Das gemütliche Weihnachtsessen der Bosse des FC Bayern München fand heute Abend in den „Münchner Kindl Stuben“ von Starkoch Alfons Schubeck statt. Über Alfons Schubeck steht auf Wikipedia: "In den 1990er Jahren vermittelte er in seinem Restaurant Kapitalanlagen, hinter denen ein betrügerisches Schneeballsystem steckte. 1994 wurde er in diesem Zusammenhang wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einem Jahr auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 250.000 DM verurteilt." Das ist lange her.
Auch Karl-Heinz Rummenigge war bei dem Essen, über den folgendes auf Wikipedia zu lesen ist: "Im September 2013 wurde Rummenigge zu einer Geldstrafe von 249.900 Euro (140 Tagessätze in Höhe von je 1.785 Euro) verurteilt,". Das ist noch nicht so lange her. Mitgegessen hat auch Uli Hoeneß, von dem fast jeder weiß, was Wikipedia zu berichten hat: "Hoeneß wurde am 13. März 2014 von der 5. Strafkammer des Landgerichts München II wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt." Das ist noch recht frisch.
Auch der Kaiser war eingeladen. Über Franz Beckenbauer schreibt Wikipedia: "In den 1970er Jahren musste er 1,8 Millionen D-Mark Steuern nachzahlen, nachdem sich eine Steuerspar-Konstruktion als nicht vereinbar mit den deutschen Steuergesetzen erwies. Die schweizerische Bundesanwaltschaft hat am 6. November 2015 ein Strafverfahren gegen Beckenbauer wegen des Verdachts auf Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei und Veruntreuung eingeleitet. Im Februar 2016 wurde er wegen des Verstoßes gegen drei Artikel des FIFA-Ethikreglements von der FIFA-Ethikkommission verwarnt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Schweizer Franken belegt. Er gilt dadurch FIFA-intern als vorbestraft." Das ist recht aktuell. Laut BILD-Zeitung hat Alfons Schubeck über das Weihnachtsessen geschwärmt: „Der FC Bayern ist eine Familie. Man sieht ja, wenn die zusammenhalten, was rauskommt." Er meinte natürlich den Fußball. Frohes Fest!
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Montag, 17. Dezember 2018
Donnerstag, 26. Januar 2017
Kennen Sie den Unterschied zwischen Uli Hoeneß und Änis Ben-Hatira?
Im Grunde ganz einfach. Uli Hoeneß hat mehrere Millionen Euro an sich selbst gespendet und Änis Ben-Hatira einige tausend Euro an die Hilfsorganisation Ansaar International. Uli Hoeneß wurde deshalb im Jahre 2014 von der 5. Strafkammer des Landgerichts München II wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt und trat daraufhin als Präsident des FC Bayern München e. V. und als Vorsitzender des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG zurück. Änis Ben-Hatira wurde dafür im Jahre 2017 von Hessens Innenminister Peter Beuth scharf kritisiert und hat nach Protesten von Darmstädter Fans seinen Fussball-Profivertrag beim SV Darmstadt 1898 e.V. aufgelöst.
Anders als Uli Hoeneß, der nach seiner Freilassung aus der Haft im November 2016 erneut zum Präsidenten des derzeitigen Tabellenführers der Fussball-Bundesliga gewählt wurde, hat Änis Ben-Hatira auch ohne Gefängnisaufenthalt beim aktuellen Tabellenletzten der Bundesliga als Spieler keine Zukunft mehr. Dass beide Ex-Bundesligaprofis am Anfang ihrer Karriere in den Nachwuchsmannschaften des Deutscher Fussball-Bund e.V. gute Leistungen gezeigt haben, ist eine kleine Gemeinsamkeit, der in Zukunft wohl keine große Aufmerksamkeit mehr geschenkt werden wird.
Anders als Uli Hoeneß, der nach seiner Freilassung aus der Haft im November 2016 erneut zum Präsidenten des derzeitigen Tabellenführers der Fussball-Bundesliga gewählt wurde, hat Änis Ben-Hatira auch ohne Gefängnisaufenthalt beim aktuellen Tabellenletzten der Bundesliga als Spieler keine Zukunft mehr. Dass beide Ex-Bundesligaprofis am Anfang ihrer Karriere in den Nachwuchsmannschaften des Deutscher Fussball-Bund e.V. gute Leistungen gezeigt haben, ist eine kleine Gemeinsamkeit, der in Zukunft wohl keine große Aufmerksamkeit mehr geschenkt werden wird.
Freitag, 7. August 2015
30 Jahre Haft für Majestätsbeleidigung auf Facebook
Nein, nicht im Fürstentum Schaumburg-Lippe und auch nicht beim FC Bayern. Nicht, dass es nicht möglich wäre, "Fürst" Alexander und "Kaiser" Franz nach bundesdeutschem Recht zu beleidigen, aber einen eigenen Straftatbestand der Majestätsbeleidigung gibt es weder bei den Unterwerfungsmasochisten aus Bückeburg noch beim FC Bayern München, denn das Strafmonopol liegt beim Staat.
Im Königreich Thailand ist das ähnlich, nur werden dort abfällige Äußerungen über den obersten Grüßaugust des Landes nach einschlägigen Strafvorschriften hart von der Landesjustiz bestraft. Für 6 tatbestandsmäßige Äußerungen wurde ein kritischer Thailänder nun zu je fünf Jahren Haftstrafe pro Beleidigung auf Facebook verurteilt, wobei die Rekordstrafe schon einen 50%-Rabatt enthielt, weil der Täter geständig war.
Das preußische Allgemeine Landrecht von 1794 (ALR) enthielt im fünften Abschnitt des Strafrechtsteils wegen Verbrechen gegen die innere Sicherheit und den Staat immerhin noch sieben Bestimmungen zur Beleidigung des Landesherrn und weitere vier Vorschriften zu Beleidigungen der königlichen Familie. In Deutschland ist derzeit immerhin noch die Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 StGB gesondert strafbar. Das Delikt kann jedoch nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Bundespräsident selbst die Strafverfolgungsbehörden dazu ermächtigt.
Im Königreich Thailand ist das ähnlich, nur werden dort abfällige Äußerungen über den obersten Grüßaugust des Landes nach einschlägigen Strafvorschriften hart von der Landesjustiz bestraft. Für 6 tatbestandsmäßige Äußerungen wurde ein kritischer Thailänder nun zu je fünf Jahren Haftstrafe pro Beleidigung auf Facebook verurteilt, wobei die Rekordstrafe schon einen 50%-Rabatt enthielt, weil der Täter geständig war.
Das preußische Allgemeine Landrecht von 1794 (ALR) enthielt im fünften Abschnitt des Strafrechtsteils wegen Verbrechen gegen die innere Sicherheit und den Staat immerhin noch sieben Bestimmungen zur Beleidigung des Landesherrn und weitere vier Vorschriften zu Beleidigungen der königlichen Familie. In Deutschland ist derzeit immerhin noch die Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 StGB gesondert strafbar. Das Delikt kann jedoch nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Bundespräsident selbst die Strafverfolgungsbehörden dazu ermächtigt.
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Dienstag, 16. September 2014
Wir versuchen alle das weiterzumachen, was Uli mit seinem Geist vorgelebt hat
"Er und sein Geist ist immer präsent bei uns". Na hoffentlich haben die Mitarbeiter der zuständigen Finanzämter im Raum München genau gehört, was der Sportvorstand des FC Bayern München, Matthias Sammer, da im „AUDI STAR TALK“ von sich gegeben haben soll. Natürlich sind mehrere Interpretationen möglich und so könnte es sein, dass beim FC Bayern nun alle an einem Strang ziehen, um pfiffige Steuersparmodelle umzusetzen oder aber alle damit beschäftigt sind, für bereits umgesetzte Steuersparmodelle Selbstanzeigen abzugeben. Welche Variante des Hoeneßschen Geistes gemeint sind, bleibt unklar. Für die zuerst genannte Variante spricht die Äußerung Sammers: „Uli hat sich eine kurze Auszeit genommen. Wenn eine so große Persönlichkeit nach dieser schweren Zeit das Gefühl hat, dass er noch nicht fertig ist, stehen die Türen immer offen.“ Da ist wohl in Zukunft - nach einer kurzen Verschnaufpause vom Steuerexperten Hoeneß - eine Fortsetzung der Münchener Erfolgsstory geplant. Im Gegensatz zu den Türen beim FC Bayern München ist das Tor der Justizvollzuganstalt Landsberg für Uli Hoeneß derzeit aber noch geschlossen.
Dienstag, 18. März 2014
Uli Hoeneß - das Ende
Montag, 4. November 2013
"Geil! Uli Hoeneß vor Gericht"
Einige Menschen in unserem Land werden diesen Gedanken so oder ähnlich gefasst haben, als sie erfuhren, dass der Strafprozess gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung am 10. März 2014 vor dem Landgericht München II beginnen soll. Hintergrund ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 3,2 Millionen Euro.
Im April waren die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft bekannt geworden und lediglich wegen Zahlung einer Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro war ein Haftbefehl gegen den Präsidenten des Fußball-Club Bayern, München e. V., außer Kraft gesetzt worden. Der juristisch bewanderte FC-Bayern-Präsident hatte nach dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens mit einer Selbstanzeige versucht, der Strafbarkeit zu entgehen. In dieser hatte er zugegeben, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Zürcher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. In diesem Zusammenhang überwies Hoeneß eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro an das Finanzamt.
Das gescheiterte Steuerabkommen sah vor, deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten zehn Jahre rückwirkend pauschal je nach Vermögenshöhe mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Steuersünder wären anonym und straffrei geblieben, indem sie das Geld über ihre Bank an den deutschen Fiskus abgeführt und so ihr Schwarzgeld legalisiert hätten. Das Finanzamt hätte nie erfahren, von wem die so eingesammelten Milliarden gestammt hätten. Der von der SPD und den GRÜNEN geführte Bundesrat liess das Abkommen im Dezember 2012 jedoch endgültig scheitern, nachdem die Schweiz und die Bundesregierung das Abkommen bereits verabschiedet hatten.
Die Selbstanzeige, bei der Hoeneß sich von einem Steuerberater, einem Wirtschaftsanwalt und einem Steuerfahnder in Altersteilzeit beraten ließ, war wohl aus Sicht der Strafverfolger unwirksam, weil die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige schon entdeckt worden war oder die Selbstanzeige nicht vollständig gewesen ist. So sieht es offenbar auch das Landgericht München II, das nunmehr die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zuließ.
Im April waren die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft bekannt geworden und lediglich wegen Zahlung einer Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro war ein Haftbefehl gegen den Präsidenten des Fußball-Club Bayern, München e. V., außer Kraft gesetzt worden. Der juristisch bewanderte FC-Bayern-Präsident hatte nach dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens mit einer Selbstanzeige versucht, der Strafbarkeit zu entgehen. In dieser hatte er zugegeben, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Zürcher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. In diesem Zusammenhang überwies Hoeneß eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro an das Finanzamt.
Das gescheiterte Steuerabkommen sah vor, deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten zehn Jahre rückwirkend pauschal je nach Vermögenshöhe mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Steuersünder wären anonym und straffrei geblieben, indem sie das Geld über ihre Bank an den deutschen Fiskus abgeführt und so ihr Schwarzgeld legalisiert hätten. Das Finanzamt hätte nie erfahren, von wem die so eingesammelten Milliarden gestammt hätten. Der von der SPD und den GRÜNEN geführte Bundesrat liess das Abkommen im Dezember 2012 jedoch endgültig scheitern, nachdem die Schweiz und die Bundesregierung das Abkommen bereits verabschiedet hatten.
Die Selbstanzeige, bei der Hoeneß sich von einem Steuerberater, einem Wirtschaftsanwalt und einem Steuerfahnder in Altersteilzeit beraten ließ, war wohl aus Sicht der Strafverfolger unwirksam, weil die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige schon entdeckt worden war oder die Selbstanzeige nicht vollständig gewesen ist. So sieht es offenbar auch das Landgericht München II, das nunmehr die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zuließ.
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Uli Hoeneß
Samstag, 25. Mai 2013
Alles ist Jura: Schmerzensgeld für Bayern-Sieg
Heute Abend um 20:45 wird das Endspiel der Champions League der Saison 2012/2013 zwischen dem FC Bayern München und Borussia Dortmund im Wembley-Stadion in London ausgetragen und die Fussballwelt in zwei Lager spalten. Das gilt erst recht für Deutschland. Die Mehrheit in Deutschland drückt dem BvB die Daumen, ich auch. Eine Niederlage der mächtigen Bayern im Finale hat noch größeren Unterhaltungswert, als deren grandioser Sieg im Halbfinanale gegen die noch mächtigeren Katalanen aus Barcelona.
Eine Niederlage des FCB schmeckt im Verhältnis zu verlorenen Spielen anderer Vereine einfach besser, weil der FC Bayern München der erfolgreichste Fussballclub Deutschlands ist und eine Niederlage des Favoriten mit dem Sieg des Underdogs einhergeht. Man hält eher zu dem Schwächeren. Es liegt natürlich auch an der Führungsspitze des FC Bayern, deren ohnmächtige Erklärungsversuche nach schmerzhaften Niederlagen voyeuristische Triebe besser befriedigen, als ehrliche Erklärungen tapferer Verlierer, denen diese Rolle nicht fremd ist. Eine Niederlage des FC Bayern München tut ihnen mehr weh, als anderen Vereinen, denn sie sind das Siegen gewohnt. Die Bayern haben eine fantastische Saison gespielt und den FC Barcelona im Champions-League-Halbfinale nicht nur zu Hause mit 4:0 geschlagen, sodern sie auch mit 3:0 aus dem eigenen Stadion gefegt. Die Münchener haben die Bundesliga-Rückrunde 2013 mit 16 Siegen, einem einzigen Unentschieden und 25 Punkten Vorsprung auf Borussia Dortmund als Deutscher Meister abgeschlossen.
Eine Niederlage im Champions-League-Finale gegen den Bundesliga-Zweiten aus Dortmund würde sehr weh tun. Das will ich sehen. Deshalb habe ich einen 100er auf einen Sieg der Bayern gewettet. Es winkt ein angemessenes Schmerzensgeld für mich, wenn ich am Ende trotz aller Beschwörungen keinen ob der Niederlage gefaßten Kaiser-Franz sehen könnte, sondern den überglücklich in die Kamera stammelnden Uli Hoeneß ertragen müsste.
Eine Niederlage des FCB schmeckt im Verhältnis zu verlorenen Spielen anderer Vereine einfach besser, weil der FC Bayern München der erfolgreichste Fussballclub Deutschlands ist und eine Niederlage des Favoriten mit dem Sieg des Underdogs einhergeht. Man hält eher zu dem Schwächeren. Es liegt natürlich auch an der Führungsspitze des FC Bayern, deren ohnmächtige Erklärungsversuche nach schmerzhaften Niederlagen voyeuristische Triebe besser befriedigen, als ehrliche Erklärungen tapferer Verlierer, denen diese Rolle nicht fremd ist. Eine Niederlage des FC Bayern München tut ihnen mehr weh, als anderen Vereinen, denn sie sind das Siegen gewohnt. Die Bayern haben eine fantastische Saison gespielt und den FC Barcelona im Champions-League-Halbfinale nicht nur zu Hause mit 4:0 geschlagen, sodern sie auch mit 3:0 aus dem eigenen Stadion gefegt. Die Münchener haben die Bundesliga-Rückrunde 2013 mit 16 Siegen, einem einzigen Unentschieden und 25 Punkten Vorsprung auf Borussia Dortmund als Deutscher Meister abgeschlossen.
Eine Niederlage im Champions-League-Finale gegen den Bundesliga-Zweiten aus Dortmund würde sehr weh tun. Das will ich sehen. Deshalb habe ich einen 100er auf einen Sieg der Bayern gewettet. Es winkt ein angemessenes Schmerzensgeld für mich, wenn ich am Ende trotz aller Beschwörungen keinen ob der Niederlage gefaßten Kaiser-Franz sehen könnte, sondern den überglücklich in die Kamera stammelnden Uli Hoeneß ertragen müsste.
Mittwoch, 4. Juli 2012
Uli Hoeneß stellt Münchner Staatsanwalt wieder ein - Schwere Brandstiftung im Fall Breno doch nicht "lächerlich"
Nach der Verurteilung des 22-jährigen Bayern-Profis Breno Vinicius Rodrigues zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung wegen schwerer Brandstiftung durch das Münchner Landgericht kann die Staatsanwaltschaft München wieder in voller Besetzung weiterarbeiten. Weil sich die Kompetenz des Präsidenten des Fußball-Club Bayern München e. V. und Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG, Uli Hoeneß, allenfalls auf Fußball beschränkt, gab es natürlich insoweit weder eine Entlassung noch die Wiedereinstellung eines Staatsanwalts.
Wir erinnern uns allerdings daran, dass Herr Hoeneß die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich und andererseits gar als unmenschlich bezeichnet hatte. Wie sich die Münchner Staatsanwaltschaft aufgeführt habe, sei ein Wahnsinn, bemerkte damals der auch heute noch nicht ganz allmächtige Uli. Das Landgericht setzte den Haftbefehl gegen Breno nach der Urteilsverkündung auch wieder in Kraft und Breno wurde umgehend festgenommen. Weil Breno vor Gericht angegeben hatte, regelmäßig Schlafmittel aus der medizinschen Abteilung der Bayern bekommen zu haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft München nun gar wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beim FC Bayern.
Wir erinnern uns allerdings daran, dass Herr Hoeneß die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich und andererseits gar als unmenschlich bezeichnet hatte. Wie sich die Münchner Staatsanwaltschaft aufgeführt habe, sei ein Wahnsinn, bemerkte damals der auch heute noch nicht ganz allmächtige Uli. Das Landgericht setzte den Haftbefehl gegen Breno nach der Urteilsverkündung auch wieder in Kraft und Breno wurde umgehend festgenommen. Weil Breno vor Gericht angegeben hatte, regelmäßig Schlafmittel aus der medizinschen Abteilung der Bayern bekommen zu haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft München nun gar wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beim FC Bayern.
Sonntag, 25. September 2011
Schwere Brandstiftung im Fall Breno "lächerlich" - Uli Hoeneß feuert Münchner Staatsanwalt
Kleiner Scherz am Rande. Ganz soweit verrutscht ist auch im Freistaat Bayern das Machtgefüge noch nicht, als dass Bayern-Präsident Uli Hoeneß derartige Befugnisse zustünden. Denn der ist natürlich nur - wenn auch nahezu staatstragend - Präsident des Fußball-Club Bayern München e. V. und Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern München AG.
Der seit 2008 beim FC Bayern München unter Vertrag stehende 21-jährige Profi Breno Vinicius Rodrigues Borges aus Brasilien ist in Untersuchungshaft genommen worden, weil er unter dem Verdacht der schweren Brandstiftung steht. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" soll der Innenverteidiger nach dem Brand seiner Grünwalder Villa einem Sanitäter drei Feuerzeuge in die Hand gedrückt und diesen beauftragt haben, sie verschwinden zu lassen. Die zuständige Ermittlungsrichterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft München und erließ wegen des dringenden Tatverdachts und mindestens einem Haftgrund aus § 112 StPO Haftbefehl.
Das war für den fast allmächtigen Uli dann doch zuviel. Er geisselt die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich, andererseits gar als unmenschlich und erlaubt sich nebenbei auch einen kleinen Scherz: Ohne den im Haus verbrannten Pass könne Breno nirgendwohin flüchten. Wenn die Staatsanwaltschaft glaube, dass die Haft richtig sei, wünsche er Deutschland eine gute Nacht.
Eine sehr verständliche Sichtweise, denn ein Bayern-Profi gehört einfach nicht in den Knast. Fertig. Etwas irritierend bei den juristisch unscharfen aber wie immer von umfassender Kompetenz geprägten Kommentaren der Fußball-Bayern lediglich die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden der FC Bayern München AG Karl-Heinz Rummenigge, der sich zum schwebenden Verfahren nicht äußern möchte und betont: "Ich bin kein Anwalt. Uns sind auch nicht alle Fakten bekannt."
Der seit 2008 beim FC Bayern München unter Vertrag stehende 21-jährige Profi Breno Vinicius Rodrigues Borges aus Brasilien ist in Untersuchungshaft genommen worden, weil er unter dem Verdacht der schweren Brandstiftung steht. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" soll der Innenverteidiger nach dem Brand seiner Grünwalder Villa einem Sanitäter drei Feuerzeuge in die Hand gedrückt und diesen beauftragt haben, sie verschwinden zu lassen. Die zuständige Ermittlungsrichterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft München und erließ wegen des dringenden Tatverdachts und mindestens einem Haftgrund aus § 112 StPO Haftbefehl.
Das war für den fast allmächtigen Uli dann doch zuviel. Er geisselt die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich, andererseits gar als unmenschlich und erlaubt sich nebenbei auch einen kleinen Scherz: Ohne den im Haus verbrannten Pass könne Breno nirgendwohin flüchten. Wenn die Staatsanwaltschaft glaube, dass die Haft richtig sei, wünsche er Deutschland eine gute Nacht.
Eine sehr verständliche Sichtweise, denn ein Bayern-Profi gehört einfach nicht in den Knast. Fertig. Etwas irritierend bei den juristisch unscharfen aber wie immer von umfassender Kompetenz geprägten Kommentaren der Fußball-Bayern lediglich die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden der FC Bayern München AG Karl-Heinz Rummenigge, der sich zum schwebenden Verfahren nicht äußern möchte und betont: "Ich bin kein Anwalt. Uns sind auch nicht alle Fakten bekannt."
Donnerstag, 7. Juli 2011
Stadionverbot für Bayern-Fans wegen Transparent gegen Ex-Schalker Manuel Neuer?
Der FC Bayern München denkt nach Angaben der BILD-Zeitung über ein Stadionverbot nach. Anlass dafür soll ein Fan-Plakat bei einem Trainingsspiel am Gardasee sein: "DU KANNST AUCH NOCH SO VIELE BÄLLE PARIEREN WIR WERDEN DICH NIE IN UNSEREM TRIKOT AKZEPTIEREN!"
Das Plakat richtete sich an den Ex-Schalker Torhüter Manuel Neuer, dessen Verfpichtung für die neue Saison bei einigen Fans des FC Bayern München auf wenig Gegenliebe stößt. Ein ehemaliger Schalker Ultra im Trikot der Bayern ist für diese Fans ein Sakrileg. Ihre Meinung haben sie mehrfach zum Ausdruck gebracht und damit mindestens die für den Transfer Verantwortlichen hart getroffen.
Der Vorfall gibt Anlaß über den Aspekt "Meinungsfreiheit im Stadion" nachzudenken. Während die Meinungsfreiheit im Grundgesetz in Artikel 5 verankert ist und jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, verbietet die Haus- und Benutzungsordnung für die Allianz Arena in München Fröttmaning in § 5 Nr. 6 "sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können."
Eine schöne Generalklausel, die zur Anwendung lockt. Schliesslich erkennen die Nutzer und Besucher der Arena die Geltung der Haus- und Benutzungsordnung mit dem Zutritt zu deren räumlichen Geltungsbereich an und nach § 20 Nr. 2 sind sogar Rechtsmittel gegen einzelne Maßnahmen in Vollzug der Haus- und Benutzungsordnung - soweit dem andere rechtliche Grundlagen nicht entgegenstehen, ausgeschlossen.
Andere rechtliche Grundlagen könnten hier durchaus die §§ 305 und 305c BGB sein, wonach Allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann Bestandteil eines Vertrags werden, wenn der Verwender durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. Ausserdem werden solche Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Insoweit gilt es schließlich auch, Art. 5 GG zu berücksichtigen. Fanplakate, Meinungsfreiheit und Stadionverbote. Eine interessante Mischung, die es im Einzelnen noch zu erkunden gilt.
_______
Nachtrag: Wie der Kollege Stadler anmerkt, hat eine Befassung mit dem Thema durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.10.2009 zum Az.: V ZR 253/08 bereits stattgefunden. Einem Bayern-Fan war es nach Auseinandersetzungen, bei denen mindestens eine Person verletzt und ein Auto beschädigt wurde mehr als zwei Jahre lang verwehrt worden, in Deutschland an Spielen der Fußballnationalmannschaft, der Fußballbundesligen und der Fußballregionalligen als Zuschauer teilzunehmen. Auch hatte er seine Mitgliedschaft bei den Bayern verloren. Schließlich war er in die Liste über die bundesweit geltenden Stadionverbote eingetragen worden, die vom DFB verwaltet und regelmäßig den Fußballvereinen zur Weiterleitung an die örtlich zuständige Polizei, der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze und der Bundespolizeidirektion übermittelt wird. Dieses umfassende Stadionverbot ist vom BGH bestätigt worden.
Das Plakat richtete sich an den Ex-Schalker Torhüter Manuel Neuer, dessen Verfpichtung für die neue Saison bei einigen Fans des FC Bayern München auf wenig Gegenliebe stößt. Ein ehemaliger Schalker Ultra im Trikot der Bayern ist für diese Fans ein Sakrileg. Ihre Meinung haben sie mehrfach zum Ausdruck gebracht und damit mindestens die für den Transfer Verantwortlichen hart getroffen.
Der Vorfall gibt Anlaß über den Aspekt "Meinungsfreiheit im Stadion" nachzudenken. Während die Meinungsfreiheit im Grundgesetz in Artikel 5 verankert ist und jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, verbietet die Haus- und Benutzungsordnung für die Allianz Arena in München Fröttmaning in § 5 Nr. 6 "sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können."
Eine schöne Generalklausel, die zur Anwendung lockt. Schliesslich erkennen die Nutzer und Besucher der Arena die Geltung der Haus- und Benutzungsordnung mit dem Zutritt zu deren räumlichen Geltungsbereich an und nach § 20 Nr. 2 sind sogar Rechtsmittel gegen einzelne Maßnahmen in Vollzug der Haus- und Benutzungsordnung - soweit dem andere rechtliche Grundlagen nicht entgegenstehen, ausgeschlossen.
Andere rechtliche Grundlagen könnten hier durchaus die §§ 305 und 305c BGB sein, wonach Allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann Bestandteil eines Vertrags werden, wenn der Verwender durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. Ausserdem werden solche Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Insoweit gilt es schließlich auch, Art. 5 GG zu berücksichtigen. Fanplakate, Meinungsfreiheit und Stadionverbote. Eine interessante Mischung, die es im Einzelnen noch zu erkunden gilt.
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Nachtrag: Wie der Kollege Stadler anmerkt, hat eine Befassung mit dem Thema durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.10.2009 zum Az.: V ZR 253/08 bereits stattgefunden. Einem Bayern-Fan war es nach Auseinandersetzungen, bei denen mindestens eine Person verletzt und ein Auto beschädigt wurde mehr als zwei Jahre lang verwehrt worden, in Deutschland an Spielen der Fußballnationalmannschaft, der Fußballbundesligen und der Fußballregionalligen als Zuschauer teilzunehmen. Auch hatte er seine Mitgliedschaft bei den Bayern verloren. Schließlich war er in die Liste über die bundesweit geltenden Stadionverbote eingetragen worden, die vom DFB verwaltet und regelmäßig den Fußballvereinen zur Weiterleitung an die örtlich zuständige Polizei, der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze und der Bundespolizeidirektion übermittelt wird. Dieses umfassende Stadionverbot ist vom BGH bestätigt worden.
Samstag, 30. April 2011
Alles ist Jura: Nationalkeeper Manuel Neuer wird von den "Ultras Gelsenkirchen" ausgeschlossen - Recht so?
Der geplante Wechsel von Nationaltorhüter und nunmehr Ex-Ultra Manuel Neuer von Schalke 04 zum FC Bayern München hatte nun erste juristische Konsequenzen. Neuers Mitgliedschaft bei den Ultras Gelsenkirchen ist wegen des angeblichen Wechsels zu den Bayern erloschen, wie dem Fanzine "Blauer Brief" in der aktuellen Ausgabe zu entnehmen ist: "Manuel hat uns schmerzlich bewiesen, dass wir unseren Glauben nicht zu sehr an Spieler verschenken sollten. Betrachten wir Spieler als das was sie fast alle sind, Berufssportler, die zeitlich begrenzt das königsblaue Trikot tragen dürfen!" Die gemeinsame Ablehnung des Wechsels verbindet gar feindliche Lager: "Es steht vollkommen außer Frage, dass die Mitgliedschaft bei Ultras GE mit dieser Aktion erlischt, worüber wir ihn selbstverständlich informiert haben. Sein Verhalten tritt nicht nur die Werte unzähliger Schalker mit Füßen, sondern zusätzlich auch noch die Werte vieler eingefleischter Münchener, die den Transfer ebenfalls ablehnen - aber das nur am Rande."
Um die Angelegenheit etwas besser einordnen zu können, muss man wissen, dass Neuer in allen Schalker Jugend-Mannschaften gespielt hat und noch vor seiner Profikarriere seit 2003 mit den Gelsenkirchener Ultras in deutschen Stadien unterwegs war. Allerdings lautet die korrekte Bezeichnung dieser Schalker Fans "Ultras Gelsenkirchen e.V.", vertreten durch den Vorstand Jan Klaffke, Dennis von Heesen und Peer Heckel. Deren Satzung ist beim zuständigen Registergericht, dem Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Registernummer VR1498 hinterlegt. Für ein schnelles Posting ist die Einsichtnahme in die Vereinssatzung zu aufwendig, obwohl gem. § 79 BGB die Einsicht des Vereinsregisters jedem gestattet ist. Ich würde allerdings wetten, dass der Ausschluss von Neuer weder durch die Satzung der "Ultras Gelsenkirchen e.V." noch durch das Vereinsrecht der §§ 21 BGB ff. gedeckt ist, denn die Wahrnehmung der Vertragsfreheit durch ein Mitglied des Vereins kann selbst bei einem Wechsel zu den Bayern kein Grund für das Ende seiner Mitgliedschaft sein.
Mit dem Rauswurf von Neuer schütteln die Ultras aber erfolgreich ein Korsett ab, das ihnen das bürgerliche Recht aufgezwungen hat. Man darf davon ausgehen, dass deren vereinsrechtliche Organisation dem Zwang entsprungen ist, in der Schalker Fanlandschaft Kontur belegen und gegenüber dem Verein dauerhaft anerkannt werden zu können. Mit dem rechtswidrigen Ausschluss des Nationaltorhüters beweisen die Ultras dagegen, dass sie ihre Werte als Schalker Fans im Zweifel über das bürgerliche Recht stellen. Und das mit gutem Grund, denn der zivilrechtlich gedeckte Wechsel Neuers ist tatsächlich ein Verrat an der Idee der Schalker Ultras, die sich in keine Vereinssatzung rechtssicher einbauen läßt. Das dauerhafte Fan-Bekenntnis eines Ultras zu Schalke 04 schliesst einen Spielerwechsel in Personalunion zu Bayern München selbstverständlich aus: "Nein, Manuel, sowas macht man nicht, wenn man S04 im Herzen trägt und die Wahl hat!"
Manuel Neuer wird sich gegen den Rausschmiss nicht wehren und hat mit der unterlassenen Vertragsverlängerung die Chance verpasst, nicht nur bei Schalke 04 unsterblich zu werden. Seine Äußerungen zum Wechsel "Ich möchte immer auf dem höchsten Niveau spielen, das ist die Champions League. Als Persönlichkeit einen Schritt machen, auf eigenen Beinen stehen." und "Ich möchte mich weiterentwickeln, einen neuen großen Schritt in meiner Karriere machen" sind stereotype Erklärungen eines jungen Fussballspielers, dessen Charakter den Verlockungen von noch mehr Geld nicht standgehalten hat. Ohne Frage hätte Deutschlands Torhüter Nummer 1 seine millionenschwere Karriere auch bei Schalke 04 erfolgreich fortsetzen können. Er hätte sich ein Beispiel nehmen können an unvergänglichen Ikonen der Fankultur. An Steven George Gerrard, einem der besten Mittelfeldspieler der Welt, der seit seinem neunten Lebensjahr für den FC Liverpool spielt. An Torhüter Víctor Valdés Arribas, der im Sportinternat des FC Barcelona gross geworden ist und 2009 mit seinem Verein Champions League, Meisterschaft und Copa del Rey gewonnen hat. Dass Arribas 2010 mit Spanien nur als Ersatztorhüter Weltmeister geworden ist, liegt schliesslich an Torwartlegende Iker Casillas Fernández, Stammtorhüter und Kapitän von Real Madrid und der spanischen Fußballnationalmannschaft. Der spanische Weltmeister mit dem Beinamen "El santo de Móstoles" wurde 2008, 2009 und 2010 zum Welttorhüter des Jahres gewählt und spielt seit seiner frühesten Jugend nur für Real Madrid. Manuel, hast Du denn niemals "Tote Hosen" gehört?
Montag, 30. August 2010
Abmahnung im Auftrag der FC Bayern München AG: "unsere Mandantin stellt bekanntlich den erfolgreichsten Verein der Bundesliga"
Ein Blick auf die Tabelle und mir wird warm ums Herz: Kaiserslautern, Hoffenheim, Mainz 05, der HSV und Hannover 96 liegen mit 6 Punkten vorn, während Bayern München mit negativem Torverhältnis im Mittelfeld der Tabelle hängt. Leider kann man sich für die Augustmeisterschaft nichts kaufen und ich fürchte, am letzten Spieltag sieht die Tabelle anders aus.
Der Kern der Abmahnung für die FC Bayern München AG enthält mehr Substanz, nämlich einen Unterlassungsanspruch aus dem Markenrecht gestützt auf drei Gemeinschaftsmarken mit den Zeichenfolgen "FC BAYERN MÜNCHEN","FC BAYERN MÜNCHEN EV" und "FC BAYERN". Über das Internetauktionshaus ebay sollen gefälschte, nicht lizensierte Trikots vertrieben worden sein: "Als Anbieterin mit Auktionen betreffend "FC Bayern"-Artikeln obliegt Ihnen die Verpflichtung, die Seriösität der Herkunftsquelle und die Echtheit der verbreiteten Artikel zu prüfen. Die Nichtbeachtung der Prüfobliegenheit löst Ihrerseits ein Verschulden aus und begründet einen Anspruch auf Auskunftserteilung und Schadensersatz auf Seiten unserer Mandantin."
Ohne Prüfung aber mit echtem Hemd sieht das jedenfalls anders aus. Wenn tatsächlich ein Plagiat angeboten wurde, wäre das ein bedauerlicher Fehler des Verkäufers gewesen, der vom Anspruchsteller zu belegen wäre. So ein Fehler kann mir nicht passieren, denn um Trikots der Bayern mache ich schon lange einen großen Bogen.
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