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Mittwoch, 6. Januar 2016

Handbuch Reichsbürger

Mit dem Handbuch „Reichsbürger“ wurde einer Bürgerbewegung jetzt auch in der breiten Öffentlichkeit die Aufmerksamkeit zuteil, die sie zwangsläufig bislang nur bei Behörden und Gerichten bekommen hat. Die Druckschrift führt sogar aus, dass spätestens mit den sogenannten Montagsdemonstrationen sowie dem Auftreten des Popmusikers Xavier Naidoo „Reichsbürger“ in der nationalen Presse große Resonanz gefunden hätten.

„Reichsbürger“  Ein Handbuch, herausgegeben von
Demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung in Trägerschaft von „Demokratie und Integration Brandenburg e.V.“ aus Potsdam und gefördert durch den
Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg und den Landespräventionsrat Sachsen ist ein Handbuch, in dem sich Hinweise zu konkreten Möglichkeiten der Landes- und Bundesverwaltungen finden, mit dem Phänomen „Reichsbürger“ im behördlichen Alltag umzugehen. Das Buch wird als das Resultat einer langjährigen Zusammenarbeit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Landkreistages Brandenburg, des Verfassungsschutzes Brandenburg, des Landeskriminalamtes Brandenburg, des Mobilen Beratungsteams im Brandenburgischen Institut für Gemeinwesenberatung, der Polizeifachhochschule Brandenburg, der Brandenburgischen Kommunalakademie und der Mitarbeiter der brandenburgischen Landes- und Kommunalverwaltungen angepriesen.

Maßgeblich für die nunmehr allgemeine Beachtung der Bewegung scheint der Umstand zu sein, dass diese an den Grundfesten unserer Republik rüttelt: "Der von „Reichsbürgern“ geschürte Zweifel an der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die Behauptung einer nicht existierenden Staatlichkeit und der Glaube an die alleinige Fortexistenz des Deutschen Reiches sollen die verfassungsmäßige Ordnung des demokratischen Rechtsstaates delegitimieren. „Reichsbürger“ sind daher ein Beobachtungsgegenstand des Verfassungsschutzes, wie die nachfolgende Analyse zeigen wird." Das Handbuch „Reichsbürger“ steht online zum download zur Verfügung.

Freitag, 15. April 2011

Fünf Jahre nach den dramatischen Ereignissen in Antaloor steht Oma für den Download von „Two Worlds II“ am Pranger


Gefangen in den dunklen Verliessen von Gandohars Schloss scheint jegliche Hoffnung auf Oma´s Rettung vergebens. Böse Mächte sind am Werk, um die schlummernde Rente einer alten Generation zu heben und die Herrschaft an sich zu reißen. Doch als die Verzweiflung am größten ist, taucht ein Hoffnungsschimmer aus einer völlig unerwarteten Richtung auf. Ein Fachanwalt für IT-Recht bricht zu einer gefährlichen Reise durch ein am Boden liegendes Land auf, um Licht in die dunkle Vergangenheit Gandohars zu bringen und so doch noch die alles entscheidende Schwachstelle des mächtigen Abmahners zu finden, diese auszunutzen und Oma zu befreien.

Als Rechteinhaberin des Computerspiels "Two Worlds II" läßt die Topware Entertainment GmbH aus Ettlingen die in Hamburg ansässige Kanzlei Reichelt Klute Aßmann per Abmahnung ihre Interessen vertreten. Mit der Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung verlangt und mit dem Angebot auf Zahlung von EUR 750.- ein Waffenstillstand angeboten. Nun liegt es zwar nah, dass Oma nicht selbst den strittigen Download vorgenommen hat, doch der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. 5. 2010, Az.: I ZR 121/ 08, "Sommer unseres Lebens", klargestellt, dass auch der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, als Störer auf Unterlassung haftet, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Werke in Internettauschbörsen einzustellen. Oma kann also nur dann aus den dunklen Verliessen von Gandohars Schloss fliehen, wenn sie die zum Zeitpunkt des Kaufs ihres WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen für dessen Schutz auch eingerichtet hat. Meine Streitaxt ist geschärft.