Montag, 24. August 2015

Dr. Dr. Lothar Bösselmann LL.D - ein neuer Stern am Abmahnhimmel?

Als Direktor der Europe Lawyers Limited, Company No. 09425699, aus Kiel, geht Dr. Dr. Lothar Bösselmann LL.D mit einer Abmahnung per Übergabe-Einschreiben wettbewerbsrechtlich gegen ein Anwaltsverzeichnis wegen unlauterer und irreführender Werbung vor.

Es fällt das Wort "Lockvogelangebot", Unterlassungsbeschwörungen werden vorgetragen und schließlich eine niederschmetternde Drohung ausgestossen: "Sollten Sie diesen Aufforderungen nicht fristwahrend nachkommen, werden ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte eingeleitet und zzgl. Schadensersatz von mindestens 150.000 Euro eingeklagt."

Als ob diese schweren Geschütze nicht ausreichen, wird zur Untermauerung des Abmahnvortrags das über die Website http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/ ausgedruckte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beigefügt. Sinnigerweise fehlen einige Seiten, manche sind dafür doppelt. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sucht man vergeblich. Das scheint die Abmahnung eines blutrünstigen Profis zu sein, der mit seinen beiden Websites http://www.european-lawyer.eu/ und http://www.lawwatcher.de/- dort im Impressum als "Barrister" geführt - ankündigt, Mandanten national oder international optimal beraten zu können. Im Verzeichnis von Anwalt24 tritt der messerscharfe Abmahner zudem als Rechtsanwalt auf.

Eine derartige Qualifikationsballung läßt mich sprachlos zurück. Erst recht beeindruckt mich die Auskunft des bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnissses der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.rechtsanwaltsregister.org/:

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Ist Dr. Dr. Lothar Bösselmann LL.D versehentlich dort nicht gelistet worden, klingt die Abmahnung nur aus taktischen Gründen wie das Werk eines Laien oder droht der Anwaltslandschaft in Deutschland knallharte Konkurrenz von der Insel durch die "Europe Lawyers Limited"? Ich werde berichten!

12 Kommentare:

  1. wer sich als Anwalt ausgibt, ohne einer zu sein, macht sich strafbar und gehört ohne wenn und aber angezeigt.

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    1. Strafantrag gegen "IT" bei der Staatsanwaltschaft Hannover läuft bereits unter dem Geschäftszeichen NZS 1181 JS 78421/15. Offensichtlich hat "IT" Möbius schon mehrfach im Internet anderen seine "Geheimnisse" mitgeteilt, unzulässige Mandantenwerbung betreiben, musste sogar einen "Beitrag" am 2.10.14 zur Löschung bringen und ist der Strafrechtsexperte "IT" der Staatsanwaltschaft Hannover bereits bekannt vgl. StA Hannover NZS - 1151 JS 72095/03. Das Problem des damaligen Anzeigenden 2003 war allerdings wohl, dass er keinen Anwalt gefunden hat, der gegen "IT" vorgeht. Es bleibt abzuwarten, ob bei der Vielzahl seiner Volksverhetzungen und Diskriminierungen mit bildlichem Aufhängen von Straftätern, Beleidigungen von Amtsrichtern, antisemitischen Bildern orthodoxer Juden mit Messer im Mund, Diskriminierungen von Farbigen (Negergarn wie der Neger) üblen Nachreden, Datenschutzverletzungen und anderen Schweinereien bald in Untersuchungshaft den Zeigefinger erhebt und den Anstaltsgeistlichen die Frage stellt: "IT" nach Hause telefonieren". Er ist eben ein unser wahrer (außer)irdischer Held bewaffnet vorzugsweise mit Schwert, der öffensichtlich sein Publikum braucht (sogar deutsche Rechtsanwälte), um seine Auffassungen zu verbreiten und vor dem englische Anwälte sich sprichwörtlich in die Hosen machen. Im Übrigen ist das Einstellen von verfälschten Urkunden der Uni Hannover auch strafbar "Herr IT", egal ob es eine Orginal Urkunde gibt oder nicht.Als Rechtsanwalt und Ex-Journalist sollte er das wissen.

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  2. Ich habe ihn vorletzte Woche bei der Kammer & der hiesigen StA angezeigt. Die bestätigung der Kammer, dass es ihn als RA nicht gibt, liegt hier bereits vor. Die angegebene Adresse btw. befindet sich in Kiels Plattenbausiedlung ("Weißer Riese").

    Beste Grüße,
    Kollege D. aus K.

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    1. Kollege D. aus K. scheint den durchgeknallten Anwalt "IT" mit unzulässigen Strafanträgen zu unterstützen. Der ist offensichtlich selber durchgeknallt und es kann sein, dass er bald mit "IT" bei den schweren Jungs in einer Zelle wohnt, denn bei Strolchen endet es in einer solchen.

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  3. http://pressemitteilung.ws/node/214787

    Ohje.. Vor solchen Auswüchsen kann man nur erschaudern.

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  4. Vermutlich existiert eine Person mit diesem Namen
    nicht. Ein Komet am dunklen Abmahnhimmel,
    oder ein Meteor.

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    1. Behalte erst einmal Dein dummschwätzerisches Gesülze für Dich, Du kleiner Anwalt aus Kiel und besorge Dir eine vernüftige Adresse bei Anwalt24.de mit ausführlicher Kennzeichnung und ohne unzulässige Werbung!

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  5. Unabhängig von diesem Fall ist das Potential, vom Ausland her abzumahnen, unendlich. Dieses wird gegenwärtig miserabel genutzt.

    Ich warte auf die vielen Abmahnungen aus China wg. Urheberrechtsverletzungen, Patentverletzungen, Verletzungen der Persönlichkeitsrechte etc.

    Wenn Schröder wg. seiner Haarfarbe erfolgreich klagen durfte, dann dürften andere hier kritisierten Politiker des Auslands in Deutschland ebenfalls erfolgreich klagen, wenn diesen mit falschen Tatsachen auf Deutsch in den Medien angeprangert werden. Teilweise geschieht das schon erfolgreich durch einige Mafiosi aus Russland und Estland.

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  6. Ich warte auf die Abmahnung eines

    http://www.pferderecht-wissen.de/rechtsanwalt-enzio-graf-resseguier-de-miremont/

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  7. Muss "IT" Ralf bald in den Psycho Knast? Ein totes Pferd kann man bekanntlich nicht reiten, allerdings ist "IT" Rechtsanwalt Ralf M. ja noch aktiv und ausgewichen jetzt auf ausländischen Internetblogs wie in den USA und Spanien. Ein Schelm, der da was böses denkt.

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  8. Der Fall und der RA dürfen sich erledigt haben! Laut Kieler Nachrichten ist Dr. Dr. B. zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden wegen Falschbeurkundung, Titelmissbrauchs etc.

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