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Donnerstag, 14. April 2011

Filesharer und Kerker: Abmahnung durch Schutt, Waetke Rechtsanwälte wegen Verletzungen des Urheberrechts am Computerspiel „Dungeons“ der Kalypso Media


Der Kerker für böse Filesharer scheint nah - aber wohl nur als wörtliche Übersetzung des englischen Titels des Comupterspiels "Dungeons". Die Kalypso Media GmbH aus Worms lässt aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen an diesem Spiel durch Online-Tauschbörsen mittels Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke verfolgen.

Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrags von EUR 500,00 soll nicht nur der Kerker vermieden werden, sondern die ganze Angelegenheit erledigt sein. Ein Angebot am unteren Ende des Abmahnreigens, aber immer noch zu teuer. Immerhin erhält der Abgemahnte auch eine unterhaltsame Einschätzung der Kollegen im Bereich der P2P-Terminologie. So heisst es: "Peer-to-Peer-Netzwerk (verharmlosend auch "Internettauschbörse" genannt)". Ein Peer-to-Peer-Netzwerk ist grundsätzlich jedoch nur für Leute gefährlich, die nicht wissen, dass die englische Schreibweise "ee" in der Regel die Aussprache /ɪ/ bedingt.