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Montag, 21. September 2015

Abmahnung vom DFB

Der deutsche Fußball genießt weltweite Anerkennung und seine Fans zeigen ihre Zuneigung auch in Teilen der Welt, in denen man nicht unbedingt damit rechnen muss, dass die deutsche Fußball-Nationalmannschaft überhaupt Beachtung findet.

Im Inland wird aber nicht nur jeder Schritt der Mannschaften genau beobachtet, auch deren Anhänger und ihre Aktivitäten werden genau unter die Lupe genommen. Im Auftrag des Deutschen Fußball-Bund e.V. ("DFB") nutzen dabei die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt aus München das Rechtsinstitut der Abmahnung, um Fußball-Fans der deutschen Nationalmannschaft vom Verkauf von Eintrittskarten zu Länderspielen der deutschen Nationalmannschaft über eBay abzuhalten.

Eine derartige Abmahnung skizziert den Vorwurf in etwa wie folgt: "Mit Rechnung vom 23. September 2015 haben Sie vom DFB vier Tickets für das EM- Qualifikationsspiel der deutschen Herren-Nationalmannschaft gegen Georgien am 11. Oktober 2015 in der Red-Bull-Arena, Leipzig, zugeteilt bekommen. Die Tickets wiesen Plätze in Block 37 zum Preis von je EUR 25,00 (inkl. MwSt.) aus. Am 27. September 2015 haben Sie die von Ihnen erworbenen Tickets zu einem Preis von EUR 280,50 über die Auktionsplattform eBay verkauft. Im Zuge der Bewerbung um die Tickets haben Sie die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des DFB für den Verkauf von Eintrittskarten zu Länderspielen der deutschen Nationalmannschaften im Inland ("Ticket-AGB") akzeptiert. Nach Ziffer 7 der Ticket-AGB ist es dem Käufer der Tickets untersagt, diese bei "Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten".

Darüber hinaus sei es untersagt, Tickets bei privater Weitergabe zu einem Preis zu verkaufen, der den Einkaufspreis übersteigt. Bei jeder Weitergabe der Tickets müsse der Käufer den neuen Ticketinhaber auf diese Bestimmungen hinweisen. Natürlich gibt es berechtigte Zweifel daran, ob die Verpflichtung eines Ticketinhabers, bei jeder Weitergabe auf diese Bestimmungen hinzuweisen, Bestand hat. Auch die angebliche Verpflichtung, dem DFB die Namen neuer Karteninhaber mitteilen zu müssen, begegnet großen Zweifeln. Jedenfalls soll eine Verletzung der gewünschten Verkaufsbeschränkungen den DFB zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe von bis zu EUR 2.500,00 berechtigen. Ferner soll das Recht bestehen, im Verletzungsfall sowohl die angebotenen Tickets als auch alle weiteren erworbenen Tickets zu sperren und den Zutritt zum Stadion entschädigungslos zu verweigern.

In der Regel wird mit der Abmahnung durch den DFB die Möglichkeit signalisiert, die Tickets wieder zu entsperren, wenn innerhalb einer bestimmten Frist eine Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgegeben wird mit der Verpflichtung, die Tickets nicht an den Erwerber der eBay-Auktion herauszugeben oder bereits herausgegebene Tickets zurückzufordern. Auch die Vertragsstrafe wird nicht felsenfest gefordert. In jedem Fall ist es nicht ratsam, sich ohne Rechtsberatung gegenüber dem DFB oder den von ihm beauftragten Rechtsanwälten zu äußern, denn ob die angeblichen Verpflichtungen dem DFB gegenüber tatsächlich im geforderten Umfang bestehen und wie mit den Rechten des Zweiterbewerbers eines Länderspiel-Tickets umzugehen ist, bedarf einer genauen juristischen Betrachtung.