Er oder sie hat kein Gewissen.
    Soziopathen sind Menschen, die andere skrupellos quälen und sich nicht an Normen halten. Soziopathen empfinden nie wirklich Schuldgefühle und fühlen sich niemandem verpflichtet.

    Die zehn Gebote für Soziopathen
    Nichts ist wahr, alles ist erlaubt.
    Sei berechnend ohne selbst berechenbar zu sein.
    Das Leben ist nur ein soziales Experiment mit ungewissem Ausgang.
    Handle immer so, dass zufälliges Handeln dagegen wie langweilige Routine aussehen würde.
    Im Universum der Sinnlosigkeit ist alles Denkbare möglich.
    Vermehre immer die Anzahl der Möglichkeiten, die Dir zur Verfügung stehen.
    Vielleicht hast Du nur noch fünf Minuten zu leben, aber das sind fünf Minuten nach Deinen Bedingungen.
    Nur weil Du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht hinter Dir her sind.
    Grenzen sind nicht erlaubt, Grenzen existieren nicht.
    Sei jeden Tag ein anderer, von Wolff, Ritter von Itter, Prof.DR., von Hobe, Fürst von Sch., Bauer..... etc.

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  21. Soziopathen sind Menschen, die ihr Spiel mit anderen Menschen treiben. Als Kinder quälen sie Tiere und als Erwachsene schrecken sie vor sexuellen Übergriffen nicht zurück.

    Soziopathie, so auch Stout, sei so gut wie unbehandelbar – vor allem auch deshalb, weil die Betroffenen kaum Einsicht in ihr Verhalten zeigen, selbst wenn andere noch so sehr darunter leiden.

    „Soziopathie bedeutet, keine Normen einzuhalten – weder gesellschaftliche Normen noch Vorschriften oder Verkehrsregeln“, schildert Haller. Meist zeichnet sich die soziopathische Persönlichkeitsstörung schon im Kindesalter ab: „Typisch sind Schule schwänzen, Tierquälereien und Brandlegungen.“ Haller erklärt auch, dass die Störung in negativen Erziehungseinflüssen wurzelt – „in fehlender Zuwendung, Zärtlichkeit und Zeit“.
    Trift alles bei unsere Mobberbande Ritter von Itter, von Wolff Hobe, Bauer etc. zu und das ohne zweifel !

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  22. Vielleicht sagt Ihnen, lieber Herr Boecker, Ihr angeblicher Informant ja auch mal, wo Sie mich finden können. Dann könnten Sie mir die lange versprochene Post zusenden oder Ihren avisierten Besuch erledigen. Jeder "Informant" ist nur so gut wie sein Basis-Wissen. Und wenn der noch nicht einmal meine Anschrift kennt, dann taugt er wohl nichts, oder?

    Schaumschläger!

    Hahahaha :-D

    Herzlichst
    Elke

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  23. Lass dich überraschen Soziopath !

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    1. Gern! Aber Überraschung würde ich das nach sechs Jahren nicht mehr nennen.

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  24. Das glaube ich , es wird für dich eine
    " Erlösung " sein !

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    1. Ach?! Sind wir jetzt schon beim "Du", Boecker? Interessant!

      An Ihrer Stelle würde ich mir von Ihrem "Fachanwalt" die "Adelsparedikte" (Herr Boecker belieben zu scherzen. Vermutlich meint er "Adelsprädikat"...) als Urkunde auf die Stirn tackern lassen. Damit man rein äußerlich auch erkennen kann, dass der seltsame Typ ein "Duc de Bretagne" sein will.

      Nur fürs Protokoll: auch heute hat mich keine Nachricht erreicht. Ich warte noch immer.

      Mit den besten Empfehlungen auch an den "Fachanwalt"....

      Herzlichst
      Elke

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  25. " Mit einem Soziopathen können Sie nicht rational diskutieren. Damit verschwenden Sie nur Ihre Zeit und verärgern den Soziopathen."

    Also lassen wir das besser , bringt nichts .
    Diskutieren kannst DU mit den jeweiligen Richter und Ärzten!

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    1. Guten Tag, mein werter Bloecker!

      "
      Diskutieren kannst DU mit den jeweiligen Richter und Ärzten!"

      Korrekt:

      a) ...mit den jeweiligen Richtern und Ärzten.

      b) ... mit dem jeweiligen Richter und Arzt.

      Ich verbessere Sie ja nur ungern, Herr Boecker. Aber leider ist fast jeder Satz von Ihrer Heiligkeit falsch. Besonders haben wir gestern über die "Adelsparedikte" gelacht. Denken Sie sich Ihre Scherz-Worte eigentlich aus, oder kommen die ungefiltert direkt aus dem defekten Stammhirn?

      Auch heute habe ich keine Post erhalten, mein lieber Herr Boecker.

      Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen die bestens gelaunte...

      Elke

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  26. Nee, du wirst wohl mit mehrere Richter(n) "Plural" und Ärzte(n) reden müssen!
    Dummerle :-)

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    1. Plural ist schon korrekt. Aber den muss man natürlich auch richtig anwenden können, Dummerle!

      "Nee, Du wirst wohl mit mehreren (N nicht vergessen; man muss schon konjugieren können, Dummerle!) Richtern und Ärzten reden müssen."

      Schreiben ist wirklich nicht Ihre Stärke. Sie sollten das besser ganz lassen.

      Aber Sie könnten noch einen Aufsatz über die bekannten und beliebten "Adelsparedikte" schreiben. Das würde gewiss Freude bereiten...

      Auch heute kam keine Post in Hamburg an. Was macht dieser "Fachanwalt" eigentlich? Oder ist Ihnen das Geld ausgegangen, lieber Herr Bloecker?

      Schönes Wochenende!

      Elke :-D

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    2. Was ist los du Soziopath , bekommst von deinen eigenen Lakaien kein Beifall mehr! Manche betteln um Ratenzahlung, der Ritter von Itter hat sich wohl in seiner Rüstung steckend in den Uni-duschen verirrt und findet nicht mehr raus,darum schreibt der Prof. DR. :-) nicht mehr! Was wirst du tun ?, wahrscheinlich auch betteln, "Bitte Bitte, Ich bin doch so arm, ich kann das nicht alles bezahlen , Bitte Bitte " !!

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  27. Nein du Soziopath, du wirst mit einem Richter reden müssen und mit einigen Ärzte(n), bei dir bedarf es doch mehre Meinungen einzuholen, bei der schweren Psychischen Erkrankung kann nicht nur ein Arzt helfen!

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  28. "mehre Meinungen"? <---?

    Dieses "Maison de Montfort" kann tatsächlich gar nichts...

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  29. durch Zufall las ich das es einen grafen Montfort in Deutschland geben kann ,was mich sehr wundert die Familie die in der Historie mal verzweigt mit meiner verwandt war ist ja längst ausgestorben ich gehöre weitläufig zur Familie Braganca zu der auch Mitglieder des ehemaligen portug. Königshaus u.später des brasilianischen Kaiserhauses gehörten-nun aber auch dies ist Geschichte es werden hier u.da mal Traditionen erhalten aber sonst interessiert dies keinen und jeder von uns muss sich heute ganz normal mit einem Beruf durchs Leben schlagen ich betreibe ua Land u. Feldwirtschaft u. niemand käme auf die Idee mich mit Graf oder Hohheit ect anzusprechen was ja auch ganz normal ist -es ist aber immer wieder interessant wie gerade in Deutschland einige der Meinung sind das man mit falschen Titeln u.Namen besser durchs leben kommt -Geld bringt dies bestimmt keins u.auch für angeblich wohltätige Zwecke wir wohl kaum jemand Geld geben also zurück zum richtigen Namen und dann unter dem mal mit anständiger Arbeit versuchen herzlichen Gruss aus Paraguai Eduardo -Luiz Braganca

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  30. Zu diesem Thema des faken Grafen von O. laufen bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn und dessen Anwalt wegen Verwendung einer gefälschten Urkunde.

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  31. Sag mal, Christine Krischke- ALIAS Elke Möchtegern----ich kann mich noch gut erinnern, wie Du damals in Stadthagen noch den Pferdemist selber beseitigen musstest, naja, heute erlaubt Deine Leibesfülle das natürlich nicht mehr, da ruinierst Du lieber die armen Pferde, indem Du Dich mit Deinem zu groß geratenen Arsch genau auf die armen Pferde setzt, nennt man das nicht Tierquälerei? ;-) Wie macht Dein Mann das eigentlich im Bett? Alditüte? Ja, EURE Zeiten als arme Bürger in Stadthagen, das waren noch Zeiten was ;-)

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  32. Der Fürst spricht von diesen Namen, hier fällt dieser Name
    ( Christine K. ) ...woher wissen auf einmal alle das es sich wohl um die Elke von Wolff handeln könnte.
    Nun ja...so unmöglich ist das ja nu nicht...der Fürst und die C.K..kennen sich gut...sie ist Pächterin bei Ihm....uns ist die schon mit ihren negativen Äußerungen über mich des öfteren aufgefallen..Sie schreibt wie die Elke...spielt eine von Stauffen..bearbeite Sch-Lippes Wikipedia-Seiten ..Und der Fürst nervt mich schon seit Tagen durch Email's in Massen...er selbst hat mir den Namen gegeben...obwohl niemand diesen Namen ausschrieb ...sondern nur C.K Reiterin aus Bückeburg..da kam der Fürst schnell auf Christine K...die er sofort schütze...sie sei nicht Fake " Elke von Wolff " und das seit drei Tagen ...von Morgens bis Abend bombardiert der Fürst mich...
    Zwischendurch schreibt er von Menschenfleisch...das ich wohl verspeisen wollte...weil ich von einem Braten schrieb...dann drohte er wieder...dann wollte er wieder Frieden..u.s.w...
    Na ja...ob die Christine K. ...das kriminelle Fake Elke von Wolff ist...wird sich noch herausstellen.

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  33. Dieser Beschluss ist wie alle anderen gerichtlichen Entscheidungen, die dieser Anwalt in Uruguay! gegen den angeblichen „Pariser Kopf einer Hassgruppe“ erwirkt hat, nicht mehr wert als das Papier auf dem diese Entscheidungen geschrieben wurden.
    Warum? Jedes Land prüft, um eine gerichtliche Entscheidung aus dem Ausland durchzuführen, inwieweit der ausländische Akt konform mit dem nationalen ordre public und der nationalen Prozedur vereinbar ist. Deutschland handelt so und in diesem Fall natürlich auch Frankreich in dem der angebliche „Pariser Kopf einer Hassgruppe“, seit über 40 Jahren seinen permanenten Wohnsitz hat. Dabei spielt es keine Rolle inwieweit diese Entscheidungen auf Europarecht beruhen oder nicht. Was die Prozedur anbetrifft, so gilt in Frankreich auch bei einem Dringlichkeitsantrag, dass der Gegenseite vor dem Verfahren die Möglichkeit gegeben wird, Stellung zu nehmen. Das heißt auch in diesem Fall ein faires kontradiktorisches Verfahren. Weder in obigem Beschluss noch in allen anderen Entscheidungen wurde der Gegner aufgefordert vor dem Verfahren bzw. während des Verfahrens seine Gegendarstellung darzulegen. Dieses Verhindern der Gegendarstellung diente einzig und allein dazu vor Gericht „Siege“ zu erringen.
    Neben dieser in Frankreich nicht akzeptierbaren Prozedur, wurde auch ein Verstoß gegen den französischen ordre public begangen, der hier äußerst schwerwiegende strafrechtliche Folgen mit sich bringt (Artikel 441 code pénal). In Frankreich ist es unmöglich mit einer falschen Identität vor Gericht zu erscheinen. Um dies zu verhindern, muss spätestens vor Eröffnung des Verfahrens die Identität beider Parteien mit einem amtlichen Ausweis nachgewiesen werden, also Reisepass oder Identitätskarte. Bei Nichtübereinstimmung dieser Identitäten (fake Adelige) in dem Antrag und dem Ausweis wird das Verfahren eingestellt, denn auch der Richter, der evtl. eine falsche Identität akzeptiert, hat mit noch höheren Strafen zu rechnen als die Parteien oder deren Anwalt.
    Wenn dem angeblichen „Pariser Kopf “ von vornherein klar war, dass die deutschen Entscheidungen auf Grund der Prozedurfehler in Frankreich nicht durchführbar sind, so wurden ihm die strafrechtlichen Folgen vor einem Jahr durch einen Freund, einem ehemaligen im Ruhestand lebenden Kammerpräsidenten am Pariser Appellationsgericht erklärt.
    Gerichte, die sich auf die internationale Zuständigkeit berufen, haben daher von vornherein zu prüfen inwieweit ihre eventuellen Entscheidungen nicht gegen die Prozedurordnung und den ordre public des Landes, in dem der Prozessgegner wohnt verstoßen. Da ihnen natürlich im Allgemein diese Kenntnisse fehlen, können sie sich nur über Gutachten informieren, deren oft hohe Kosten dann dem Unterlegenen aufgehalst werden. In allen Fällen gegen den „Pariser Kopf“, hätten daher die Gerichte feststellen müssen, dass ihre Entscheidungen in Frankreich zu keiner Durchführung kommen können und sie daher wertlos sind, was eben zu einer Einstellung der Klage hätte führen müssen, wobei die Kosten dann eben auf den Klagesteller hätten abgewälzt werden müssen.
    Ein LG hat wohl verstanden, nachdem ihm vor einem Jahr obiges aufgezeigt wurde, dass es wohl einen Fehler gemacht hätte. Diese Fehler wurden natürlich nicht zugestanden, aber dem Pariser Kopf wurde von einer Richterin mitgeteilt, dass das Gericht gegenüber ihm nicht mehr aktiv sei, was wohl ein sehr diplomatisches Eingeständnis dieses Fehlers bedeutet. Auch der Zensurkammer in Hamburg wurde obiges mitgeteilt. Der in Deutschland zugelassene Anwalt in Uruguay versucht zwar weiter gegen den Pariser Kopf vorzugehen, um zu seinen Anwaltskosten zu kommen. Wenn zwar von dort diesem Kopf nichts mitgeteilt wurde, so wurden immerhin die Aufforderungen die Gerichtskosten zu zahlen eingestellt, was wohl ein Eingeständnis bedeutet, dass dieses Gericht verstanden hat in Frankreich nicht durchzukommen.

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    1. Also liebe Juristen, ob Richter oder vor allem hier Anwälte, überlegt euch bevor Ihr unüberlegte Schritte einleitet und ins Rollen bringt, wie zu verfahren ist bei einem „Gegner“, der ihm Ausland lebt. Pyrrhussiege, oder die hier aufgezeigte Variante, bei denen nur der „Sieger“ geschwächt wird, nicht aber der „Verlierer“, bringen nichts, weder dem Anwalt, da es sich zeigt, dass er nicht kompetent ist und dem Mandanten, der letztendlich auch die Anwaltskosten zu tragen hat und dessen „gewonnene“ gerichtliche Entscheidung nur das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben steht.
      Er kann sie zwar stolz im Internet aufzeigen, um seinen Freunden glauben zu machen, die Gerichte in Deutschland hätten ihn unter seinem falschen Namen, in diesen Fällen falsche Adelsnamen anerkannt, wobei in einem Fall diese Titel und Namen gestohlen sind, da sie heute noch lebenden Geschlechtern gehören. Aber solches Aufzeigen der Mandanten machen eben leider auch den Anwalt lächerlich, der so etwas eingeleitet und ins Rollen gebracht hat. Als „Anwalt in Uruguay“, hätte Herr Möbius wissen müssen, dass andere Länder auch andere Sitten haben, und das gilt auch im Recht.

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  34. Abmahnung und einstweilige Verfügung:

    Die Abmahnung gibt es nur im deutschen Recht und kann daher Folgen haben wenn der Abgemahnte auf deutschem Boden seinen Wohnsitz hat. Eine Abmahnung an im Ausland wohnende Personen zu schicken ist daher absoluter Unsinn, da sie von vorherein nicht die geringste Rechtkraft im Ausland hat aus der sich weitere Schritte ableiten könnten. Auf eine nicht eingegangene Abmahnung von Seiten des „Abgemahnten“ mit einer über ein Dringlichkeitsverfahren erwirkten einstweiligen Verfügung zu antworten ist daher ein weiterer unüberlegter Schritt, denn auch dieses Rechtsinstitut lässt sich nur auf deutschem Boden vollziehen, aber nicht im Ausland. Dieses wurde durch die Rechtsprechung verschiedener Gerichte bis zum BGH dargestellt. Zwar kann solch eine einstweilige Verfügung dem im Ausland wohnenden AG zugestellt werden; zur Rechtskraft d.h. Vollziehung kommt sie in Deutschland nur, wenn sie dem im Ausland wohnenden Gegner innerhalb einer Zustellungsfrist von einem Monat ausgehändigt wird. Wird diese Frist überschritten ist in Deutschland solch eine einstweilige Verfügung nicht mehr vollziehbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Entscheidung nach dieser Monatsfrist beim AG eingegangen ist oder er sie von vornherein nicht in Empfang nehmen wollte.
    Auf solche, in Deutschland nicht vollzogenen einstweiligen Verfügung auf Grund von irgendwelchen fadenscheinigen Verstößen mit einer Ordnungsstrafe zu antworten, ist demnach rechtlich unmöglich, da sie erstens dem im Ausland wohnenden „Bestraften“ nicht treffen kann und zweitens durch die nicht vollzogene (durch Überschreiten der Monatsfrist) einstweilige Verfügung auch in Deutschland keine Rechtskraft erlangen kann.

    Gerichte wie die Hamburger Zensurkammer täuschen sich gewaltig, wenn sie davon ausgehen, dass ihre auf Lügen und Manipulationen aufgebauten „Entscheidungen“ auch im Ausland vollzogen werden können. Dies ist eben unter Einhaltung der Zustellungsfrist von einem Monat nur in Deutschland möglich, ohne die geringste Rechtswirkung im Ausland. Weitere in Nebenverfahren erlassene Entscheidungen, wie Ordnungsstrafen, die sich auf nicht vollzogene einstweilige Verfügungen beziehen sind somit rechtswidrig und können eben nicht die geringsten Rechtsfolgen haben, auch nicht in Deutschland.

    Eine internationale Zuständigkeit von deutschen Gerichten, die solche sich auf den deutschen Boden beschränkte Rechtsinstitute fürs Ausland anwenden wollen ist daher niemals gegeben.

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    1. Ich freue mich, dass Sie sich nach Zustellung des Beschlusses des Landgerichts Hamburg über ein von Ihnen zu zahlendes Ordungsgeld mit der dahinter stehenden rechtlichen Thematik auseinandersetzen. Zu gegebener Zeit werde ich auf Ihre Ausführungen auch noch in einem gesonderten Artikel eingehen.

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  35. Ich habe eine Rechnung, aber noch keinen Beschluss empfangen, den kenne ich nur von der FB-Seite Ihres angeblichen comte de Montfort l'Amaury duc de Bretagne.

    Es gibt in Frankreich zwei Personen, die gegen Ihren Mandanten über § 12 BGB in Deutschland vorgehen können, der echte Besitzer dieses Titels der Chef des Hauses d'Albert de Luynes sowie de Stadt Montfort l'Amaury auf die sich Ihr Mandant sogar bildlich beruft dürften von dem Vorgehen Ihres "Freundes" sicher nicht erfreut sein. Auch dies wird wohl zu gegebener Zeit erfolgen.
    Ihre Ausführungen zur rechtlichen Thematik würden mich interessieren, die Rechtssprechung in Deutschland ist da so ziemlich einstimmig und eine europäische Rechtsordnung zu diesem Thema gibt es nicht; denn was die gültige EuGVVO vom 10. Januar 2015, VO (EU) Nr. 1215/2012 anbetrifft, so beschränkt die sich nur auf Zivil- und Handelssachen, in der die beiden Parteien vertragsmässig zueinander stehen und unter Sachen fallen, die zum europäischen Binnenmarkt gehören, was hier ja augenscheinlich nicht der Fall ist.
    Hier ein interessanter Text zu dieser gegen GG und Menschrechte verstossende deutsche einstweilige Verfügungen: http://www.reinhard-greger.de/dateien/Gutachten.pdf

    Europrecht verlangt wie auch immer ein kontradiktorisches Verfahren und dies ist hier ja von vornherein nicht gegeben. Selbst wenn es eines Tages solch eine europäische Rechtsordnung geben sollte, müsste unweigerlich das deutsche Recht zu diesem Thema reformiert werden, was wohl für Gerichte und Anwälte zu einer empfindlichen Geldeinbusse führen dürfte; denn dann könnte man eben nicht mehr wegen jedem Pfurz mit solch einer Entscheidung belästigt werden (auch in Deutschland).

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    1. P.S. Dass ich die Rechnung nicht bezahlen werde, versteht sich von selbst. Das Gericht wurde darüber informiert mit u.a. folgenden Bemerkungen:

      1. Beschluss vom 21.5.2013 durch das OLG Hamburg (Aktenzeichen unbekannt) versandt am 22.5.2013. Präsentiert durch Gerichtsvollzieher am 27. 6. 2013, da abwesend, mitgeteilt durch Schreiben des Gerichtsvollziehers vom 28.6.2013. Diese Mitteilung ohne Beschluss erhalten etwa 15 Tage später durch nachgesandte Post der Concièrge meines Hauses in Paris. Beschluss weder im Original noch in Kopie gesehen.

      2. Einstweilige Verfügungen müssen innerhalb eines Monats zugestellt sein, um als vollzogen zu gelten auch ins Ausland. Laufzeit beginnt in diesem Fall mit der Versendung des Beschlusses also am 22.5.2013. Um also als vollzogen zu gelten, hätte diese einstweilige Verfügung am 22.6. 2013 in meinen Händen sein müssen, was nachweislich nicht der Fall war, wobei ich noch einmal unterstreichen möchte, dass ich diesen Beschluss zu keinem Zeitpunkt auch nach dem 27.6.2013, also bereits 6 Tage nach dem Verfall der Vollziehungsfrist erhalten habe und somit zu keiner Zeit von dem Inhalt informiert wurde. Die Nachweise dürften in den Akten des Gerichts sein.

      3. Der Beschluss vom 13.8.2015 ist daher nach deutschem Recht rechtswidrig, da wie oben gezeigt eine Vollziehung des Beschlusses durch das OLG Hamburg vom 21.5.2013 im Ausland nach deutschem Recht nie stattgefunden hat.

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