Der Fakultätsrat der Universität Düsseldorf hat sich gestern wie erwartet mit 12 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung in geheimer Abstimmung dafür entschieden, die schriftliche Promotionsleistung der Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan (CDU) für ungültig zu erklären und ihr den Doktorgrad zu entziehen.
Die Häufung und Konstruktion der wörtlichen Übernahmen von fremden Texten, die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis ergaben der Überzeugung des Fakultätsrats nach das Gesamtbild, dass Prof. Dr. Annette Schavan systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte. Der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat wurde sogar mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen festgestellt.
Da Schavan das Studium in katholischer Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften ohne Magister- oder Diplomprüfung beendet hat und ihr nach der Aberkennung des Doktorgrades nur noch das Abitur verbleibt, folgt nun, wie bei echten Dünnbrettbohrern üblich, in Kürze die gegen die Entziehung des Doktorgrades gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das akademische Lebensdebakel endgültig zu einem rechtsgeschichtlichen Mahnmal reifen zu lassen.
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Mittwoch, 6. Februar 2013
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