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Montag, 10. März 2014
Uli Hoeneß - Die Anklageschrift
Ein wesentlicher Baustein, um sich jetzt und nach Abschluss des Verfahrens im Fall Hoeneß eine Meinung bilden zu können, dürfte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München II sein, die zu lesen sich in jedem Fall lohnt. Es werden die sieben selbständigen Handlungen aufgezählt, durch die Uli Hoeneß gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt haben soll. In der Abstimmung über den Ausgang des Prozesses gegen Uli Hoeneß halten sich diejenigen, die eine Haftstrafe mit oder ohne Bewährung erwarten, noch in etwa die Waage. Mit einem Freispruch rechnet dagegen kaum jemand.
Montag, 4. November 2013
"Geil! Uli Hoeneß vor Gericht"
Einige Menschen in unserem Land werden diesen Gedanken so oder ähnlich gefasst haben, als sie erfuhren, dass der Strafprozess gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung am 10. März 2014 vor dem Landgericht München II beginnen soll. Hintergrund ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 3,2 Millionen Euro.
Im April waren die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft bekannt geworden und lediglich wegen Zahlung einer Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro war ein Haftbefehl gegen den Präsidenten des Fußball-Club Bayern, München e. V., außer Kraft gesetzt worden. Der juristisch bewanderte FC-Bayern-Präsident hatte nach dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens mit einer Selbstanzeige versucht, der Strafbarkeit zu entgehen. In dieser hatte er zugegeben, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Zürcher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. In diesem Zusammenhang überwies Hoeneß eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro an das Finanzamt.
Das gescheiterte Steuerabkommen sah vor, deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten zehn Jahre rückwirkend pauschal je nach Vermögenshöhe mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Steuersünder wären anonym und straffrei geblieben, indem sie das Geld über ihre Bank an den deutschen Fiskus abgeführt und so ihr Schwarzgeld legalisiert hätten. Das Finanzamt hätte nie erfahren, von wem die so eingesammelten Milliarden gestammt hätten. Der von der SPD und den GRÜNEN geführte Bundesrat liess das Abkommen im Dezember 2012 jedoch endgültig scheitern, nachdem die Schweiz und die Bundesregierung das Abkommen bereits verabschiedet hatten.
Die Selbstanzeige, bei der Hoeneß sich von einem Steuerberater, einem Wirtschaftsanwalt und einem Steuerfahnder in Altersteilzeit beraten ließ, war wohl aus Sicht der Strafverfolger unwirksam, weil die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige schon entdeckt worden war oder die Selbstanzeige nicht vollständig gewesen ist. So sieht es offenbar auch das Landgericht München II, das nunmehr die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zuließ.
Im April waren die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft bekannt geworden und lediglich wegen Zahlung einer Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro war ein Haftbefehl gegen den Präsidenten des Fußball-Club Bayern, München e. V., außer Kraft gesetzt worden. Der juristisch bewanderte FC-Bayern-Präsident hatte nach dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens mit einer Selbstanzeige versucht, der Strafbarkeit zu entgehen. In dieser hatte er zugegeben, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Zürcher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. In diesem Zusammenhang überwies Hoeneß eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro an das Finanzamt.
Das gescheiterte Steuerabkommen sah vor, deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten zehn Jahre rückwirkend pauschal je nach Vermögenshöhe mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Steuersünder wären anonym und straffrei geblieben, indem sie das Geld über ihre Bank an den deutschen Fiskus abgeführt und so ihr Schwarzgeld legalisiert hätten. Das Finanzamt hätte nie erfahren, von wem die so eingesammelten Milliarden gestammt hätten. Der von der SPD und den GRÜNEN geführte Bundesrat liess das Abkommen im Dezember 2012 jedoch endgültig scheitern, nachdem die Schweiz und die Bundesregierung das Abkommen bereits verabschiedet hatten.
Die Selbstanzeige, bei der Hoeneß sich von einem Steuerberater, einem Wirtschaftsanwalt und einem Steuerfahnder in Altersteilzeit beraten ließ, war wohl aus Sicht der Strafverfolger unwirksam, weil die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige schon entdeckt worden war oder die Selbstanzeige nicht vollständig gewesen ist. So sieht es offenbar auch das Landgericht München II, das nunmehr die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zuließ.
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