Mittwoch, 9. August 2017

Ehrenschutz und Liebe - nicht immer vertragen sie sich!

Manche Fragen werden schnell, manche langsam und manche gar nicht beantwortet. Nicht nie aber spät, jedoch nicht zu spät, möchte ich hier die vor etwa einem Jahr als Überschrift gestellte Frage eines Artikels noch einmal und jedenfalls in aller Deutlichkeit beantworten, nämlich ob der dort genannte Amtsgerichtsdirektor an irgendeinem kleinen Amtsgericht in Deutschland die Beklagte lieb hatte.

Nein, er hatte sie nicht lieb und er hat sie nicht lieb und wenn mich nicht alles täuscht, wird er sie auch nie lieb haben. Diese doch recht einfache Antwort hatte sich in dem von mir vor einem Jahr geschriebenen Artikel offenbar so gut versteckt, dass mich gut gemeinte Ratschläge der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts Hannover und nicht zuletzt des Amtsgerichtsdirektors selbst davon überzeugen konnten, noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass die etwa verstandene Andeutung einer außerehelichen Beziehung zwischen dem Direktor und der Beklagten, die zudem - völlig zu Unrecht - als Vorwurf der Korruption und Bestechlichkeit aufgefasst worden sein könnte, in meiner satirischen Darstellung ohne jegliche konkrete Anhaltspunkte erfolgte und die beiden Protagonisten meiner kleinen Geschichte ganz im Gegensatz zu haltlosen Spekulationen gerade nicht besonders gut aufeinander zu sprechen sind. Aber das war ja ohnehin jedem klar, dachte ich.

14 Kommentare:

  1. Der Artikel ist nicht relevant, nicht interessant und auch nicht amüsant. Er ist reine Zeitverschwendung.

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    1. Dein Kommentar ist ein gutes Beispiel für "nicht relevant, nicht interessant und auch nicht amüsant. Er ist reine Zeitverschwendung."

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  2. Vermutlich war der "gut gemeinte Ratschlag" der Art "bitte stellen Sie das in Ihrem Blog richtig, sonst überlegen wir uns (standes-)rechtliche Schritte." Und damit ist der Artikel zwar für die LeserInnen weniger interessant, erzielt aber dennoch hoffentlich die gewünschte Wirkung.

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    1. Sie sind auf der richtigen Spur, sozusagen "lauwarm".

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    2. mit den Worten von Martin Luther gesagt: Anwalt, Anwalt - Du gehst einen schweren Gang...

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    3. es muss heißen...mit den worten über Martin Luther - ich entschuldige mich...

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    4. Boecker spielt mal wieder Robin Hood. Dem Fettwanst muss wahnsinnig langweilig und fad sein.

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    5. Abgelaufener Personalausweis und "zwei Identitäten".
      Trottel!

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    6. 24:0 Trottel & Loser

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  3. 153 a StPO

    kleine Zahlungsauflagd und Richtigstellung im Blog :-)

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    1. Der Richter wollte das nur noch einmal klargestellt haben. Der hat sich wegen dem Verdacht, er hätte was mit der Beklagten, in Grund und Boden geschämt, deswegen hat er Möbius geben, das doch bitte noch einmal klarzustellen.

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  4. Hier hat wohl jemand richtig getippt; denn die zweifellos von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht erzwungene Richtigstellung über das lauwarme Mea culpa zeigt keine echte Reue betreff dieser dem Anwalt vorgeworfenen angeblich „ironischen“ (wie er behauptet) Aussagen.

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