Donnerstag, 24. August 2017

Selbstjustiz

Wenn die Staatsmacht nicht hilft, schützt sich der Niedersachse zuweilen selbst. Dass in früheren Zeiten auch Ritter und Fürsten nicht sicher sein konnten, das Volk ungestraft plündern zu dürfen, belegt der Kreuzstein am Schwarzen Busch in der Leineaue zwischen Ruthe und Koldingen. In Sichtweite von dem erst im 19. Jahrhundert errichteten Schloss Marienburg zeugt der mit einem Petruskreuz versehene Stein seit der Mitte des 15. Jahrhunderts davon, dass sich die einfachen Bürger auch von privilegierten Ständen nicht alles gefallen ließen.

Ritter Ludolff von Ruscheplate bewohnte die Burg Lauenstein am Rande des Ith und plünderte auf seinen Raubzügen regelmäßig die Bewohner des Calenberger Lands um Hannover. Mit den Calenberger Rittern bestand daher eine dauernde Feindschaft. Schließlich wurde er vor das höchste Landgericht im Calenberger Land in Ronnenberg geladen. Jedoch ignorierte der Raubritter von Burg Lauenstein die Ladung und hielt an seinen kriminellen Streifzügen durch das hannoversche Umland fest.

Der adelige Räuber fühlte sich derart sicher, dass er gar einer Hochzeitseinladung ins nahe gelegene Wilkenburg nachkam, von der seine Feinde nur zu gut wussten. Als er auf dem Rückweg von der Hochzeit über Pattensen ritt, stellte sich ihm eine vermummte Reiterschar in den Weg. Wegen deren Überzahl blieb dem Herrn von Burg Lauenstein nur die Flucht nach Ruthe, wo er sich Verstärkung durch Hildesheimer Verbündete erhoffte. Am Schwarzen Busch zwischen Koldingen und Ruthe wurde er jedoch von seinen schwer bewaffneten Verfolgern eingeholt und halbtot geschlagen.

Schließlich wurde er schwer verletzt und gefesselt mit den Beinen nach oben an den Ast einer Linde gehängt, wo ihn seine Verbündeten am nächsten Tag tot auffanden. Am Tatort liessen die Mörder des Raubritters später den Sühnestein mit dem Petruskreuz errichten, der bis heute noch dort steht und die Nachfahren des ehemaligen niedersächsischen Adels vor allzu großer Raffgier mahnt.

25 Kommentare:

  1. Inge Schafhäuser24. August 2017 um 06:43

    Ein Meisterstück......

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  2. Möchten auch Sie jemanden am liebsten aufbaumeln?

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    1. So mancher könnte auf die Idee kommen, wenn der Rechtssaat komplett versagt.

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    2. Oder Die Rechtschreibung!
      ;-)

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  3. Auf die "Hildesheimer Verbündete" WARTE ICH BIS HEUTE...lol, lol, lol.

    Für den fürstlichen Ehebrecher aus guten Hause lasse ich mal mein brasilianisch, persisch und bayrisch raus, nach dem Motto,"All meine Schnecken, nebst betrogener Ehefrau, sollen mich verstehen".:


    esperando que os "aliados Hildesheim" Eu até hoje ... lol, lol, lol.

    انتظار برای «متحدان هیلدسهایم" من تا به امروز و
    ... lol, lol, lol.

    Auf de "Hildesheima Vabündete" wartn i bis heid...lol, lol, lol.

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  4. Wieder einmal zeigt Herr Möbius seinen Hass gegen den echten Adel, indem er aus einer Sage einen historischen Vorgang konstruiert, wobei er nicht einmal merkt, dass er sich in Widersprüche verstrickt und auch sonst grobe rechtsgeschichtliche Unkenntnisse aufweist.

    Tatsache ist, dass es die Burg Lauenstein gab, Verwaltungssitz des gleichnamigen Amtes, dass im Jahre 1409 mitsamt der Herrschaft von den ausgestorbenen Edelherren von Homburg an die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg überging, die es in der Folgezeit an die Bischöfe von Hildesheim verpfändeten, die es ihrerseits an verschiedene Ritterbürtige weiterverpfändeten. So war tatsächlich zwischen 1445 und 1456 ein Ludolf Ruscheplate, Pfandinhaber dieses Amtes mit der dazugehörigen Burg. Weiteres konnte über diese Person nicht in Erfahrung gebracht werden,
    Der Ausdruck „Raubritter“ ist eine Schöpfung vom Ende des 18. Jh. Die moderne Geschichtswissenschaft vermeidet diesen Ausdruck, da sie den Tatsachen dieser Zeit nicht entspricht.
    Herr Möbius scheint die mittelalterliche Rechtsinstitution der Fehde zu ignorieren. Falls die Sage einen historischen Kern hat, was anzunehmen ist, dann kann es sich bei diesen „Raubzügen“ nur um eine solche Fehde handeln. Die Gründe können nicht ausgemacht werden, auch nicht ob Ludolf Ruscheplatte diese Fehde im eigenen Namen machte oder im Namen des Bischofs von Hildesheim gegen den Herzog von Braunschweig, der zu diesem Zeitpunkt, seine Ländereien von Calenberg aus verwaltete oder gegen die Calenberger Ritterschaft. Dass bei solchen Fehden die hofsässigen Untertanen der Fehdegegner in Leidenschaft gezogen wurden, war bei solchen Auseinandersetzungen eben nicht auszuschließen, wie sie ja heute noch in modernen Kriegen vorkommen und selbst Plünderungen sind auch heute noch in manchen Gegenden der Welt gang und gäbe, und gerade Deutschland hat ja selbst noch im 2.Weltkrieg davon Gebrauch gemacht, was den Autor anscheinend nicht stört.
    Was die sagenhafte Vorladung vor das 1466 gegründete Landgericht in Ronnenberg anbetrifft, so kann man sich kaum vorstellen, dass ein Ritter, der eine Fehde nach Landrecht führt, einer Vorladung eines Gerichts folgen dürfte, dass wohl schon römische Rechtsgrundsätze vertritt. Fehden konnten nur durch die sogenannte Urfehde, die der Unterlegende schwören musste oder wenn sich beide Seiten einigten durch einen Sühneseid beendet werden, der durch einen unbeteiligten Dritten bzw. einem von beiden Seiten bestellten Sühnegericht beendigt wurden, also über Landrecht. Abgesehen davon stimmt das Gründungsdatum dieses Gerichts mit den Lebensdaten dieses Ludolf Ruscheplate nicht einmal überein.
    Also von „kriminellen Streifzügen“, „adeligen Räubern“, „Raubrittern“ zu sprechen zeugt von rechtsgeschichtlicher Ignoranz des Autors. Auch sonst scheint er nicht verstanden zu haben, dass diese „Angelegenheit“ in einer Zeit stattfand, in der das Landrecht langsam durch das römische Recht ersetzt wurde, was mit dazu beitrug aus dem mittelalterlichen Personenverband den Territorialstaat zu schaffen.
    Jetzt zu dem groben Widerspruch, den der Autor aufzeigt, den er in seinem Hass des echten Adels, nicht einmal zu bemerken scheint.
    Ich zitiere:“[...] dass sich die einfachen Bürger auch von privilegierten Ständen nicht alles gefallen ließen.“ Und er schreibt weiter “Mit den Calenberger Rittern bestand daher eine dauernde Feindschaft“ und es sind diese, die sich ihm als“ vermummte Reiterschar in den Weg stellten“, also nicht irgendwelche einfachen Bürger.
    Geschichtliche Vorgänge, die in diesem Fall nur auf einer Sage aufbauen mit der Moral unserer heutigen Zeit zu beurteilen, zeugt von einem mutwilligen Anachronismus, wobei das Ganze einzig und allein dazu dienen soll den echten, in Deutschland nie abgeschafften Adel (nur die Vorrechte wurden abgeschafft) zu verteufeln. Die dabei gezeigten Unkenntnisse rechtshistorischer Vorgänge sind wirklich für einen juristischen Akademiker hahnebüchend.

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    1. Dass es sich bei der vermummten Reiterschar um Calenberger Ritter gehandelt hat ist genauso eine Vermutung wie die Behauptung des Vorliegens einer Fehde als Abgrenzung zum Raubrittertum. Was die Existenz des Adels angeht, verweise ich gerne auf den SPIEGEL-Artikel "Aristokratischer Feinsinn", der sich abseits von Spekulationen auf geltendes Recht stützt.

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    2. Noch einmal, „Raubrittertum“ ist ein unwissenschaftlicher Ausdruck und ist eine Erfindung der Spätaufklärung unter dem Einfluss der französischen Revolution. Das „Plündern“ und „Rauben“ vollzog sich stets im Rahmen einer Fehde, da es den Feind schädigen sollte. Was Sie da vorgebracht haben, ist eine Sage, die sie in einen historischen Fakt verzauberten, der aber nirgends nachweisbar ist und wobei die von Ihnen gemachten Angaben auch bei Prüfung chronologisch nicht stimmen. Bei einer Reiterschar kann es sich nur im Ritterbürtige handeln. Bauern und Stadtbürger kämpften zu Fuss und waren nie schwer bewaffnet.
      Was nun Ihren Hinweis auf den Spiegelartikel anbetrifft, so ist es doch sehr verwunderlich, dass Sie Ihre juristischen „Kenntnisse“ aus einem unwissenschaftlichen Zeitungsartikel entnehmen.

      Sie zitieren immer den Artikel 109 der Weimarer Verfassung, Haben Sie ihn tatsächlich auch mal gesehen, gelesen und verstanden? Wohl kaum; denn sonst würden sie nicht von Spekulation reden. Aus dem von Ihnen zitierten „geltendem Recht“ geht nicht hervor, dass der Adel abgeschafft wurde. Was aufgehoben wurde und im GG weiter gilt sind u.a. die „öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben“. Wo steht da „der Adel ist aufzuheben“?
      Wenn wir uns nun die Geschichte zu diesem Artikel 109 ansehen, dann können wir finden, dass am 15.Juli 1919 in der verfassungsgebenden Versammlung eine weitergehende Formulierung „der Adel ist abgeschafft“ mehrheitlich abgelehnt wurde. Somit besteht der Adel nach geltendem Recht weiter, aber eben mit den im Artikel 123 GG aus dem Artikel 109 WV übernommenen Beschränkungen.
      In verschieden deutschen Ländern hat sich der Adel privatrechtlich in Vereinigungen organisiert. In manchen bestehen sogar historische Ritterschaften privatrechtlich weiter, ausser in Niedersachen, wo diese historischen Ritterschaften öffentlich-rechtliche Körperschaften sind. Wäre das möglich, wenn der Adel abgeschafft worden wäre?


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    3. Mal etwas zum nachdenken, du gewollter Adelsexperte oder Adliger.
      Ehemalige Adelstitel und Prädikate, die Betonung liegt bei EHEMALIGE, sind heute Namensbestandteile und ein Name kann kein Titel sein, du Experte.
      Der Adel wurde eindeutig abgeschafft, du Träumer und existiert nur als Verein oder auf privatrechtlicher Basis.
      Selbst der deutsche Adelsrechtsausschuss gibt es zu, was sagt uns das?!
      "Zur Zeit der Monarchien war das Adelsrecht ein öffentliches Recht. Nach Abschaffung der Monarchien existiert der Adel nur auf privatrechtlicher Basis. Im Rahmen des Vereinsrechts, des vereinsmäßigen Selbstbestimmungsrechts."
      Und wenn du das seriös belegt, widerlegen kannst, rasiere ich mir den Hintern.

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    4. Hier hat wieder einer nur Bahnhof verstanden, aber die faken Adelsmandanten des Herrn Möbius sind geistig nicht fähig mehr zu verstehen.

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    5. Na dann und wo bleiben die seriösen Belege die all das widerlegen?
      Anscheinend bist du geistig nicht fähig die Realität zu verstehen, armer Träumer

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    6. PS: Du bist aber auf dem besten Wege zu verstehen. Du schreibst oben ja selbst
      "In verschieden deutschen Ländern hat sich der Adel privatrechtlich in Vereinigungen organisiert. In manchen bestehen sogar historische Ritterschaften privatrechtlich weiter, ausser in Niedersachen, wo diese historischen Ritterschaften öffentlich-rechtliche Körperschaften sind. Wäre das möglich, wenn der Adel abgeschafft worden wäre?"

      Antwort auf deine Frage. Ritterschaften, Adelsfährbände und der Gleichen, darf jeder gründen, genauso darf sich jeder als "adelig bezeichnen, dieses Privileg steht nicht nur einem Verein oder einzelnen Personen zu, sondern allen.
      Kein Adelsrecht, keine Monarchie, kein Adel, Punkt

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    7. Die Belege hat Herr Möbius selbst aufgezeigt. Nur in seiner geistigen engen kleinbürgerlich spießigen Verbohrtheit versteht er nicht, was er da zeigt, und sieht daher nicht, dass er sich auf dem Irrweg befindet.

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    8. .....du Schützenkönig

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    9. Allein die Überschrift desSPIEGEL-Artikels

      NAMENSRECHT

      "Aristokratischer Feinsinn
      Seit 80 Jahren ist der Adel in Deutschland offiziell abgeschafft. Seitdem arbeiten Adelsverbände daran, daß das möglichst niemandem auffällt."

      Was ist daran nicht zu verstehen, oder falsch zu verstehen? Bitte um Erklärung.

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  5. Wie schon bei den Verhandlungen der Deutschen verfassunggebenden Reichsversammlung zu Frankfurt am Main durch einige Abgeordnete klargestellt, bedurfte es auch bei der späteren Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung keines deklaratorischens Ausspruchs mehr, wonach der Adel abgeschafft worden sei: "Wir haben gegen den Antrag: "Der Adel als Stand ist abgeschafft" gestimmt, weil durch die bereits angenommenen beiden Sätze des §. 7, lautend "vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände. Alle Standesvorrechte sind abgeschafft." schon ausgesprochen ist, daß vor dem Gesetze überhaupt keine besondere Stände ferner bestehen, mithin auch kein Stand des Adels, eine besondere Erwähung der Aufhebung eines nicht mehr exisitierenden "Adelsstandes" daher gänzlich überflüssig ist." Gesetzgebung ist ein knappe und klare Angelegenheit. Nur Laien fallen auf die Finte herein, dass das Fehlen eines lediglich deklaratorischen Zusatzes der Weimarer Reichsverfassung bedeuten würde, tatsächlich sei der Adel nicht abgeschafft. Etwas deutlicher wurde § 1. des Gesetzes über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens im Freistaat Schaumburg-Lippe: "Die auf  dem  öffentlichen Rechte Schaumburg-Lippes beruhenden Vorrechte des bisherigen Adelstandes einschliesslich der Vorrechte der in dem Artikel 57 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Familien und der Mitglieder dieser Familien werden aufgehoben, soweit sie nicht bereits beseitigt sind. Die im Abs. 1 bezeichneten Familien und ihre Mitglieder unterstehen daher dem allgemeinen öffentlichen und bürgerlichen Rechte." Dort wird sogar vom bisherigen Adelsstand gesprochen, einen Stand, den es danach nicht mehr gab. Sie kennen ja sicherlich die schon früh beginnenden Versuche, den Bestand des Adels weiter vorzutäuschen und die mit Hilfe der Landesregierung dagegen gerichtete Berichterstattung zu unterdrücken. Letztlich erfolglos.

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    1. Bin auf das gegen Argument des Schützenkönigs gespannt. Natürlich hat man das auch in seiner geistigen engen kleinbürgerlich spießigen Verbohrtheit falsch verstanden

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    2. Zweifellos wurde der Adel als STAND abgeschafft und das entspricht den Formulierungen des Artikels 109. Der Adel als solcher wurde nicht abgeschafft. Adel hat nicht STAND zu sein, um zu existieren. Die Privilegien, die der ritterbürtige Adel, oder auch Hochadel hatte, entstanden in der Zeit der Territorialbildung, als der Adel sich gegen den Landesherren in Ritterschaften vereinigte. Der Sachsenspiegel (also vor der Territorialbildung) spricht von den Schöffenbarfreien. Diese waren die eigentliche Nation mit politischen Rechten. Rechtlich bestand kein Unterschied zwischen dem einfachen Schöffenbarfreien, der auch Bauer (die in Niedersachsen und z.T. in Westfalen existierenden freien Bauern, dürften auf solch Schöffenbarfreien zurück zu führen sein) sein konnte und einem freien Herren oder Fürsten. Der Unterschied wurde nur SOZIAL aufgezeigt, indem bei Wehrgeld und Busse den freien auch edlen Herren und Fürsten der gleiche Betrag statt in Silber in Gold gezahlt wurde. In den heutigen Monarchien in denen noch geadelt wird, wie Spanien und Belgien, hat auch dieser Adel keine öffentlich-rechtliche Rolle mehr, hat keine Privilegien und trotzdem existiert er. In Deutschland wurde der politische Stand des Adels abgeschafft, aber eben nie der Adel selbst, im Unterschied zu Österreich. Das österreichische Adelsaufhebungsgesetz trat am 10. April 1919 in Kraft, also Monate vor der WV. Warum haben sich die deutschen Verfassungsgeber nicht an dem österreichischen Beispiel orientiert und alle Adelszeichen und Titel namensrechtlich verboten, statt diese als Namensbestandteile zu VERSTEINERN? Die Antwort überlasse ich Ihnen.

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    3. Warum hätten die deutschen Verfassungsgeber das tun sollen? Es reichte völlig aus, die Adelsbezeichnungen in gewöhnliche Namensbestandteile umzuwandeln, damit wurde der Adel dann komplett abgeschafft. Namen sind keine Titel, so einfach ist das.
      Ich hatte mal etwas darüber gelesen warum man es so gehandhabt hat, aber leider vergessen, ist auch nicht wichtig.

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    4. So gesehen haben Sie Recht. Wenn ich auf eine Keksdose schreibe "Adel" und auf eine Obstkiste "Nazideutschland", dann gibt es aus einer recht limitierten Perspektive heraus auch heute noch "Adel" und "Nazideutschland".

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    5. Es existieren Vereine, gegründet von Bürger, die den jeweiligen Vereinen den Namen Adel gaben. Aber nur weil man die Vereine als "Adel bezeichnet, heißt es nicht, dass es in De. noch Adel gibt.
      So wie Herr Moebius schon schreibt, "gib der alten Kekdose den Namen Adel und er existiert noch, vor allem für die, die die Keksdose als Adel bezeichnen und so sehen wollen.

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  6. Kauft meine Sekt, meinen Wein, meine Kekse, ansonsten lasst mich in Ruhe....
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