Dass die Richter am Amtsgericht Nienburg unter dem strengen Regime der Turboquerulantin leiden, ist bundesweit kein Geheimnis mehr. Aber dass nun auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ihres geruhsamen Lebens im idyllischen Nienburg nicht mehr sicher sein können, erschüttert die Grundfesten der niedersächsischen Ordnungshüter, deren bislang recht beschauliche Entwicklung im Polizeimuseum Niedersachsen in Nienburg nachvollzogen werden kann.
Mit den besten Aussichten auf einen Platz in der polizeigeschichtlichen Sammlung des Museums hat sich die Turboquerulantin nun mit Erfolg dem zurückhaltend geäußerten Begehren zweier Polizisten entgegengestellt, einmal ihren Führerschein und ihre Fahrzeugpapiere einsehen zu dürfen. Nach kurzer juristischer Belehrung durch Nienburgs heimliche Herrscherin nebst strengem Verweis auf den Strafrahmen für die Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB und einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sahen die beiden Beamten davon ab, Verstärkung anzufordern und besannen sich auf eine Deeskalationsstrategie. "TQ" konnte auch ohne die Vorlage ihrer Papiere weiter durch die Strassen ihrer Stadt patrouillieren und die Polizisten müssen weder Ermittlungsverfahren noch eine kräftezehrende Dienstaufsichtsbeschwerde fürchten. Eine klassische Pattsituation, mit der alle Beteiligten in Nienburg zufrieden leben können.
Zum Glück für die gebeutelten Nienburger Beamten hält das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport seit dem 1. Juli 2014 eine Beschwerdestelle vor, in der Beschwerden über Beschäftigte des Innenministeriums auch per E-Mail entgegen genommen werden. Wer sich über Polizisten beschweren möchte, kann dies dort persönlich, telefonisch oder auch schriftlich tun. Formvorschriften oder Fristen gibt es bei der Beschwerdestelle nicht und man kann seinem Ärger sogar anonym Luft machen. Um den Sachverhalt aufzuklären werden von den jeweiligen Beschäftigten und ihren Dienststellen Stellungnahmen eingeholt, die eingehend geprüft werden.
Man muss den armen Polizisten also nicht immer gleich mit einem Strafverfahren oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, denn für kleinere Fälle können aufgeweckte Bürger mit einer einfachen E-Mail an Beschwerdestelle@mi.niedersachsen.de auch Milde walten lassen. Vielleicht fährt die Turboquerulantin deshalb in Zukunft nicht mehr ganz so schwere Geschütze gegen die bemühten Beamten auf, die doch auch nur den Anweisungen ihrer Vorgesetzten folgen müssen.
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Mittwoch, 25. Mai 2016
Montag, 7. März 2011
Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg - strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet
Die Staatsanwaltschaft in Hof hat wegen der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herrn Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es lägen mehr als 100 Strafanzeigen vor. Es dürfte sich um Verstösse gegen das Urhebergesetz handeln, die in Teil 4, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 durch Straf- und Bußgeldvorschriften sanktionsbewehrt sind.
Das Zusammenspiel von Medien und Justiz scheint gut zu funktionieren. Es werden auch weiterhin unterhaltsame Meldungen über den ehemaligen Bundesminister der Verteidigung zu lesen sein. Wer zwischenzeitlich Langeweile verspürt aber dem Thema innerlich verbunden ist, mag sein Heil bei Stupidedia suchen.
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