Donnerstag, 25. Juli 2019

Verhaftung durch Gerichtsvollzieher

Ich muss gestehen, dass Vollstreckungsrecht nicht meine Stärke ist und ich mich noch nie darum gekümmert habe, wie die Eintreibung ausstehender Schulden und Verhaftungen im Zivilrecht konkret organisiert werden. In letzter Zeit hatte ich allerdings mehrfach die Gelegenheit, mich mit Gerichtsvollziehern und Polizisten zu unterhalten, die mir ein wenig in Erinnerung gebracht haben, wie deren Zusammenarbeit geregelt ist und welche Gesetze sie zu beachten haben. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch bei Verhaftungen zu beachten: "Der Gerichtsvollzieher vermeidet bei der Verhaftung unnötiges Aufsehen und jede durch den Zweck der Vollstreckung nicht gebotene Härte." Das klingt erst einmal ganz beruhigend, allerdings können die Damen und Herren auch anders:

"Bei Widerstand wendet der Gerichtsvollzieher Gewalt an und beachtet dabei die §§ 758 und 759 ZPO. Er befragt den Verhafteten, ob er jemanden von seiner Verhaftung zu benachrichtigen wünsche, und gibt ihm Gelegenheit zur Benachrichtigung seiner Angehörigen und anderer nach Lage des Falles in Betracht kommender Personen, soweit es erforderlich ist und ohne Gefährdung der Inhaftnahme geschehen kann. Der Gerichtsvollzieher, der den Schuldner verhaftet hat, liefert ihn in die nächste zur Aufnahme von Zivilhäftlingen bestimmte Justizvollzugsanstalt ein." Immerhin wird dem Verhafteten ermöglicht, noch einen letzten Hilferuf abzusetzen, bevor er hinter schwedischen Gardinen verschwindet.

Nun waren die Gerichtsvollzieher keine kräftigen Kerle und als ich das Wort "Gewalt" hinterfragt habe, war die Antwort recht einfach und ich erinnerte mich dunkel an Kenntnisse aus meiner Studienzeit. Das Stichwort heißt "Vollzugshilfe" und ist ein Unterfall der Amtshilfe. Die Vollzugshilfe ist in den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer geregelt und lautet in Niedersachsen gemäß § 51 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) wie folgt: "Die Polizei leistet anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und die anderen Behörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen. Die Polizei ist nur für die Art und Weise der Durchführung verantwortlich. Im Übrigen gelten die Grundsätze der Amtshilfe entsprechend. Die Verpflichtung zur Amtshilfe bleibt unberührt."

Wenn sich Schwierigkeiten bei Vollstreckungen abzeichnen und der Termin für eine erfolgversprechende Vollstreckung klar ist, fordern die Gerichtsvollzieher rechtzeitig Hilfe bei der örtlichen Polizeibehörde an und überlassen den geschulten Polizisten die Ausübung körperlicher Gewalt, soweit nötig. Weil die Gerichtsvollzieher zum Schutz des Schuldners unnötiges Aufsehen vermeiden sollen, werden Verhaftungen möglichst abseits des Wohnortes vollzogen. Vielfach werden Schuldner daher im Gericht oder bei Behörden verhaftet, wenn sie einer Terminsladung Folge leisten. Wenn dies mehrfach misslingt, verschärft sich allerdings die Gangart der Justiz, wie § 145 Absatz 4 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) deutlich macht:

"Nach wiederholtem fruchtlosen Verhaftungsversuch binnen drei Monaten nach Auftragseingang in einer Wohnung, der mindestens einmal unmittelbar vor Beginn oder nach Beendigung der Nachtzeit erfolgt sein muss, hat der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger anheimzugeben, einen Beschluss des zuständigen Richters bei dem Amtsgericht darüber herbeizuführen, dass die Verhaftung auch an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen sowie zur Nachtzeit in den bezeichneten Wohnungen erfolgen kann." Wenn man sich überlegt, wie viele Straftäter durch milde Urteile mit Geld- oder Bewährungsstrafen einem Gefängnisaufenthalt entgehen, sind die Befugnisse der Gerichtsvollzieher und Polizisten gegenüber Schuldnern, die lediglich Geldforderungen auszugleichen haben, doch sehr beachtlich. Seine Schulden zu begleichen ist also nicht immer eine schlechte Idee.

17 Kommentare:

  1. Jetzt ist sie wieder vorgewarnt und kommt nicht

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  2. Oder man gibt halt seine Eidesstattliche Versicherung über das Vermögen ab.

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    1. Da ist das nicht mehr möglich.

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    2. Die EV wegen der Schulden kann man immer abgeben. Es mag jedoch Umstände geben, die es erschweren.

      Oder ist sie Bundespräsidentin und alle ihre Wohnsitze und Amtssitze existieren nicht mehr?

      (2) Der Bundespräsident leistet den Eid in seiner Wohnung vor einem Mitglied des Prozessgerichts oder vor einem anderen Gericht.

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    3. Es gibt Schulden die man nur zahlen kann und wenn nicht, geht man eben hinter Gitter

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    4. Es gibt auch Schulden, die man im Sinne der eigenen körperlichen Integrität und der der Angehörigen unbedingt zahlen sollte.

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    5. ^Die muss in den Knast und das für Monate, danach in ärztliche Behandlung, nur so kann ihrer körperlichen Integrität und der Angehörigen geholfen werden

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    6. >Es gibt Schulden die man nur zahlen kann und wenn nicht, geht man eben hinter Gitter

      Das wären dann zB. "Ordnungsgelder".

      https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__890.html

      Die werden dann normalerweise auch so bezeichnet und nicht allgemein als "Schulden".

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  3. Genau Einfach nicht zahlen ist keine Lösung sollte sich unsere Schuldnerin auch mal vor Augen halten... (Fundstück Twitter)

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  4. "Nachstellung, Stalking § 238 StGB sind Straftaten was bald einige Personen zu spüren bekommen."

    Die TQ sollte sich mal überlegen wem sie bislang alles hat nachgestellt. Ich kenne niemanden der ihr nachstellt, vielmehr sich gegen die Straftaten zur Wehr setzen.

    Wie war das noch, sie hatte eine Frau K.D. aufgefordert Mobbing gegen einen Priester zu tätigen, Frau K.D. aber weigerte sich und die TQ begann dann gegen diese Frau Verleumdungen und Rufmord zu betreiben.

    TQ versucht sich als armes Re traumatisiertes Mobbingopfer dar zu stellen, kurzerhand dreht sie die Tatsachen um und will so Aufmerksamkeit haben.

    Bin mal gespannt bei welchem Gericht, wenn ein Termin wieder ansteht, die TQ dann verhaftet wird.

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  5. Sitzt die immer noch nicht im Gefängnis? Unfassbar wie die Justiz die Mobbingopfer der TQ verhöhnen. Und da soll ich als Bürger noch Respekt vor der Staatsgewalt haben? Ganz sicher nicht.

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  6. Genau, zahl mal deine Rundfunkgebühren nicht, dann sperren sie dich gleich ein, aber eine die seit vielen Jahren Katz und Maus spielt und ihre Rechnungen beim Staat nicht bezahlt, die wird laufen gelassen. Was soll das bitte für ein Rechtsstaat sein?

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  7. Guten Morgen!
    Wieder einmal habe ich ein Posting auf dem Twitteraccount der TQ etwas entdeckt und so schreibt die Frau folgendes:

    "Darf ein Gericht der Gegenpartei schriftlich mitteilen was die Gegenpartei auf dem Konto hat und ob er mittellos ist?
    Ich glaube wohl kaum, da es unter Datenschutz liegt u in meinen Augen somit Missbrauch von Daten seitens des Gerichtes getätigt wurde."

    Anstatt sich darum zu bemühen die Gesammtschulden zu begleichen, attackiert sie viel lieber. Sie postet Bilder aus dem Urlaub und zeigt so das sie weiterhin Leben kann wie es ihr gefällt. Immerhin hatte sie auch immer wieder geschrieben, dass ihr niemand etwas anhaben kann, sie ist ja so Unbesiegbar für die Trottel. Ist sie das? Also bei so vielen Urteilen sieht es für mein Verständnis nach nicht so aus. Immerhin ist klar zu erkennen, dass die Justiz stark daran Interessiert ist die Frau wieder hinter Schloss und Riegel zu sehen. Denn wie bekannt arbeiten die Behörden langsam aber sie arbeiten.

    Weiterhin schreibt sie "Mal sehen was die Landesdatenschutzbehörde morgen dazu sagt."

    Anstatt sich den Urteilen der Amts- und Landgerichten zu beugen und an eine Lösung der Rückzahlungen zu arbeiten, greift sie nur wieder an. Die TQ versucht dann alles so für sich dar zu stellen, als wenn die anderen die bösen sind und sie ein Re-Traumatisiertes Opfer. Sie aber ist es die immer wieder andere User/innen dazu erpresste mit ihr gemeinsam gegen unschuldige Menschen zu mobben und stalken, wenn es dann ein Urteil gibt, weil sich eben diese wehren, glaubt sie auch noch im Recht zu sein. Es darf halt nur ihre Meinung zählen und wenn man selbst nicht einmal etwas gelernt oder studiert hat, dann müssen andere die es haben, zerstört werden. Ich hoffe doch, dass bald die Justiz handelt und die bekloppte Tante für viele Jahre einsperrt und all ihre Accounts löscht, damit endlich Ruhe einkehrt.

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  8. Himmel, sperrt die bekloppte Tante endlich weg.
    Die TQ ist doch nicht mehr ganz normal.

    Die Gerichte in Niedersachsen verhöhnen die Opfer und so etwas soll Gerechtigkeit sein?
    Auch wenn die Hirnlose Tante keinerlei Prozesse bislang gewonnen hat, so werden die Opfer weiterhin zu Täter gemacht.

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  9. Wie war das doch gleich noch ...? Die TQ macht doch überhaupt nichts, so ein Richter in Nienburg! Sie hetzt weiter im Internet und verleumdet auf Twitter wieder und wieder. Sie postet Täglich ihren Hass-Müll im Internet. Sperrt die bekloppte doch endlich ein. Am besten in die Psyche, dann herrscht endlich Ruhe.

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  10. Ihren Müll den die bekloppte überall verbreitet, glaubt doch eh kein normal denkender Mensch mehr. Sie Lügt und erfindet immer wieder neue Straftaten, die sie anderen dann anlastet. Und da soll man noch an die Gerechtigkeit der Justiz glauben, NIEMALS.

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