Die Bundesrepublik Deutschland hat nichts anders an ihrer Spitze verdient, als einen funktionierenden Volljuristen mit Parteikarriere. Alles andere wäre eine ebensolche Augenwischerei, wie die Alibiveranstaltung von gestern, die sogenannte Wahl des Bundespräsidenten, die natürlich auch gesetzlich geregelt ist:
Grundgesetz Art. 54
(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
(2) - (6)
(7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung § 9
(1) - (2) ...
(3) Gewählt wird mit verdeckten amtlichen Stimmzetteln. Stimmzettel, die auf andere als in den zugelassenen Wahlvorschlägen benannte Personen lauten, sind ungültig.
(4) - (5)
Was soll´s. Man muss einfach nur für sich selbst die notwendigen Konsequenzen ziehen.
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Montag, 13. Februar 2017
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