Donnerstag, 14. April 2011
Filesharer und Kerker: Abmahnung durch Schutt, Waetke Rechtsanwälte wegen Verletzungen des Urheberrechts am Computerspiel „Dungeons“ der Kalypso Media
Der Kerker für böse Filesharer scheint nah - aber wohl nur als wörtliche Übersetzung des englischen Titels des Comupterspiels "Dungeons". Die Kalypso Media GmbH aus Worms lässt aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen an diesem Spiel durch Online-Tauschbörsen mittels Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke verfolgen.
Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrags von EUR 500,00 soll nicht nur der Kerker vermieden werden, sondern die ganze Angelegenheit erledigt sein. Ein Angebot am unteren Ende des Abmahnreigens, aber immer noch zu teuer. Immerhin erhält der Abgemahnte auch eine unterhaltsame Einschätzung der Kollegen im Bereich der P2P-Terminologie. So heisst es: "Peer-to-Peer-Netzwerk (verharmlosend auch "Internettauschbörse" genannt)". Ein Peer-to-Peer-Netzwerk ist grundsätzlich jedoch nur für Leute gefährlich, die nicht wissen, dass die englische Schreibweise "ee" in der Regel die Aussprache /ɪ/ bedingt.
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Ein Freund von mir (Hartz4-Empfänger) hat das Spiel unbedachterweise via P2P heruntergeladen, nachdem wir es zusammen in der TV-Sendung "Game One" gesehen hatten und ich im Spass meinte, dass ich das sofort spielen wollen würde, weil's so dämlich aussieht. Wir haben beide (offensichtlich) keine Ahnung von dem Kram und noch nie eine illegale Software o. Ä. aus dem Internet besorgt, tja, und jetzt hat mein Kumpel die Abmahnung am Hals. Sehr blöde Sache, da er sich weder Anwaltskosten noch 500 Euro aus den Fingern saugen kann und ich ihm wohl oder übel das Geld geben muss (obwohl ich das Spiel nie installiert geschweige denn gespielt habe). Und das Ärgerlichste: Ich habe zig ganz normal gekaufte Kalypso Spiele im Regal stehen, und wollte demnächst Partizier4 & Add-On kaufen. Die 500 Euro mögen kurzfristig natürlich das bessere Geschäft sein, aber langfristig wird sich das für die Abmahn-Hersteller nicht lohnen, vor allem wenn die Qualität der Produkte zweifelhaft ist.
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