Der 16-jährige Mohammed aus dem Senegal wurde am Montag in Dortmund von mehreren Kugeln aus der Waffe eines Polizisten verletzt und ist wenig später an seinen Verletzungen während einer Not-Operation verstorben. Da nach Angaben der Polizei weder 11 Polizisten noch das eingesetzte Reizgas oder ein Treffer mit dem Taser den mit einem Messer bewaffneten Teenager stoppen konnten, entschied sich ein Polizist schließlich zur Abgabe von scharfen Schüssen.
Wie in solchen Fällen üblich, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen eines Tötungsdelikts gegen den Polizisten, der geschossen hat. Sofern die Voraussetzungen einer Notwehr oder eines Notstands gegeben waren, war der Polizeibeamte strafrechtlich gerechtfertigt. Denn ein Verteidiger darf alle erforderlichen und geeigneten Mittel einsetzen, um eine derartige Attacke zu beenden, wenn er während eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs eine Verteidigungshandlung mit Verteidigungswillen vorgenommen hat.
Interessanter als das einigermaßen absehbare Ergebnis der konkreten Ermittlungen* ist der Umstand, dass von der Polizei seit Anfang Januar 2021 bis Ende Juni 2022 in Nordrhein-Westfalen 7371 Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ registriert wurden, während 2019 noch 6827 vergleichbare Fälle gelistet wurden. Messerstraftaten werden in Nordrhein-Westfalen erst seit 2019 einzeln ausgewertet. Der Anteil der ermittelten Tatverdächtigen ohne deutschen Pass lag laut Ministerium 2021 bei 39,8 Prozent und im ersten Halbjahr 2022 bei 41,7 Prozent.
Demgegenüber hat nur etwa jeder Achte in Deutschland lebende Einwohner keine deutsche Staatsbürgerschaft, so dass dieser Bevölkerungsanteil in etwa 12,5 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. Tatverdächtige Ausländer scheinen daher jedenfalls bei Messerstraftaten überdurchschnittlich stark vertreten zu sein. Die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Messerstraftäter dürfte naturgemäß deutlich unter dem genannten Anteil liegen, da Verurteilungen bei jeglichen Delikten stets signifikant geringer sind.
* Nachtrag: Der Polizist verteidigte sich mit mindestens 6 Schüssen aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5 von Heckler und Koch. Das rückt die Bewertung der Notwehr in eine anderes Licht und der Fall dürfte doch vor Gericht landen.
* Nachtrag: Der Polizist verteidigte sich mit mindestens 6 Schüssen aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5 von Heckler und Koch. Das rückt die Bewertung der Notwehr in eine anderes Licht und der Fall dürfte doch vor Gericht landen.
Es ist auch interessant, dass die zahlreichen Meldungen ueber Messerattacken erst seit 2015 ins Licht der Oeffentlichkeit geraten sind. Man kann ja leider wegen fehlender Statistiken nicht nachvollziehen, wie sich die Zahlen entwickelt haben.
AntwortenLöschenSchaut man auf aktuelle Zahlen, so werden ca 4000 Taeter als Deutsche gefuehrt (60% von 7000 und davon ausgehend, dass es sich bei jeder Tat um einen anderen Taeter handelt).
Das sind immerhin auch 10 Taten / Taeter pro Tag. Wie kommt es, dass Deutsche sich ermutigt sehen Taten zu begehen, die noch vor 2015 nicht erwaehnenswert waren.
Oder: Es gibt die Vermutung, dass es sich hauptsaechlich um Eingebuergerte oder deren Nachkommen handelt. (kleine Anfragen in den Parlamenten nach den Vornamen deutscher Taeter bestaetigen dies).
In Deutschland geboren und aufgewachsen, zur Schule gegangen und doch mit einem vollkommen anderem Wertesystrem ausgestattet, als die Klassenkameraden, bei denen eine Sache anders ist.
Gehoert das zu Deutschland?
Messerattacken hin oder her......hier wird der Eindruck erweckt, dass ein Polizeibeamter im Beisein von vielen weiteren bewaffneten Polizeibeamten wohl vom Ausschlag seiner MG überrascht wurde, denn der Tatverdächtige wurde von unten nach oben und wieder in die Körpermitte getroffen , also ähnlich eines umgekehrten Buchstabens U. Die große Frage ist, warum war überhaupt jemand mit einem MG anwesend und warum wurde dieses sofort eingesetzt, nicht aber die einzelnen Schusswaffen, weiterhin, war das MG auf Einzelschuss oder Dauerbeschuss eingestellt........... und wenn auf Einzelbeschuss, warum haben dann nicht die anderen eingesetzten Beamten mit ihrer normalen Dienstwaffe geschossen? Um einen Taser einzusetzen oder Reizgas muss ich in der Nähe des Tatverdächtigen sein, dass kann nur geschultes Personal........überfordertes Personal, welches evtl. auch mit einem MG nicht umgehen kann, ballert dann schon mal los................Ein Durchdreher, der bewaffnet war, suchte evtl. den durch die Polizei erfolgten Suizid. Ich möchte solchen MG Haltern in solch einer Ausnahmesituation nicht begegnen..........Unsere Polizei wird kaputt gespart und verkommt an fachlichem Können immer mehr. Man stelle sich mal vor ein Leibwächter von Politikern geht so mit einem MG um. Vielen enttäuschten Wählern wäre es derzeit wohl recht, aber trotzdem wäre es Unrecht.
AntwortenLöschenDas lese ich erst jetzt: "Mindestens sechsmal feuert er aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5"
LöschenWenn man sich den Typ MP5 mal genauer studiert, könnte es sein, dass man evtl. erfährt, dass diese Schusswaffe einmal von links oder rechts aktiviert werden muss, was zB Dauer- oder Einzelbeschuss betrifft. Sollte der betroffene Beamte hier im Einzelschussverfahren mindest. 6 gezielte Schüsse abgegeben haben ( nachdem man den dann getöteten zuvor mehrfach gewarnt und aufgefordert hätte, seine Stichwaffe niederzulegen ), dann wäre der finale , tödliche Schuss bestimmt gerechtfertigt, im Dauerbeschuss ist ein gesteuertes Aussetzen einer Zielperson ( ohne diese tödlich zu verletzen ) so ohne weiteres mit einer MP5 wohl nicht möglich. Hier wäre doch zu hinterfragen, ob hier nicht vorsätzlich der Tod einer Person in Kauf genommen wurde, nach der Anwendung von unverhältnismäßigen Mitteln.......gerade weil medial bekannt ist, dass bei anderen Einsätzen, hier Schießereien unter Clanmitgliedern in einer Innenstadt, trotz Einsatz vieler Polizeikräfte, keine MPś zum Einsatz kamen.
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