Mit Verwunderung habe ich die randgruppenfeindliche Rüge von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) zur Kenntnis genommen, die er gegenüber Dr. Alice Weidel (AfD) ausgesprochen hat, als diese anlässlich ihrer Rede im Bundestag vorgetragenen Äußerung "Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern" für Unmut bei den sogenannten Altparteien gesorgt hat. Schäuble wandte sich gegen die Auffassung von Weidel und rügte deren politisches Statement mit der Feststellung "Damit diskriminieren Sie alle Frauen die ein Kopftuch tragen".
Dass Schäubles Rüge einem eigenen Maßstab folgt, der sich nicht an den Grenzen der Meinungsfreiheit orientiert, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Werturteile und Tatsachenbehauptungen schützt, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen, ist ohne weiteres ersichtlich. Denn Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen, sondern auch pointierte Kritik, die polemisch und überspitzt erfolgt, wenn eine polemische Zuspitzung für die Äußerung einer sachlichen Kritik nicht erforderlich ist. Insoweit kann die Rüge Schäubles nur mit einem überbordenden Das-mach-man-nicht-Gefühl erklärt werden, für das in einer parlamentarischen Auseinandersetzung allerdings kein Platz ist. Ein Bundestagspräsident darf von der eigenen Meinung abweichende Ansichten anderer Parlamentarier nicht deshalb mit einer Rüge geißeln, weil ihm diese nicht gefällt.
Entlarvend ist dabei der Umstand, dass der Bundestagspräsident ohne mit der Wimper zu zucken die von Weidel attackierten Burkaträgerinnen und Messermänner im Regen stehen gelassen hat, die wesentlich schutzbedürftiger erscheinen, als Frauen mit Kopftüchern. Weil die Burka auch in den Reihen des Parlaments vielfach nicht nur als religiöses Symbol, sondern als ein Symbol der Unterdrückung der Frau wahrgenommen wird und zahlreiche Messerangriffe von Asylbewerbern auf psychische Krankheiten zurückgeführt werden können, trifft die Behauptung von Frau Weidel, dass "Burkas und alimentierte Messermänner" das Gemeinwohl nicht bereichern, deutlich schutzbedürftigere Randgruppen unserer Gesellschaft. Wenn der Bundestagspräsident diesen unterdrückten und heilungsbedürftigen Menschen mit seiner selektiven Rüge explizit den Schutz vor diskriminierenden Statements verwehrt, kann das eigentlich nur damit zusammenhängen, dass er in Bezug auf diese Bevölkerungsgruppen die Meinung von Weidel teilt.
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Diesen Beitrag meinen Sie doch wohl nicht ernst. Wenn Sie schon auf "Tatsachenbehauptungen" abstellen, dann müsste Ihnen aber auch auffallen, dass kopftuchtragende Frauen durchaus erwerbstätig und somit Steuerzahlerinnen sein können und insofern die Behauptung von Weidel schlicht falsch und somit nicht schützenswert ist. Burkaträgerinnen sind mir in meiner Stadt noch keine aufgefallen, und dass "zahlreiche Messerangriffe von Asylbewerbern auf psychische Krankheiten zurückgeführt werden können" halte ich in mehrfacher Hinsicht auch für eine ziemlich mutige Behauptung. Vielleicht kehren Sie mal dazu zurück, Beiträge zu rechtlichen Themen des IT-Rechts zu veröffentlichen, statt dauernd plump die AfD zu verherrlichen.
AntwortenLöschenDie Äußerung von Frau Weidel ist eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung. Auch burkatragende Frauen können durchaus erwerbstätig und somit Steuerzahlerinnen sein. Das gleiche gilt im Prinzip für kranke Asylbewerber, die nach Abschluss ihres Asylverfahrens und der Genesung von ihrer Krankheit ohne weiteres in unsere Gesellschaft integriert werden können. Warum nimmt Schäuble nur Kopftuchträgerinnen in Schutz? Das einzige was ich verherrliche, ist das Recht, seine Meinung frei zu äußern und dieses Recht wird derzeit der AfD, ihren Mitgliedern und Sympathisanten in zahlreichen Varianten abgesprochen. Und nur deshalb beschäftige ich mich gehäuft mit dem Thema AfD. Auch Ihnen gelingt eine distanzierte Bewertung des geschilderten Vorfalls eventuell deshalb nicht, weil das Kürzel AfD bei Ihnen eine emotionslose Beschäftigung mit Sachfragen nicht mehr zulässt.
LöschenOch, ich habe den Eindruck, der AfD gelingt es ganz gut, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ihre Meinung zu äußern. Eine Einschränkung she ich da nicht. Wenn Sie schon angeblich völlig neutral über einen so untergeordneten Vorgang wie einen Ordnungsruf im Parlament berichten (so wichtig wie wenn in China ein Sack Reis umfällt), dann erklären Sie uns doch mal bitte, in welcher Weise dieser Ordnungsruf irgend eine Bedeutung oder Konsequenz hat. Meines Wissens ist das nicht der Fall. Und damit hat sich Ihr Argument schon in Luft aufgelöst: wenn der Ordnungsruf keine Konsequenzen hat, dann kann darin auch keine Einschränkung der Freiheit zur Meinungsäußerung liegen.
LöschenWie das Bundesverfassungsgericht ausführt, bringt eine Rüge durch den Präsidenten eine Missbilligung der Äußerung oder des Verhaltens eines Abgeordneten zum Ausdruck, hat jedoch weder unmittelbar noch mittelbar einen Rechtsnachteil zur Folge. Darum geht es auch nicht. Ich sehe es so, dass Schäuble sein Amt als Präsident dazu genutzt hat, die Äußerung Weidels mit der formalen Maßnahme der Rüge anzugreifen, ohne dass die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die parlamentarischen Gepflogenheiten vorlagen. Damit wird öffentlich signalisiert, diese Äußerung und die damit verbundene Haltung sei derart falsch, dass sie sogar im Parlament förmlich sanktioniert werden müsse.
Löschen"Schließlich - und das ist vielleicht am gravierendsten - bleibt aus Plenarsitzungen wie der gestrigen als irreparabler Kollateralschaden hängen, dass Unwörter wie 'Taugenichtse' und 'Kopftuchmädchen' zumindest bei all jenen Menschen im Land hoffähig werden, die der irrigen Meinung sind, dass 'man das ja wohl noch sagen darf'", analysiert die OBERHESSISCHE PRESSE, die in Marburg erscheint.
AntwortenLöschenSo sieht die Debattenkultur in Deutschland aus. Die Meinung, daß man Worte wie 'Taugenichtse' und 'Kopftuchmädchen' benutzen darf, ist ein Irrtum, denn es handelt sich um 'Unwörter'.
Meinungsdiktatur im Jahre 2018!
Vielleicht erst einmal über die Rechtslage kundig machen:
AntwortenLöschen"Umgekehrt ist ebenso vorstellbar, dass Äußerungen eines Abgeordneten die Ordnung des Parlaments verletzen und eine Sanktion des Präsidenten nach sich ziehen, obschon sie sich in den Grenzen der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG gehalten haben." (BVerfGE 60, 374 = NJW 1982, 2233)
Es gab bedeutende Politiker (z. B. Herbert Wehner), die sich im Parlament immer wieder mal Ordnungsrufe und Rügen eingefangen haben. Die haben sich aber deswegen nicht beschwert oder in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt gefühlt.
Die Rechtslage ändert doch nichts daran, dass Schäubles Rüge einem eigenen Maßstab folgt, der sich nicht an den Grenzen der Meinungsfreiheit orientiert. Allerdings zu Recht. Seine Rüge müsste sich wohl an dem Begriff der "parlamentarischen Gepflogenheiten" orientieren. Wie das Bundesverfassungsgericht in der von Ihnen zitierten Entscheidung äußert, ist die Redefreiheit des Abgeordneten eine in der Demokratie unverzichtbare Kompetenz zur Wahrnehmung der parlamentarischen Aufgaben, die den Status als Abgeordneter wesentlich mitbestimmt. Die freie Rede des Abgeordneten dient mithin unmittelbar der Erfüllung der in der Verfassung normierten Staatsaufgaben. Ein Abgeordneter darf nach Art. 46 Abs. 1 GG wegen seiner Äußerungen im Bundestag nicht einmal strafrechtlich belangt werden und da soll die Äußerung Weidels den "parlamentarischen Gepflogenheiten" zuwider laufen? Allenfalls weil die Mitglieder des hohen Hauses sich daran gewöhnt haben, vor sich hin zu dämmern oder friedvoll ihre Privilegien zu genießen und dieser Brauch von Weidel offensichtlich nicht aufgegriffen wird.
Löschenin meinenem Kommentar auf GMX habe ich nur mitgeteilt daß ich der Frau Weidel Recht gebe. Und sofort wurde dieser Kommentar von GMX gesperrt. Also gibt es in D keine freie Meinungsäuserung mehr!
AntwortenLöschenOder wie sehe ich das?
Der Drang, unbequeme Meinungen zu unterdrücken, ist auch in Deutschland wesentlich älter, als die Geschichte der Bundesrepublik. Dabei gibt das historische Umfeld weitestgehend vor, welche Meinung gerade genehm ist und welche nicht. Weil die AfD mit ihrem Steckenpferd der unkontrollierten Einwanderung einen unschlagbaren Trumpf in der Hand hält, geht es etablierten Kräften oft darum, diesen Trumpf abseits einer sachlichen Diskussion möglichst unbrauchbar zu machen. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind vielfältig und auch nicht immer zu durchschauen, aber dass es in Deutschland keine freie Meinungsäußerung mehr gibt, ist dennoch unzutreffend.
Löschenauch wenn das einem Anwalt nicht gefällt, aber "Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse" ist keine Meinung oder Überspitzung mehr sondern eine gezielte pauschale Beleidigung. Und insbesondere bei einer ideologischen Extremistin wie einer AfD-Seidel kann man unterstellen, dass sie derartige Herabwürdigungen ihrem Weltbild entsprechend ganz absichtlich und gezielt einsetzt um ihre Anhängerschaft zu mobilisieren und den dort allerorten zu findenden Hass zu befeuern.
AntwortenLöschenund um das noch anzufügen: Vielleicht hat der Herr Anwalt nicht verstanden, dass der Bundestag kein geeigneter Ort ist um die auf der Straße oder in sogenannten sozialen Netzwerken durch die AfD vorangetriebene Zersetzung von Anstand und Würde fortzusetzen. Insofern war Herrn Schäubles Reaktion absolut richtig. Frau Seidel soll ihre hasserfüllten Stammtischreden in Kneipenhinterzimmern führen, im Parlament hat sie die dort geltenden Regeln zu akzeptieren.
LöschenEine Kollektivbeleidigung lag klar erkennbar nicht vor. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes und müssen und dürfen die Sprache des ganzen Volkes sprechen. Begriffe wie Anstand und Würde werden benutzt, um die vorhandene Distanz zum Volk zu legitimieren und diejenigen zu diskreditieren, welche den Umgangston derer ins Parlament getragen haben, die sie vertreten. Das durch die AfD mit ihrer Wortwahl bei einem größeren Publikum geweckte Interesse an parlamentarischen Debatten ist dem Elfenbeinturm - insoweit zutreffend auch hohes Haus genannt - insgesamt natürlich ein Graus.
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