Cem Özdemir, ebenfalls Bundestagsabgeordneter, aber bei den Grünen, gibt mit seinem Kommentar zum Angriff auf Frank Magnitz via Twitter eine kleine Orientierungshilfe: "#nazisraus aber mit den Methoden unseres Rechtsstaates!" Auch Sawsan Chebli von der SPD, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales, zeigt als politische Beamtin deutlich wo es lang geht: "Nichts rechtfertigt Gewalt. Alles andere macht unseren Kampf gegen Nazis und gegen die Feinde unserer Demokratie unglaubwürdig." Es hat also einen Nazi erwischt, wenn auch mit den falschen Methoden. Schon Fernsehmoderator Jan Böhmermann hatte im Zusammenhang mit dem Einzug der AfD in den Bundestag festgestellt, dass "zum ersten Mal seit Kriegsende wieder die Nazis im deutschen Parlament sitzen" und Alice Weidel musste sich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als "Nazi-Schlampe" bezeichnen lasen. Die Botschaft ist angekommen. Im Kampf gegen die AfD heiligt der Zweck die Mittel.
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Dienstag, 8. Januar 2019
Nazis raus
Der Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der AfD Bremen, Frank Magnitz (66), wurde am Montagabend in Bremen von mehreren Personen überfallen und dabei mit Schlägen gegen den Kopf schwer verletzt. Das politisch motivierte Attentat auf einen Bundestagsabgeordneten der AfD aus Bremen dürfte bei der für den 26. Mai 2019 anstehenden Bürgerschaftswahl der Freien Hansestadt Bremen nicht unbeachtet bleiben. Denn "Alle auf Einen" gilt ja schon bei Kindern als feige und da hält man dann eher zum Schwächeren. Wenn sogar Waffen benutzt werden, obwohl das Opfer schon 66 Jahre alt ist, können die Täter bestenfalls dann auf Beifall hoffen, wenn die Attacke wenigstens "den Richtigen" getroffen hat.
Cem Özdemir, ebenfalls Bundestagsabgeordneter, aber bei den Grünen, gibt mit seinem Kommentar zum Angriff auf Frank Magnitz via Twitter eine kleine Orientierungshilfe: "#nazisraus aber mit den Methoden unseres Rechtsstaates!" Auch Sawsan Chebli von der SPD, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales, zeigt als politische Beamtin deutlich wo es lang geht: "Nichts rechtfertigt Gewalt. Alles andere macht unseren Kampf gegen Nazis und gegen die Feinde unserer Demokratie unglaubwürdig." Es hat also einen Nazi erwischt, wenn auch mit den falschen Methoden. Schon Fernsehmoderator Jan Böhmermann hatte im Zusammenhang mit dem Einzug der AfD in den Bundestag festgestellt, dass "zum ersten Mal seit Kriegsende wieder die Nazis im deutschen Parlament sitzen" und Alice Weidel musste sich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als "Nazi-Schlampe" bezeichnen lasen. Die Botschaft ist angekommen. Im Kampf gegen die AfD heiligt der Zweck die Mittel.
Cem Özdemir, ebenfalls Bundestagsabgeordneter, aber bei den Grünen, gibt mit seinem Kommentar zum Angriff auf Frank Magnitz via Twitter eine kleine Orientierungshilfe: "#nazisraus aber mit den Methoden unseres Rechtsstaates!" Auch Sawsan Chebli von der SPD, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales, zeigt als politische Beamtin deutlich wo es lang geht: "Nichts rechtfertigt Gewalt. Alles andere macht unseren Kampf gegen Nazis und gegen die Feinde unserer Demokratie unglaubwürdig." Es hat also einen Nazi erwischt, wenn auch mit den falschen Methoden. Schon Fernsehmoderator Jan Böhmermann hatte im Zusammenhang mit dem Einzug der AfD in den Bundestag festgestellt, dass "zum ersten Mal seit Kriegsende wieder die Nazis im deutschen Parlament sitzen" und Alice Weidel musste sich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als "Nazi-Schlampe" bezeichnen lasen. Die Botschaft ist angekommen. Im Kampf gegen die AfD heiligt der Zweck die Mittel.
Donnerstag, 17. Mai 2018
alimentierte Messermänner
Mit Verwunderung habe ich die randgruppenfeindliche Rüge von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) zur Kenntnis genommen, die er gegenüber Dr. Alice Weidel (AfD) ausgesprochen hat, als diese anlässlich ihrer Rede im Bundestag vorgetragenen Äußerung "Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern" für Unmut bei den sogenannten Altparteien gesorgt hat. Schäuble wandte sich gegen die Auffassung von Weidel und rügte deren politisches Statement mit der Feststellung "Damit diskriminieren Sie alle Frauen die ein Kopftuch tragen".
Dass Schäubles Rüge einem eigenen Maßstab folgt, der sich nicht an den Grenzen der Meinungsfreiheit orientiert, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Werturteile und Tatsachenbehauptungen schützt, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen, ist ohne weiteres ersichtlich. Denn Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen, sondern auch pointierte Kritik, die polemisch und überspitzt erfolgt, wenn eine polemische Zuspitzung für die Äußerung einer sachlichen Kritik nicht erforderlich ist. Insoweit kann die Rüge Schäubles nur mit einem überbordenden Das-mach-man-nicht-Gefühl erklärt werden, für das in einer parlamentarischen Auseinandersetzung allerdings kein Platz ist. Ein Bundestagspräsident darf von der eigenen Meinung abweichende Ansichten anderer Parlamentarier nicht deshalb mit einer Rüge geißeln, weil ihm diese nicht gefällt.
Entlarvend ist dabei der Umstand, dass der Bundestagspräsident ohne mit der Wimper zu zucken die von Weidel attackierten Burkaträgerinnen und Messermänner im Regen stehen gelassen hat, die wesentlich schutzbedürftiger erscheinen, als Frauen mit Kopftüchern. Weil die Burka auch in den Reihen des Parlaments vielfach nicht nur als religiöses Symbol, sondern als ein Symbol der Unterdrückung der Frau wahrgenommen wird und zahlreiche Messerangriffe von Asylbewerbern auf psychische Krankheiten zurückgeführt werden können, trifft die Behauptung von Frau Weidel, dass "Burkas und alimentierte Messermänner" das Gemeinwohl nicht bereichern, deutlich schutzbedürftigere Randgruppen unserer Gesellschaft. Wenn der Bundestagspräsident diesen unterdrückten und heilungsbedürftigen Menschen mit seiner selektiven Rüge explizit den Schutz vor diskriminierenden Statements verwehrt, kann das eigentlich nur damit zusammenhängen, dass er in Bezug auf diese Bevölkerungsgruppen die Meinung von Weidel teilt.
Dass Schäubles Rüge einem eigenen Maßstab folgt, der sich nicht an den Grenzen der Meinungsfreiheit orientiert, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Werturteile und Tatsachenbehauptungen schützt, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen, ist ohne weiteres ersichtlich. Denn Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen, sondern auch pointierte Kritik, die polemisch und überspitzt erfolgt, wenn eine polemische Zuspitzung für die Äußerung einer sachlichen Kritik nicht erforderlich ist. Insoweit kann die Rüge Schäubles nur mit einem überbordenden Das-mach-man-nicht-Gefühl erklärt werden, für das in einer parlamentarischen Auseinandersetzung allerdings kein Platz ist. Ein Bundestagspräsident darf von der eigenen Meinung abweichende Ansichten anderer Parlamentarier nicht deshalb mit einer Rüge geißeln, weil ihm diese nicht gefällt.
Entlarvend ist dabei der Umstand, dass der Bundestagspräsident ohne mit der Wimper zu zucken die von Weidel attackierten Burkaträgerinnen und Messermänner im Regen stehen gelassen hat, die wesentlich schutzbedürftiger erscheinen, als Frauen mit Kopftüchern. Weil die Burka auch in den Reihen des Parlaments vielfach nicht nur als religiöses Symbol, sondern als ein Symbol der Unterdrückung der Frau wahrgenommen wird und zahlreiche Messerangriffe von Asylbewerbern auf psychische Krankheiten zurückgeführt werden können, trifft die Behauptung von Frau Weidel, dass "Burkas und alimentierte Messermänner" das Gemeinwohl nicht bereichern, deutlich schutzbedürftigere Randgruppen unserer Gesellschaft. Wenn der Bundestagspräsident diesen unterdrückten und heilungsbedürftigen Menschen mit seiner selektiven Rüge explizit den Schutz vor diskriminierenden Statements verwehrt, kann das eigentlich nur damit zusammenhängen, dass er in Bezug auf diese Bevölkerungsgruppen die Meinung von Weidel teilt.
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