Montag, 2. März 2015

"5000 Euro Geldstrafe muss er zahlen"

schreibt Julia Jüttner im SPIEGEL über Sebastian Edathy und springt dabei lässig in die Fußstapfen von Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, die immer mal wieder bewiesen hat, dass ein Studium der Geschichte, Politikwissenschaft oder Germanistik eine Juristenausbildung nicht ersetzen kann.

Allerdings hat Friedrichsen für die Veröffentlichung gekonnt verpackten Unwissens sogar den Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins erhalten, was natürlich ein Ansporn für die anhaltende Verbreitung von Halbwissen durch Nachwuchsreporter sein könnte. Es handelte sich tatsächlich um eine Auflage nach § 153a StPO, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.

Recht hat Julia allerdings mit der Deutung, dass gegen Edathy schon vor dem Prozess eine Strafe verhängt wurde, die nicht im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Dieser öffentliche Bann ist wohl auch Indiskretionen geschuldet aber zu allererst Edathy´s vormaliger Stellung als Volksvertreter im Deutschen Bundestag, dem seinerzeitigen Vorsitz des Innenausschusses, der ehemaligen Mitgliedschaft im Rechtsausschuss und der Leitung des Untersuchungsausschusses zur terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund".

Eine herausragende Stellung in der Öffentlichkeit rechtfertigt natürlich keinen Rechtsbruch zu Lasten prominenter Personen, erklärt aber das Motiv für derartige Vorgehensweisen. Ohne die Prominenz eines Angeklagten machen weder eine flächendeckende Berichterstattung noch unzulässige Veröffentlichungen Sinn. Die Höhe der gesellschaftlichen Stellung bedingt wie so oft auch die Fallhöhe bei Fehltritten von Personen, die im Rampenlicht stehen. Der unbekannte Sexualstraftäter zahlt seine Auflagen daher in der Regel unbemerkt.  

2 Kommentare:

  1. Nein, der "öffentliche Bann" ist dem Umstand geschuldet, dass die Leute es in ihrer großen Mehrheit einfach eklig finden, wenn sich Männer mittleren Alters sexuelle Befriedigung durch das Betrachten von Bildern und Filmchen nackter Kinder verschaffen, und dass sie sich darüber empören, wenn diese Männer durch ihre Zahlungen das kriminelle Geschäft der sexuellen Ausbeutung von Kindern aus Armutsgebieten dieser Welt am Laufen halten.

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    1. Ohne die öffentliche Wahrnehmung des Bilderbetrachters scheidet der "öffentliche Bann" zwangsläufig aus. Sicherlich bedarf es in einem zweiten Schritt des Abscheus vor dem Betrachten von Bildern nackter Kinder.

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