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Sonntag, 26. November 2017

Kinderbild auf Facebook

Kinderbilder auf Facebook. Eine Seuche, die recht unkontrolliert durch das beliebte Social-Network schwappt. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht innehat, läßt sich der Unfug allerdings recht einfach durch die sorgeberechtigte Mutter oder den sorgeberechtigten Vater stoppen. Ist nämlich die auf dem Foto abgebildete Person geschäftsunfähig, bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters für die Veröffentlichung eines Bildes dieser Person. Bestenfalls bei einsichtsfähigen Minderjährigen wird als Ausfluss des Bestimmungsrechts des Minderjährigen eine Doppelzuständigkeit angenommen. Bei einem Kleinkind kommt es daher allein auf die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters an. Wenn der sorgeberechtigte Elternteil die Kinderfotos des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach einem Wochenendbesuch auf dessen Facebook-Profil unerträglich findet, lässt sich die Entfernung des Bildes durch eine Abmahnung per Anwalt oder bei Uneinsichtigkeit auch durch eine einstweilige Verfügung mit gerichtlicher Hilfe schnell durchsetzen. Die Argumente, "es sind meine Fotos" oder "es ist auch mein Kind", verhallen vor Gericht ungehört, wie jüngst das Amtsgericht Bremerhaven per Beschluss vom 09.05.2017 zum Az.: 56 C 750/17 bestätigt hat. Denn das Recht, über die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung für die Veröffentlichung des Kinderbilds zu entscheiden, steht gem. §§ 1626, 1626 a Abs. 2, 1627, 1629 BGB allein dem sorgeberechtigten Elternteil zu.

Dienstag, 11. Dezember 2012

12.12.2012 - Penisverstümmelung wird Elternrecht

Heute wird das deutsche Parlament nach einer abschließenden Beratung zweier Gesetzentwürfe zur Beschneidung männlicher Kinder darüber abstimmen, ob nach einem Entwurf der Bundesregierung im Recht der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch eingefügt werden soll, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes zuzustimmen oder ob ein von 66 Abgeordneten von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf, der wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs die Einwilligung des einsichts- und urteilsfähigen Sohnes, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, zur Bedingung für eine nicht erforderliche Beschneidung macht, angenommen wird.

Die Straffreiheit religiös motivierter Genitalverstümmelung bei männlichen Kindern ist ein klar formuliertes Ziel des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, aber er geht eindeutig darüber hinaus. Auch aus anderen Motiven dürfen Eltern den erogensten Teil des Penis, die Vorhaut, entfernen lassen. Dazu ein erhellendes Versatzstück aus einer Internet-Diskussionsgruppe bei Yahoo:

In Mein_Kind_beschneiden@yahoogroups.com, "martina"...> wrote:
> Ich habe ein 12 Jahre alten Sohn. Er onaniert fast täglich im
> Bett oder unter der Dusche. Kann eine stramme
> Beschneidung das onanieren verhindern?

Hallo Martina,
Beschneidung an sich kann die Masturbation nicht verhindern sondern nur erschweren. Dazu muss die Beschneidung low und tight ausgeführt werden, d.h., das innere Vorhautblatt muss vollständig entfernt werden. Die Haut am Schaft muss straff gespannt sein nach der Beschneidung. Auch das Vorhautbändchen (Frenulum) muss vollständig entfernt werden. Die einzige reizbare Stelle bleibt dann die Eichel. Weil die Eichel jetzt immer frei liegt, verhornt die Haut mit der Zeit, sodass die Eichel unempfindlicher wird. Trockenes Reiben ist dann kein Vergnügen mehr und führt zum Wundreiben der Eichel. Lustvolles onanieren ist dann nur noch mit Gleitmittel möglich. Ich bin selber 1967 im Alter von 15 Jahren so beschnitten worden, um die Masturbation zu verhindern. Die Masturbation braucht also dann mehr Zeit und Vorbereitung und die Wahrscheinlichkeit, dass man erwischt wird, ist größer. Will man einen Jungen wirksam an der Masturbation hindern, bedarf es einer möglichst lückenlosen Überwachung. Ich finde aber, dass eine gelegentliche Erleichterung, vielleicht so alle 1-2 Wochen, für einen Jungen möglich sein sollte. Tägliches onanieren finde ich allerdings nicht gut.
Gruss
Helmut

Hallo Helmut!
Mein Sohn ist 13, die Tochter 10 Jahre alt. Ich habe meinen Sohn mit 10 Jahren high&tight beschneiden lassen, unter anderem auch, um das onanieren in der Pubertät nicht ausufern zu lassen. Ich meine, das erreicht man besser mit einer hohen Beschneidung. Wichtig ist aber, daß die Beschneidung straff ausgeführt wird. Das Bändchen wurde dabei auch entfernt. Sein Glied sieht jetzt auch immer frisch und sauber aus. Eine "lückenlose Überwachung" halte ich für übertrieben. Ich bin schon froh, wenn er nicht jeden Tag an sich herumspielt.
Sabine