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Donnerstag, 23. Juli 2020

Turboquerulantin - Stuhlurteil

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Ralf Möbius LL.M. und Alfred Boecker Comte de Montfort l’Amaury, Duc de Bretagne vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen
Mit Spannung war gestern die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen erwartet worden, in welcher sich die Turboquerulantin auf der einen und Alfred Boecker Comte de Montfort l’Amaury, Duc de Bretagne auf der anderen Seite gegenüber standen. Wieder einmal bemühte sich der Vertreter des angesehenen Adelshauses darum, die unzulässigen Kommentare seiner Widersacherin aus Niedersachsen aus deren Twitter-Account entfernen zu lassen, wonach er für Straftaten wie üble Nachrede und Verleumdung verantwortlich sei.

Wer den Ehrenkodex des Comte de Montfort aus Hagen kennt, weiß, dass derartigen Vorwürfen nicht ein Hauch von Wahrheit inne wohnt. Denn im Gegensatz zu Prince Andrew Albert Christian Edward, Duke of York oder Ernst August Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, ist es für den nordrhein-westfälischen Edelmann eine Selbstverständlichkeit seines persönlichen Stils, nicht in Kreisen zu verkehren, die dem Ruf des Adelshauses abträglich sein könnten oder sich öffentlich als Unruhestifter zu präsentieren.

Dennoch begann die mündliche Verhandlung mit einem Paukenschlag, als die Turboquerulantin den Adelsspross mit einer Widerklage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in die Defensive drängen wollte, um den Prozess doch noch zu ihren Gunsten entscheiden zu können. Tatsächlich stand für einen kurzen Moment die Frage nach einer umfangreichen Beweisaufnahme im Raum, wenn es der blonden Prozesshaubitze gelungen wäre, ihre Anspruchsgrundlage zu präzisieren und bezifferte Anträge zu stellen. Glücklicherweise verwies das Gericht jedoch auf den Umstand, das Gerichtskosten für die Widerklage bislang nicht eingezahlt wurden und dass insoweit nicht verhandelt werden würde.

Nachdem die Vorsitzende unserem Turbilein die Möglichkeit gab, in einer Unterbrechung der Verhandlung den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss für die Widerklage einzuzahlen und sich daraufhin die freche Phrase "von mir sieht das Gericht keinen Cent" anhören musste, zeichnete sich ein schneller Prozesserfolg für den von uns vertretenen Edelmann ab. Nach der Stellung der Anträge verzichtete das Gericht sogar auf die Anberaumung eines besonderen Verkündungstermins und entschied nach Schluss der mündlichen Verhandlung umgehend durch ein sogenanntes "Stuhlurteil" im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 ZPO.

Das Ergebnis des Prozesses war zu diesem Zeitpunkt keine Überraschung mehr und wieder einmal knallten in Deutschland und Frankreich die Sektkorken, weil es uns abermals gelungen war, die blütenweiße Weste unseres Mandanten Comte de Montfort l’Amaury rein zu halten und einen weiteren hinterhältigen Angriff auf das berühmte Adelshaus abzuwehren. Das zu erwartende Urteil in der Hauptsache dürfte nicht wesentlich anders aussehen, als das im vorangegangenen Verfügungsverfahren erlassene Versäumnisurteil. Natürlich wird ein kurzer Hinweis auf das vollständig begründete Urteil für unsere Leser erfolgen, wenn dies wie gewohnt veröffentlicht wurde.

Freitag, 27. März 2020

Turboquerulantin stärker als Corona

Unbeeindruckt von den Schwächlingen in Politik, Wirtschaft und Justiz setzt die Turboquerulantin auch in der Corona-Krise ihren Feldzug für Wahrheit und Gerechtigkeit fort. Mit unerschütterlicher Zuversicht walzt unser gegen Gerichte und andere Seuchen immuner Richterschreck die in der Pandemie strauchelnden Feinde nieder.

Wieder einmal hat es einen französischen Adeligen erwischt, der seine Herkunft nicht verleugnen möchte und ausdauernd um das Recht kämpft, nicht stets aufs neue von seiner unermüdlichen Widersacherin beleidigt zu werden. Nun ist dem Comte de Montfort in seinem Kampf um das Ansehen der französischen Adels-Dynastie das Amtsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 06.03.2020 zum Az.: 405 C 78/20 zu Hilfe geeilt und hat der Turboquerulantin verboten, über Twitter die Behauptung zu veröffentlichen, der Spross aus hohem Hause tätige Straftaten wie üble Nachrede und Verleumdung, obwohl er dies gar nicht getan hat.

Angeblich hat der pandemieresistente Justizpanzer aber schon Beweismittel für seine ungeheuerlichen Behauptungen an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben und das angeblich strafbare Verhalten des blaublütigen Grafen ohne zu zögern angezeigt. Weil die in Rede stehenden Beweismittel wahrscheinlich gerade von der Staatsanwaltschaft ausgewertet werden, hat es die Turboquerulantin zunächst unterlassen, sich in Gelsenkrichen adäquat zu verteidigen. Wir sind daher ganz gespannt, ob unserem Türbchen in Kürze der Turnaround gelingt oder ob der wackere Graf mit Residenz in Hagen eine neue Kerbe in seinen schon beeindruckend geriffelten Knüppel schnitzen kann.

Donnerstag, 14. Juni 2018

Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings

Bereits der dritte bundesweite Aktionstag gegen Internethetze führte heute zu Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weiteren Maßnahmen gegen insgesamt 29 Beschuldigte. Seit 06.00 Uhr morgens sind 20 Polizeidienststellen in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Einsatz gegen strafbare Hasskommentare im Internet wie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen. Der Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings soll unterstreichten, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und neben dem schnellen Löschen von Hasskommentaren aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dazu führen, dass die Verfolgung der Täter sichergestellt wird. "Verfolgen statt nur Löschen" heisst deshalb auch das nordrhein-westfälische Projekt der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Justiz in Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und dem LKA Nordrhein-Westfalen.

Nicht vergessen sollte man bei diesem öffentlichkeitswirksamen Aktionismus der Strafverfolgunsgsbehörden, dass dem normalen Durchschnittsbürger die Unterstützung der Staatsanwaltschaft bei gegen ihn selbst gerichteten Ehrschutzdelikten im Internet verwehrt bleibt, ganz im Gegenteil zu den gewählten Volksvertretern, die sich der Unterstützung der Justiz im Kampf gegen kritische Stimmen im Internet sicher sein können. Während die Allzweckwaffen "Beleidigung" und "Volksverhetzung" bundesweit derart erfolgreich eingesetzt werden, dass sich mittlerweile jeder biedere Bürger bei seinen Meinungsäußerungen über die herrschenden Verhältnisse leicht dem Vorwurf der strafbaren Hetze ausgesetzt sieht, kann genau der gleiche Bürger sicher sein, dass ihn bei der Bitte um staatliche Hilfe folgende Worte der Staatsanwaltschaft erreichen:     

"Ermittlungsverfahren gegen Müller wegen Beleidigung, üble Nachrede
Sehr geehrter Herr Meier,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 01.01.2018 folgende Entscheidung getroffen: Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben. Dem Antragsteller steht der Privatklageweg offen.
Gründe: Bei dem von dem Antragsteller geschilderten Sachverhalt kamen nur Privatklagedelikte in Betracht (§ 374 StPO). Die öffentliche Klage wird in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öfffentlichen Interesse legt (§ 376 StPO). Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.
Mit freundlichen Grüßen Schmidt Staatsanwalt"

Mit der Stellschraube "öffentliches Interesse" werden einerseits Tausende von berechtigten Strafanzeigen abgewürgt, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus angeblich nicht gestört und die Verfolgung der Tat keine gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, während andererseits das konzertierte Ausrücken der Sturmtruppen der Justiz ein dringendes Bedürfnis des Volkes ist, welches sich den ungehobelten Kommentaren der lästigen Störenfriede unserer Demokratie in den sozialen Netzwerken ausgesetzt sieht. Sicher ist dabei nur, dass sich die Meiers und Müllers weiter ungestört untereinander kloppen dürfen, während die ähnlich unflätige Kritik an den Herrschern des Elfenbeinturms gerne mal mit einigen tausend Euro sanktioniert wird. Dann natürlich als gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.