Der 16-jährige Mohammed aus dem Senegal wurde am Montag in Dortmund von mehreren Kugeln aus der Waffe eines Polizisten verletzt und ist wenig später an seinen Verletzungen während einer Not-Operation verstorben. Da nach Angaben der Polizei weder 11 Polizisten noch das eingesetzte Reizgas oder ein Treffer mit dem Taser den mit einem Messer bewaffneten Teenager stoppen konnten, entschied sich ein Polizist schließlich zur Abgabe von scharfen Schüssen.
Wie in solchen Fällen üblich, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen eines Tötungsdelikts gegen den Polizisten, der geschossen hat. Sofern die Voraussetzungen einer Notwehr oder eines Notstands gegeben waren, war der Polizeibeamte strafrechtlich gerechtfertigt. Denn ein Verteidiger darf alle erforderlichen und geeigneten Mittel einsetzen, um eine derartige Attacke zu beenden, wenn er während eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs eine Verteidigungshandlung mit Verteidigungswillen vorgenommen hat.
Interessanter als das einigermaßen absehbare Ergebnis der konkreten Ermittlungen* ist der Umstand, dass von der Polizei seit Anfang Januar 2021 bis Ende Juni 2022 in Nordrhein-Westfalen 7371 Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ registriert wurden, während 2019 noch 6827 vergleichbare Fälle gelistet wurden. Messerstraftaten werden in Nordrhein-Westfalen erst seit 2019 einzeln ausgewertet. Der Anteil der ermittelten Tatverdächtigen ohne deutschen Pass lag laut Ministerium 2021 bei 39,8 Prozent und im ersten Halbjahr 2022 bei 41,7 Prozent.
Demgegenüber hat nur etwa jeder Achte in Deutschland lebende Einwohner keine deutsche Staatsbürgerschaft, so dass dieser Bevölkerungsanteil in etwa 12,5 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. Tatverdächtige Ausländer scheinen daher jedenfalls bei Messerstraftaten überdurchschnittlich stark vertreten zu sein. Die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Messerstraftäter dürfte naturgemäß deutlich unter dem genannten Anteil liegen, da Verurteilungen bei jeglichen Delikten stets signifikant geringer sind.
* Nachtrag: Der Polizist verteidigte sich mit mindestens 6 Schüssen aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5 von Heckler und Koch. Das rückt die Bewertung der Notwehr in eine anderes Licht und der Fall dürfte doch vor Gericht landen.
* Nachtrag: Der Polizist verteidigte sich mit mindestens 6 Schüssen aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5 von Heckler und Koch. Das rückt die Bewertung der Notwehr in eine anderes Licht und der Fall dürfte doch vor Gericht landen.