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Freitag, 12. August 2022

Messergewalt und Polizeigewalt

Symbolvideo 

Der Deutsche Anwaltverein (DAV), in dem mehr als als ein Drittel aller in Deutschland zugelassenen Anwälte organisiert sind, fordert nach dem Tod eines mit einem Messer bewaffneten 16-jährigen Senegalesen durch Schüsse aus der Maschinenpistole eines Polizisten Aufklärung und die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen bei den Polizeien in Bund und Ländern, welche mutmaßliche Grenzüberschreitungen der Polizei aufklären sollen. Eine erstaunlich schnelle Reaktion ohne genaue Kenntnis der Umstände des konkreten Falls. Damit reiht sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) in das planlose Geschrei der Medien nach der erfolgreichen Beendigung eines Messerangriffs des afrikanischen Migranten Mohammed D. ein. Denn es gibt längst Stellen, die mit unabhängigen Volljuristen besetzt sind, welche die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im konkreten Einsatz bei Zweifeln gründlich überprüfen.

Vermutlich ist die Kenntnis über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und den darin enthaltenen Artikel 97 Absatz 1, der da lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen", angesichts der in Eile aufgestellten Forderung nach Beschwerdestellen beim DAV etwas in den Hintergrund gerückt, denn Richter sind als Volljuristen grundsätzlich in der Lage und auch dafür vorgesehen, bei Todesfällen im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen das Geschehen ganz konkret und gründlich zu überprüfen. An Stelle der nach dem abgewehrten Messerangriff eines afrikanischen Angreifers umgehend aufgeworfenen Gleichung "Polizeigewalt = unabhängige Beschwerdestellen nötig" auszurufen, wäre es auch nicht fernliegend, die Gleichung "Messergewalt = unabhängige Registrierungsstellen nötig" aufzustellen. Insbesondere, weil die Messergewalt bei nichtdeutschen Staatsbürgern gemessen an ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung als überproportional repräsentiert gilt und dieses Phänomen vorliegend eine Rolle spielen könnte.

Details wie der Umstand, dass der Senegal als politisch und wirtschaftlich stabil gilt, sich 96 Prozent der Einwohner zum Islam bekennen und Deutschland, Frankreich als auch Luxemburg die Heimat des getöteten Teenagers als sicheres Herkunftsland betrachten, werden bislang nicht in eine fundierte Gesamtbetrachtung des Falles einbezogen. Obwohl fest steht, dass Asylanträge von Senegalesen in Deutschland regelmäßig als offensichtlich unbegründet behandelt werden und der Begriff Flüchtling im Verständnis des Asylrechts nur anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfasst, d.h. Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz im Sinne des Art 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland auch erhalten, ist vorliegend stets von einem Flüchtling die Rede. Zutreffender dürfte hier der Begriff Wirtschaftsmigrant sein, den sogar der Bundespräsident fehlerfrei einordnen kann.

Dienstag, 9. August 2022

Tod bei Angriff mit Messer

Symbolvideo

Der 16-jährige Mohammed aus dem Senegal wurde am Montag in Dortmund von mehreren Kugeln aus der Waffe eines Polizisten verletzt und ist wenig später an seinen Verletzungen während einer Not-Operation verstorben. Da nach Angaben der Polizei weder 11 Polizisten noch das eingesetzte Reizgas oder ein Treffer mit dem Taser den mit einem Messer bewaffneten Teenager stoppen konnten, entschied sich ein Polizist schließlich zur Abgabe von scharfen Schüssen.

Wie in solchen Fällen üblich, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen eines Tötungsdelikts gegen den Polizisten, der geschossen hat. Sofern die Voraussetzungen einer Notwehr oder eines Notstands gegeben waren, war der Polizeibeamte strafrechtlich gerechtfertigt. Denn ein Verteidiger darf alle erforderlichen und geeigneten Mittel einsetzen, um eine derartige Attacke zu beenden, wenn er während eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs eine Verteidigungshandlung mit Verteidigungswillen vorgenommen hat.

Interessanter als das einigermaßen absehbare Ergebnis der konkreten Ermittlungen* ist der Umstand, dass von der Polizei seit Anfang Januar 2021 bis Ende Juni 2022 in Nordrhein-Westfalen 7371 Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ registriert wurden, während 2019 noch 6827 vergleichbare Fälle gelistet wurden. Messerstraftaten werden in Nordrhein-Westfalen erst seit 2019 einzeln ausgewertet. Der Anteil der ermittelten Tatverdächtigen ohne deutschen Pass lag laut Ministerium 2021 bei 39,8 Prozent und im ersten Halbjahr 2022 bei 41,7 Prozent.

Demgegenüber hat nur etwa jeder Achte in Deutschland lebende Einwohner keine deutsche Staatsbürgerschaft, so dass dieser Bevölkerungsanteil in etwa 12,5 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. Tatverdächtige Ausländer scheinen daher jedenfalls bei Messerstraftaten überdurchschnittlich stark vertreten zu sein. Die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Messerstraftäter dürfte naturgemäß deutlich unter dem genannten Anteil liegen, da Verurteilungen bei jeglichen Delikten stets signifikant geringer sind.

* Nachtrag: Der Polizist verteidigte sich mit mindestens 6 Schüssen aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5 von Heckler und Koch. Das rückt die Bewertung der Notwehr in eine anderes Licht und der Fall dürfte doch vor Gericht landen.