Was macht ein radfahrender Rechtsanwalt nachts an einer roten Ampel, wenn auf der kreuzenden Fahrspur weit und breit kein Fahrzeug zu sehen ist? Richtig. Er bedankt sich innerlich für die wohlwollende Installation einer Ampel, die bei erhöhtem Verkehrsaufkommen durchaus nützlich sein kann und überfährt mit dem gewohnten Mass an Eigenverantwortung die rote Ampel.
Das deutsche Recht erlaubt diese Form der Umsetzung einer individuellen Handlungsfreiheit vor roten Ampeln jedoch nicht und sieht für Fahrradfahrer in einem solchen Fall ein Bußgeld von mindestens EUR 60,- und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vor. Deshalb ist es auch für Fahrradfahrer insbesondere nachts wichtig, immer ein offenes Auge für Fahrzeuge mit Aufbauten für Blinklicht und Einsatzhorn zu haben.
Gestern war ich einfach etwas unaufmerksam, als ich nachts eine große Straßenkreuzung bei Rot überquerte und erst nach dem Passieren der Kreuzung sah, dass genau ein Fahrzeug auf der mir entgegenkommenden Fahrspur vor der roten Ampel hielt. Es war ein Polizeiauto und sofort wurden die örtlichen Kenntnisse über Einbahnstraßen, Fusswegpoller und U-Bahnstationen inclusive passender Risikoeinstufung abgerufen.
Unnötig, wie sich nach dem Bruchteil der Sekunde herausstellte, in dem man den Blick zum Fahrzeugführer sucht, um zu herauszufinden, ob eine Flucht tatsächlich nötig ist. Die beiden Polizeibeamten sassen regungslos vor der roten Ampel in ihrem Einsatzfahrzeug, ihre Gesichter waren von einem matten blauen Glanz erhellt und sie starrten vollkommen in sich versunken auf ihre Smartphones. Sie hatten mich gar nicht gesehen. Schöne neue Welt.
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