Mittwoch, 6. Januar 2016

Die Turboquerulantin - Hausdurchsuchung

Das neue Jahr beginnt aufregend für die Turboquerulantin. Eine Durchsuchung ihrer Wohnung nach § 102 StPO stand auf dem Programm, weil sie diesmal gar als mögliche Täterin einer Straftat verdächtig ist. Einer leibhaftigen Widerstandskämpferin gegen die Justiz würdig erfolgt der Statusbericht an die Gemeinde auf Facebook allerdings schon eine Stunde nach der Durchsuchung:

"Erneuter Überfall auf meine Person mit Tür öffnen und Durchsuchungsbefehl" lautet die Botschaft. Unter der Anhängerschaft macht sich Bestürzung breit: "Das darf ja wohl nicht wahr sein....", "Was macht nur mit dir kann ja wohl nicht wahr sein" und "Unglaublich, tut mir leid was die alle mit dir machen". Doch die Turboquerulantin ist mit allen Wassern gewaschen: "Ich bin mit dem Auto weggefahren und hatte es vorher verriegelt ... der Polizist wollte die Autotür aufmachen, konnte er aber nicht ...aber die haben blöd geschaut und standen wie angewurzelt auf dem Hof als ich weggefahren bin."

Sie verrät auch, worum es den zu spät kommenden Polizisten eigentlich ging: "Die Beschuldigte ist verdächtig, seit dem 22.10.2015 in HXXXX und anderenorts unter dem Twitter-Account XXXX öffentlich wahrnehmbar den Anzeigeerstatter wahrheitswidrig des Parteiverrats zu bezichtigen. Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß § 164 StGB. Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen Ermittlungen. Eine vorherige Anhörung der Beschuldigen unterbleibt, da sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S.1 StPO."

Das Ergebnis der Durchsuchung scheint mager gewesen zu sein. Der Computer der Delinquentin konnte offensichtlich nicht beschlagnahmt werden: "Die haben fremdes Eigentum mitgenommen" denn "auch in dieser Situation war mein Schutzengel bei mir und wies mir den richtigen Weg".

Ein durchaus beachtlicher Erfolg der Turboquerulantin, der auf Facebook gebührend gefeiert wird: "wenn ich an diese beiden Gesichter denke, wie die dumm aus der Uniform geschaut haben ... könnte ich lachen vor weinen, als ich mit dem Auto weg fuhr .. diese Polizisten soll wohl noch gerufen haben ...stehen bleiben ....tja aber ich konnte das nicht im Auto hören da sie Scheiben zu waren ...und dann hatten sie versucht eine Großfahndung zu machen ....auch das ist misslungen."

Das erste Spiel in der neuen Saison ist damit beendet: TQ vs Justiz, 1:0.

4 Kommentare:

  1. Huch, da gab es doch schon Entscheidungen, dass das Verriegeln von Autotüren zur Verhinderung polizeilicher Maßnahmen strafbar ist als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Vielleicht hält die Freude der TQin nicht ganz so lange an....

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    1. ... Das ist durchaus zu erwarten. Denn wir leben inzwischen wieder in einem Justizstaat, und nicht in einem Rechtsstaat.

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  2. Naja, bei einer Hausdurchsuchung muss man als Betroffener nicht anwesend sein AFAIK.

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  3. Grundsätzlich interessiert es nicht, ob die Beschuldigte anwesend ist, mit dem Auto wegfährt, mit dem Flugzeug abhaut oder grade baden ist, denn mitwirken muss sie bei der Durchsuchung nicht.

    Allerdings enthielt der Beschluss sicherlich auch die Anweisung, dass die Durchsuchung Nebengelasse, also auch das Auto, umfasst.

    Jedenfalls krass, was dieser armen Frau mittlerweile angetan wird. Allerdings hat sie eindeutig gewonnen, die bewaffneten Polizisten hatten keine Chance gegen sie und ihr schnelles Auto. Vermutlich wird man Jahre brauchen, um überhaupt irgendeine Spur zu finden, denn die Beschuldigte ist klug und lässt sich bestimmt nicht von einem Vollstreckungshaftbefehl beeindrucken. Da kann man das Gericht nur auslachen und der Richter wird sich dann ganz furchtbar ärgern!

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