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Dienstag, 9. August 2022

Tod bei Angriff mit Messer

Symbolvideo

Der 16-jährige Mohammed aus dem Senegal wurde am Montag in Dortmund von mehreren Kugeln aus der Waffe eines Polizisten verletzt und ist wenig später an seinen Verletzungen während einer Not-Operation verstorben. Da nach Angaben der Polizei weder 11 Polizisten noch das eingesetzte Reizgas oder ein Treffer mit dem Taser den mit einem Messer bewaffneten Teenager stoppen konnten, entschied sich ein Polizist schließlich zur Abgabe von scharfen Schüssen.

Wie in solchen Fällen üblich, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen eines Tötungsdelikts gegen den Polizisten, der geschossen hat. Sofern die Voraussetzungen einer Notwehr oder eines Notstands gegeben waren, war der Polizeibeamte strafrechtlich gerechtfertigt. Denn ein Verteidiger darf alle erforderlichen und geeigneten Mittel einsetzen, um eine derartige Attacke zu beenden, wenn er während eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs eine Verteidigungshandlung mit Verteidigungswillen vorgenommen hat.

Interessanter als das einigermaßen absehbare Ergebnis der konkreten Ermittlungen* ist der Umstand, dass von der Polizei seit Anfang Januar 2021 bis Ende Juni 2022 in Nordrhein-Westfalen 7371 Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ registriert wurden, während 2019 noch 6827 vergleichbare Fälle gelistet wurden. Messerstraftaten werden in Nordrhein-Westfalen erst seit 2019 einzeln ausgewertet. Der Anteil der ermittelten Tatverdächtigen ohne deutschen Pass lag laut Ministerium 2021 bei 39,8 Prozent und im ersten Halbjahr 2022 bei 41,7 Prozent.

Demgegenüber hat nur etwa jeder Achte in Deutschland lebende Einwohner keine deutsche Staatsbürgerschaft, so dass dieser Bevölkerungsanteil in etwa 12,5 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. Tatverdächtige Ausländer scheinen daher jedenfalls bei Messerstraftaten überdurchschnittlich stark vertreten zu sein. Die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Messerstraftäter dürfte naturgemäß deutlich unter dem genannten Anteil liegen, da Verurteilungen bei jeglichen Delikten stets signifikant geringer sind.

* Nachtrag: Der Polizist verteidigte sich mit mindestens 6 Schüssen aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5 von Heckler und Koch. Das rückt die Bewertung der Notwehr in eine anderes Licht und der Fall dürfte doch vor Gericht landen.

Freitag, 24. Januar 2014

Afghanenmassaker

Heute morgen gegen 09.00 Uhr wurden zwei afghanische Staatsangehörige von einem Landsmann vor dem Frankfurter Landgericht angegriffen und tödlich verletzt. Bei den Toten handelt es sich um zwei Autohändler, die nach Freisprüchen in erster Instanz und erfolgreicher Revision von Nebenklage und Staatsanwaltschaft ums „Blutbad von Steinbach“ vom 11. November 2007, als sie angeblich aus Notwehr mit einem Schlachtermesser zugestochen hatten, erneut vor Gericht standen. Im Verlauf der tatbestandlichen Messerstecherei wurden im Industriegebiet Steinbach ein Afghane aus Frankfurt getötet und vier weitere Männer afghanischer Herkunft durch Messerstiche zum Teil lebensgefährlich verletzt. Ein Streit um die Nutzung von Fahrzeugabstellflächen war eskaliert.

Der Deutsche Presserat hat bei einer Berichterstattung über Straftaten in der Richtlinie 12.1 übrigens folgende Regelung getroffen:

"In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Ein für das Verständnis der Vorfälle notwendiger Sachbezug zur Nennung der Nationalität besteht hier aus meiner Sicht nicht, eine Erwähnung der Staatsangehörigkeit des Täters und der Opfer würde nach dieser Richtlinie wohl ausscheiden. Andererseits sollte es vielleicht dem Leser überlassen bleiben, aus der Tatsache, dass sämtliche Beteiligte afghanische Wurzeln haben, eigene Schlüsse zu ziehen. Die Vorschriften des Deutschen Presserats gelten natürlich nicht für meinen Blog, sondern nur für die vier Verleger- und Journalistenorganisationen Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di.

Samstag, 29. Juni 2013

"Messer weg, Messer weg", dann ein Schuss ...

Das Amateurvideo auf YouTube zeigt die Situation in ausreichender Qualität und regt die Betrachter zu einer Diskussion auf Basis des im Video gezeigten Geschehens an. Zwischen den Positionen "Der Bulle ist ein Mörder" und "Es war richtig zu schießen" sind wohl sämtliche denkbaren Positionen vertreten.

Ein nackter Mann mit einem Messer war gestern im Berliner Neptunbrunnen auf einen Polizisten zugegangen und hatte weder auf die gezogene Schusswaffe noch auf die gleichzeitigen Rufe "Messer weg, Messer weg" reagiert. Erst der unmittelbar auf die Rufe folgende Schuss ließ den Angreifer inne halten, zurückweichen und schließlich zu Boden gehen. Um den Brunnen stehende Polizisten stiegen in den Brunnen und erneut ertönte der Ruf "Messer weg". Es ist zu sehen, wie der am Boden liegende Angreifer immer noch Abwehrbewegungen macht. Der Mann starb wenig später im Rettungswagen.

Die Diskussion um die Notwehrsituation für die Polizei in Berlin ist die eine Seite des Geschehens. Die andere Seite ist die sofort aufkeimende Diskussion um die Veröffentlichung derartiger Videos. Der CDU-Fraktionsvize im Deutschen Bundestag Michael Kretschmer soll folgendes geäußert haben: „So etwas darf nicht gepostet werden. Wenn es etwas gibt, wo Facebook sofort reagieren muss, damit die Bilder aus dem Netz genommen werden, dann sind das solche Fälle.“ Derartige Bilder seien „menschenverachtend“.

Aus meiner Sicht ist weder die Dokumentation derartigen Geschehens noch die Publikation der Dokumentation menschenverachtend. Allenfalls kann das gezeigte Geschehen eine Menschenverachtung dokumentieren. Der Staat wird sich an die Transparenz der Gegenwart durch die für jedermann verfügbare Technik gewöhnen müssen.