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Montag, 21. September 2020

Querulanten-Gebühr



In der ersten Bundesratssitzung nach der Sommerpause am 18.09.2020 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren eingebracht. Ziel der Gesetzesinitiative des Bundeslands Hessen ist eine Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit durch die Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Querulanten. Diese Gebühr soll für diejenigen anfallen, die innerhalb der letzten zehn Jahre zehn oder mehr Verfahren in einem Bundesland angestrengt haben. Die Höhe der Verfahrensgebühr soll EUR 30,- betragen. Erst wenn die Gebühr entrichtet ist, kann das Verfahren weiter betrieben werden. Um die gewünschte Wirkung der Querulantengebühr zu erreichen, soll die Gebühr nicht vom Anspruch auf Prozesskostenhilfe umfasst sein. Die Gebührenhöhe soll sehr niedrig sein, damit sie auch aus Existenzsicherungsleistungen erbracht werden kann. Gewinnt der Querulant, wird die Q-Gebühr erstattet.

In der Bundesrats-Drucksache 495/20 wird im Einzelnen erläutert, dass die Verfahren dieser Querulanten einen erheblichen Anteil der Ressourcen der Justiz beanspruchen. Die richterliche Erfahrung und die hohe Zahl der erfolglosen Verfahren der Querulanten zeige, dass in einer Vielzahl dieser Verfahren tatsächlich keine Rechtsverletzungen festgestellt werden können und dass diese Verfahren von den Klägerinnen und Klägern nur geführt werden, weil diese kostenfrei sind und Querulanten eine Plattform bieten, ihre oft schon mehrfach geprüften Anliegen immer und immer wieder vorzubringen. Querulanten vertreten sich typischerweise selbst oder sie werden von Familienmitgliedern vertreten. Auch Rechtsanwälte werden in den seltensten Fällen eingeschaltet.

Die Präsidentin des Sozialverbands Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands (VdK) Deutschland e. V. sieht das Querulantentum kritisch: "Der Schritt ist überfällig. Zu viele Querulanten tummeln sich in Sozialrechtsverfahren, weil keine Gerichtskosten anfallen. Wir brauchen ein Preisschild für offensichtlich mutwillig erhobene Klagen. Sonst legen ein paar Streitsüchtige die Gerichte lahm. Klägerinnen und Kläger mit echten existenziellen Sorgen hängen in der Warteschleife bei Gericht. Sie kommen nur verzögert zu ihrem Recht, weil ein paar Freizeitjuristen gerne ihre Aufsätze an die Sozialgerichte schicken. Unsolidarisches Verhalten darf in einem Rechtsstaat in diesem Fall gerne etwas kosten."

Auch die stellvertretende Leiterin des Ressorts Politik der Bild am Sonntag (BamS), Angelika Hellemann, ist empört: "Diese Zahlen machen sauer! Acht notorische Nörgler klagen in zehn Jahren 2614-mal vorm Sozialgericht. Damit beschäftigte jeder dieser Querköpfe im Schnitt 32-mal pro Jahr einen Richter! Unser Sozialstaat muss gegen Leute, die ihn ausnutzen wollen, wehrhaft sein. Wer Richter mit Klagen zumüllt und Gerichte lahmlegt, den muss der Staat ausbremsen. Deshalb ist die Querulanten-Gebühr gut!" Ich bin der Meinung, dass sich der gewöhnliche Querulant von der geplanten Gebühr in Höhe von EUR 30,- nicht abhalten lassen wird, sein Steckenpferd vor den Sozialgerichten weiter zu reiten. Wenn sich die Turboquerulantin (ohne Berücksichtigung der Kosten des gesamten zivilrechtlichen Verfahrens) nicht einmal von zehn Ordnungsgeldern in einer Gesamthöhe von EUR 8.700,- in einem einzigen Zivilprozess bremsen lässt, dürften EUR 30,- für den einfachen Querulanten im Zuge eines Verfahrens auch keine entscheidende Hürde sein.

Montag, 4. November 2013

"Geil! Uli Hoeneß vor Gericht"

Einige Menschen in unserem Land werden diesen Gedanken so oder ähnlich gefasst haben, als sie erfuhren, dass der Strafprozess gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung am 10. März 2014 vor dem Landgericht München II beginnen soll. Hintergrund ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 3,2 Millionen Euro.

Im April waren die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft bekannt geworden und lediglich wegen Zahlung einer Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro war ein Haftbefehl gegen den Präsidenten des Fußball-Club Bayern, München e. V., außer Kraft gesetzt worden. Der juristisch bewanderte FC-Bayern-Präsident hatte nach dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens mit einer Selbstanzeige versucht, der Strafbarkeit zu entgehen. In dieser hatte er zugegeben, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Zürcher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. In diesem Zusammenhang überwies Hoeneß eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro an das Finanzamt.

Das gescheiterte Steuerabkommen sah vor, deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten zehn Jahre rückwirkend pauschal je nach Vermögenshöhe mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Steuersünder wären anonym und straffrei geblieben, indem sie das Geld über ihre Bank an den deutschen Fiskus abgeführt und so ihr Schwarzgeld legalisiert hätten. Das Finanzamt hätte nie erfahren, von wem die so eingesammelten Milliarden gestammt hätten. Der von der SPD und den GRÜNEN geführte Bundesrat liess das Abkommen im Dezember 2012 jedoch endgültig scheitern, nachdem die Schweiz und die Bundesregierung das Abkommen bereits verabschiedet hatten.

Die Selbstanzeige, bei der Hoeneß sich von einem Steuerberater, einem Wirtschaftsanwalt und einem Steuerfahnder in Altersteilzeit beraten ließ, war wohl aus Sicht der Strafverfolger unwirksam, weil die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige schon entdeckt worden war oder die Selbstanzeige nicht vollständig gewesen ist. So sieht es offenbar auch das Landgericht München II, das nunmehr die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zuließ.