Nun hat es auch der ehemalige FDP-Mann Georgios „Jorgo“ Chatzimarkakis geschafft, sich in der deutschen Rechtsprechung mit dem rechtskräftigen Entzug seiner Doktorwürde ein dauerhaftes Denkmal für Charakterschwäche zu setzen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 24. März 2015 zum Aktenzeichen: 19 A 1111/12 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 6 K 621/11 abgelehnt. Das Urteil im kölner Verfahren ist damit rechtskräftig, in welchem sich Chatzimarkakis gegen die Entziehung seines Doktorgrades gewehrt hat.
Ihm war im Jahre 2000 von der beklagten Hochschule, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der Grad eines Dr. phil. für seine Dissertation mit dem Titel "Informationeller Globalismus. Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des elektronischen Geschäftsverkehrs" mit "cum laude" verliehen worden. Nachdem auf der Internet-Plattform "Vroni-Plag" Plagiatsvorwürfe bezüglich seiner Dissertation erhoben worden waren, bat der Kläger die Beklagte im Mai 2011 um eine Überprüfung, die schließlich im Oktober 2011 zur Entziehuzng des Doktorgrads führte. Die dagegen gerichtet Klage wies das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 22. März 2012 ab.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil scheiterte, weil Chatzimarkakis von Beginn an eingeräumt habe, einen erheblichen Teil der umfangreichen wörtlichen Textübernahmen – teils einschließlich der darin enthaltenen Fußnoten – lediglich durch Fußnoten gekennzeichnet zu haben. Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts zum Vorsatz seien nicht zu beanstanden. Für eine Täuschungsabsicht spreche auch der Umstand, dass nur eine geringer Teil seiner Fremdtextübernahmen durch An- und Abführungszeichen oder kursive Schreibweise als solche gekennzeichnet wurden, der überwiegende Teil jedoch nicht. Dies lasse darauf schließen, dass Chatzimarkakis den Umfang der wörtlichen Übernahmen habe verschleiern wollen.
Leider ist Posten des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl als Ruheposten schon besetzt und auch an der Seite des bekanntesten Plagiators Deutschlands, Karl Theodor Maria
Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu
Guttenberg scheint derzeit kein Ruheraum zu sein. Auch in den Landesparlamentten werden Schummler immer weniger geduldet. Irgendein gut dotierter Posten wird sich in der Welt der konservativen Mogelbuben schon finden lassen.
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Mittwoch, 25. März 2015
Mittwoch, 6. Februar 2013
Bundesbildungsministerin Schavan nur noch Abiturientin
Der Fakultätsrat der Universität Düsseldorf hat sich gestern wie erwartet mit 12 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung in geheimer Abstimmung dafür entschieden, die schriftliche Promotionsleistung der Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan (CDU) für ungültig zu erklären und ihr den Doktorgrad zu entziehen.
Die Häufung und Konstruktion der wörtlichen Übernahmen von fremden Texten, die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis ergaben der Überzeugung des Fakultätsrats nach das Gesamtbild, dass Prof. Dr. Annette Schavan systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte. Der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat wurde sogar mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen festgestellt.
Da Schavan das Studium in katholischer Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften ohne Magister- oder Diplomprüfung beendet hat und ihr nach der Aberkennung des Doktorgrades nur noch das Abitur verbleibt, folgt nun, wie bei echten Dünnbrettbohrern üblich, in Kürze die gegen die Entziehung des Doktorgrades gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das akademische Lebensdebakel endgültig zu einem rechtsgeschichtlichen Mahnmal reifen zu lassen.
Die Häufung und Konstruktion der wörtlichen Übernahmen von fremden Texten, die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis ergaben der Überzeugung des Fakultätsrats nach das Gesamtbild, dass Prof. Dr. Annette Schavan systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte. Der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat wurde sogar mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen festgestellt.
Da Schavan das Studium in katholischer Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften ohne Magister- oder Diplomprüfung beendet hat und ihr nach der Aberkennung des Doktorgrades nur noch das Abitur verbleibt, folgt nun, wie bei echten Dünnbrettbohrern üblich, in Kürze die gegen die Entziehung des Doktorgrades gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das akademische Lebensdebakel endgültig zu einem rechtsgeschichtlichen Mahnmal reifen zu lassen.
Freitag, 25. Februar 2011
Interview mit einem Minister
Herr Minister, in der deutschen Medienöffentlichkeit kursiert seit letzter Woche der Vorwurf, Ihre Dissertation widerspreche wesentlichen Grundregeln der freien Wissenschaft.
"Der Vorwurf, meine Doktorarbeit sei ein Plagiat, ist abstrus."
Hand auf´s Herz, Sie behaupten allen Ernstes, die gegen Sie erhobenen Vorwürfen seien aus der Luft gegriffen?
"Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat."
Sie beißen sich ein wenig auffällig an dem Wort Plagiat fest. Soll man denn die massenhafte Übernahme fremder Texte in die eigene Doktorarbeit nicht als Täuschung bezeichnen?
"Es wurde zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder bewusst die Urheberschaft nicht kenntlich gemacht. Ich sage das ganz bewusst, weil ich am Wochenende, auch nachdem ich diese Arbeit noch einmal intensiv angesehen habe, feststellen musste, dass ich gravierende Fehler gemacht habe."
Das klingt ja nun doch etwas anders als am Anfang unseres Gesprächs. Die Redewendung "gravierende Fehler" kaschiert allerdings die doch wohl vorsätzliche Täuschung bei der Erstellung Ihrer Doktorarbeit. Schließlich haben Sie auch fremden Text als eigene Bewertung dargestellt.
"Ich habe nicht mit Vorsatz geschummelt." "Ich habe diese Fehler nicht bewusst gemacht."
Herr Minister, seien Sie nicht so stur. Zeigen Sie doch etwas Einsicht.
"Ich habe diese Arbeit selbst geschrieben. Ich stehe dazu, aber ich stehe auch zu dem Blödsinn, den ich geschrieben habe."
Fragen wir mal anders. Wie ist es denn zu diesem "Blödsinn" gekommen? Ihnen stand doch sämtliche Literatur in Universität und Bundestag für Ihr wissenschaftliches Arbeiten zur Verfügung?
"Ich bin ein paar Mal hingegangen, habe auch die Bibliothek benutzt, war aber desillusioniert von Nährwert und Zurichtung sozusagen." "Das Elfenbeinturmmäßige habe ich als so krass empfunden, dass ich keine Energie gehabt habe, das fortzusetzen."
Ein offenes Wort, Herr Minister. Mussten Sie sich denn überwinden, die fremden Textpassagen illegal in Ihre Doktorarbeit zu übernehmen?
"Ich habe Illegalität als große Freiheit erlebt." "Eine Situation, in der man für alles selber verantwortlich ist."
Dann können Sie also nachvollziehen, dass nicht nur intellektuelle Kreise sondern auch ein Grossteil der Bevölkerung von einer unverständlichen Missachtung des Rechtsempfindens sprechen? Sollten Sie nicht auch die Verantwortung übernehmen?
"Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere die Gefühle, aber ich mache sie mir nicht zu Eigen."
Rechtfertigen Sie Ihr Verhalten nur mit Ihrer persönlichen Situation oder spielt auch der politische Überlebenskampf Ihrer Partei eine Rolle? Tut Ihnen der "Blödsinn" leid, empfinden Sie Reue?
"In dem politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf, sind das keine Begriffe."
Herr Minister, ich danke Ihnen für das Gespräch.
(Anmerkung: Die Fragen dieser Collage sind erdacht, die Antworten anderen Gesprächen entnommen. Die ersten fünf Antworten stammen von Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, die letzten vier Antworten von Christian Klar.)
Montag, 30. August 2010
Abmahnung im Auftrag der FC Bayern München AG: "unsere Mandantin stellt bekanntlich den erfolgreichsten Verein der Bundesliga"
Ein Blick auf die Tabelle und mir wird warm ums Herz: Kaiserslautern, Hoffenheim, Mainz 05, der HSV und Hannover 96 liegen mit 6 Punkten vorn, während Bayern München mit negativem Torverhältnis im Mittelfeld der Tabelle hängt. Leider kann man sich für die Augustmeisterschaft nichts kaufen und ich fürchte, am letzten Spieltag sieht die Tabelle anders aus.
Der Kern der Abmahnung für die FC Bayern München AG enthält mehr Substanz, nämlich einen Unterlassungsanspruch aus dem Markenrecht gestützt auf drei Gemeinschaftsmarken mit den Zeichenfolgen "FC BAYERN MÜNCHEN","FC BAYERN MÜNCHEN EV" und "FC BAYERN". Über das Internetauktionshaus ebay sollen gefälschte, nicht lizensierte Trikots vertrieben worden sein: "Als Anbieterin mit Auktionen betreffend "FC Bayern"-Artikeln obliegt Ihnen die Verpflichtung, die Seriösität der Herkunftsquelle und die Echtheit der verbreiteten Artikel zu prüfen. Die Nichtbeachtung der Prüfobliegenheit löst Ihrerseits ein Verschulden aus und begründet einen Anspruch auf Auskunftserteilung und Schadensersatz auf Seiten unserer Mandantin."
Ohne Prüfung aber mit echtem Hemd sieht das jedenfalls anders aus. Wenn tatsächlich ein Plagiat angeboten wurde, wäre das ein bedauerlicher Fehler des Verkäufers gewesen, der vom Anspruchsteller zu belegen wäre. So ein Fehler kann mir nicht passieren, denn um Trikots der Bayern mache ich schon lange einen großen Bogen.
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