Mittwoch, 30. August 2017

Turboquerulantin, Kanalratte und Scheißhausfliege

Während sich Deutschlands fähigste Strafrechtler den Kopf darüber zerbrechen, ob es im Vorfeld der Bundestagswahlen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, wenn sich ein Politiker während einer Wahlkampfveranstaltung öffentlich wünscht, eine Integrationsbeauftrage mit türkischen Wurzeln "in Anatolien entsorgen" zu können, lehnen sich entspannte Flachlandjuristen lässig zurück und betrachten wohlwollend das immer einfacher zu durchschauende Treiben der Turboquerlantin.

Diesmal wurde der Scherzbeauftragten mit Bückeburger Wurzeln vom Amtsgericht Nienburg durch eine einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 10.07.2017 verboten, einen unbescholtenen Bürger als Kanalratte zu bezeichnen und ihn mit einer Scheißhausfliege zu vergleichen. Juristisch leichte Kost, die mit wenigen Federstrichen zu erledigen ist und nur deshalb erwähnenswert ist, weil der rechtsfeindliche Provinzpanzer mit stählerner Ignoranz weiterhin vollkommen immun gegenüber der sich als sinnlos entpuppenden Juristerei des Amtsgerichts Nienburg ist.

Einstweilige Verfügungen, Hauptsacheurteile und Beschlüsse über Ordnungsgeld füllen die Akten ohne ersichtlichen Erfolg. Was nützt es, wenn die Tatbestände leicht subsumiert werden können aber für die sich anhäufenden gerichtlichen Entscheidungen jeglicher Vollstreckungsdruck fehlt? Die auf Facebook geteilten Worte der Turboquerulantin selbst formulieren eine schlichte Antwort: "Ab und zu drehe ich mich um. Nur um zu gucken, was mir am Arsch vorbeigeht."

23 Kommentare:

  1. tja, solange der komische Boecker nicht weiß, welche Person er ist, wird sich daran wohl nicht viel ändern. Eigentlich müsste man Ihnen, Herr Anwalt, als Unterstützer dieses Possenspieles, die Lizenz entziehen. Das, was Sie da machen, ist äußerst unseriös.

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    1. Tja.....dann mal viel Spaß beim Zahlen und sitzen TQ.
      Der kann man ja keine Lizenz entziehen, höchsten die Querulantenlizenz und die Politikerin besitzt nicht die Politiker-Immunität....also auch nichts zum entziehen. Dafür hab ich genau das, was ich brauche....die Lizenz, meinen Namen zu führen/zu tragen und da kann weder die TQ. noch die "Politikerin etwas daran ändern.

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  2. eine Fake-Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, einen adeligen Namen zu führen. die berechtigte Lizenz - der Personalausweis - ist (oder war) ja leider abgelaufen. Theoretisch sind Sie in beiden Fällen nicht existent. Normalerweise wird man von der Behörde über den Ablauf des Ausweises informiert. Möglicherweise haben Sie dieses ignoriert, da Sie ja mit falschem Namen und ohne Titel angeschrieben wurden. Welch Fauxpas!

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    1. Was für dich fake ist...ist für andere erben kein fake und ich trage meinen Namen mit Recht...Versuch es doch zu ändern, aber übernimm dich nicht

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    2. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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    3. Ach...bevor ich es vergesse.
      Ein Fürst der den Namen Fürst nicht als amtlichen Namen in seinem Perso. stehen hat, ist für mich ein fake. und existiert nicht. Aber schön an der Sache ist, wenn du meinst, ich sei ein fake, meinst du auch, dass der Fürst ein fake ist und das freut mich ungemein, danke für diese Bestätigung

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    4. hmm, im Gegensatz zu Ihnen hat der Fürst ja ein Jahrhunderte altes Adelsrecht. Sie haben eine bunte Urkunde, die eine Fälschung ist und Ihnen kein Recht gewährt....Im Übrigen...glauben Sie weiter an Ihrem Müll, es ist das Einzige, was Sie haben!

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    5. Hahaha "Adelsrecht". In welcher Zeit lebst du denn? Wenn, spricht man vom historischen Adelsrecht, das heute keine juristische/rechtliche Bedeutung mehr hat.
      Meine Papiere sind nicht nur bunt, sonder auch echt, souverän anerkannt und rechtens....Wer muss mir denn mein Recht gewähren...das Fürstlein, du oder wer?
      Die Fürstenfamilie hat sich bewiesenermaßen selbst gefürstet....der hat nichts, aber das hatten wir schon.....Und jetzt schnell wieder zurück in deinen eigenen Kosmos, da kannste von "Adelsrechte" träumen... Haha

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    6. Und noch einmal, nur für dich und deine Kosmosgenohme.

      Zitat : Der Deutsche Adelsrechtsausschuss

      "Zur Zeit der Monarchien war das Adelsrecht ein öffentliches Recht. Nach Abschaffung der Monarchien existiert der Adel nur auf privatrechtlicher Basis. Im Rahmen des Vereinsrechts, des vereinsmäßigen Selbstbestimmungsrechts."

      Ob du und deine Genehme das verstehen, da kann ich keine Garantie darauf geben, versichern kann ich nur, dass selbst ein 10 Jähriges Kind soviel Verstand aufbringt.....bei dir & CO bezweifle ich das ganz stark.

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    7. in den Adelsstand erhoben wird nur durch einen König oder Kaiser....welcher solcher Herren war es denn bei Dir..Boecki..?

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    8. Da kann man sehen wie viel Ahnung du hast...Ich schreibe hier mit einem Leihen....war klar.
      Erkundige dich mal, wie es nach dem Fall des Heilig-römischen Reich gehandhabt wurde....Und von wem ich nach "historischem Adelsrecht nobilitiert wurde, weiß du doch.
      Aber wenn wir schon so darüber Plaudern....wo sind denn die Dokumente der Fürstung vom Fürstlein, ausgestellt, gezeichnet und gesiegelt von Napoleon?...zeig mal.

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    9. bei Dir war es kein Kaiser oder König...also ungültig!

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    10. Wo sind die Kaiser Napoleon Dokumente, die wir gern sehen möchten.
      Was ist denn ein Großfürst? und wie wurde das nu nach dem Fall des HR-Reich gehandhabt?
      Blamieren tust du mit deiner Unwissenheit & Blödheit nicht nur dich, sondern auch dein Fürstlein...köstlich, wie schön ihr/du euch ins aus schießt:-)

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    11. Na ja...nicht jeder gewollte Politiker hat Masse im Schädel, die man als Hirn bezeichnen kann. Man sollte lieber weiter turnen oder Musikschlüssel entschlüsseln, bevor man sich an anspruchsvolle Themen rann schmeißt und seine Unwissenheit & Blödheit zum Beweis stellt...

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    12. sich geoutet hast nur Du...Boecki...wer nur mit Fäkalsprache reden oder schreiben kann...

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    13. Fäkalsprache deiner Freundin ...und beschwert sich bei mir, ne wirklich...nicht jede Masse ist Hirn :-)

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    14. ach Boecki, bist mal wieder auf dem falschen Dampfer....

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    15. Das trifft wohl mit deiner Unwissenheit & Blödheit eher bei dir zu.....bewiesen hast du meine Vorwürfe ja zu genüge.
      Dein Dampfer sinkt....noch nicht gemerkt?

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    16. Tja Boecki, jetzt bist Du abgesoffen...

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  3. Langsam wird es bedenklich, besonders dann, wenn sich ein Gericht nicht mehr bemüht, die eigenen Entscheidungen auch durchzusetzen. Die Nienburger werden sich hoffentlich nicht damit abzufinden haben, dass ihr schönes Amtsgericht als minderwertiges Organ der Rechtspflege in die unrühmliche Geschichte der Ius-Blindgänger und Versager eingeht. Aber es ist eben Nienburg, da gilt wohl das unkodifizierte Nienburger Landrecht nach Gefühl, Wellenschlag und Wasserstand der Weser.

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    1. Wundern tut mich da nichts mehr. Der Chef war früher am LG Bückeburg Richter, das erklärt so einiges.

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  4. Wahrscheinlich sind die Richter am Amtsgericht Nienburg vernünftig. Die Gerichtsbeschlüsse müssen Richter fällen, um dem Gesetz zu genügen. Betrifft auch unsinnige Anträge, Klagen etc. Schlüssige Klagen werden beschieden, aber weiter eben nicht verfolgt. Man befriedigt die Bedürfnisse der Querulanten. In diesem konkreten Fall offenbar auf beiden Seiten.

    Für RA Möbius dürfte das ei n einträgliches Geschäft sein. Würde sein Mandant aufhören zu zahlen, hätten wir auch bald nichts mehr zu lesen zum Thema „Turboquerulantin“. Das Interesse des Rechtsanwalts Möbius würde schnell gegen Null fallen.

    Insofern beweisen die Amtsträger von Nienburg, dass das Rechtssystem in Deutschland auch gegenüber Querulanten funktionieren kann. Es wird kein nicht wieder gut zu machender Schaden verursacht.

    Ist nicht bei allen Amtsgerichten so. Die Richter und Anwälte ziehen alle Register, um dem Recht hat Genüge zu tun, auch wenn es Opfer gibt. In Diktaturen hat eine solchen Herangehensweise verheerende Folgen.

    So lange keine der streitenden Parteien Rechtsanwälte und Richter namentlich angeht, wird es auch in Nienburg so bleiben.

    RA Möbius geht zwar die Justiz konkret schon an, aber noch nicht so schmähend, dass er in die juristischen Grenzen des Machtapparates gewiesen werden muss.

    Kann sich aber ändern. Ich beobachte einen ähnlichen Fall beim AG Ahrensburg. Da ging die eine Partei Richter und Anwälte ganz schön an, verglich diese mit der Nazijustiz, der Stasi, meinte konkrete Rechtsanwälte verhalten sich wie „Herrenmenschen“. Er meint, auch die Justiz macht das deutlich, unterstützt das „Herrenmenschentum“, was schon bei der Eingangskontrolle zum Gericht beginnt. Rechtsanwälte werden durchgewunken, andere dem Gericht und den kontrollierenden Beamten gut bekannte unbescholtene Bürger müssen sich einer entwürdigenden Kontrolle unterziehen.

    Es läuft ein sich nun schon fast über drei Jahre hinziehender Strafprozess. Hier schlagen Rechtsanwälte und Richter, d.h. der Staat mit seinen Interessen ganz schön zurück.

    Eigentlich alles nur ein mittelalterliches Geschäft.

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