Der Fakultätsrat der Universität Düsseldorf hat sich gestern wie erwartet mit 12 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung in geheimer Abstimmung dafür entschieden, die schriftliche Promotionsleistung der Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan (CDU) für ungültig zu erklären und ihr den Doktorgrad zu entziehen.
Die Häufung und Konstruktion der wörtlichen Übernahmen von fremden Texten, die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis ergaben der Überzeugung des Fakultätsrats nach das Gesamtbild, dass Prof. Dr. Annette Schavan systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte. Der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat wurde sogar mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen festgestellt.
Da Schavan das Studium in katholischer Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften ohne Magister- oder Diplomprüfung beendet hat und ihr nach der Aberkennung des Doktorgrades nur noch das Abitur verbleibt, folgt nun, wie bei echten Dünnbrettbohrern üblich, in Kürze die gegen die Entziehung des Doktorgrades gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das akademische Lebensdebakel endgültig zu einem rechtsgeschichtlichen Mahnmal reifen zu lassen.
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Mittwoch, 6. Februar 2013
Mittwoch, 23. Januar 2013
Bundesbildungsministerin Dr. Schavan: Hauptverfahren zur Aberkennung des Doktorgrades
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat sich mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens zur Aberkennung des Doktortitels der deutschen Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan (CDU) ausgesprochen. Ein schwerwiegendes Votum, das kaum deutlicher hätte ausfallen können.
Ein Verteidigungsminister der schummelt ist ja noch erträglich, weil das in etwa auf der Linie der Lüge, wonach die Sicherheit Deutschlands durch die Bundeswehr auch am Hindukusch verteidigt werden kann, liegt.
Ein Bundespräsident, dessen Aufhebung der Immunität wegen des Verdachts der Vorteilsannahme durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird, ist ebenfalls nicht besonders aufregend, weil schon der Beruf des Politikers an sich nur eine legale Form der Vorteilsnahme ist.
Wenn sich dann aber die Bundesbildungsministerin der besonderen Verantwortung für den Ruf von Wissenschaft und Forschung in Deutschland als unwürdig erweist, da sie ihre universitäre Ausbildung in katholischer Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften ohne Magister- oder Diplomprüfung beendet hat und mit der Aberkennung des Doktorgrades nur noch Abiturientin wäre, wirft das ein bezeichnendes Bild auf die Bundesregierung.
Weil nach § 9 Abs. 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern die Akten über Schülerprüfungen in Nordrhein-Westfalen regelmäßig nicht über die gesetzliche Frist von 10 Jahren hinaus aufbewahrt werden, wird Dr. Annette Schavan das Abitur jedenfalls nicht mehr zu nehmen sein.
Ein Verteidigungsminister der schummelt ist ja noch erträglich, weil das in etwa auf der Linie der Lüge, wonach die Sicherheit Deutschlands durch die Bundeswehr auch am Hindukusch verteidigt werden kann, liegt.
Ein Bundespräsident, dessen Aufhebung der Immunität wegen des Verdachts der Vorteilsannahme durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird, ist ebenfalls nicht besonders aufregend, weil schon der Beruf des Politikers an sich nur eine legale Form der Vorteilsnahme ist.
Wenn sich dann aber die Bundesbildungsministerin der besonderen Verantwortung für den Ruf von Wissenschaft und Forschung in Deutschland als unwürdig erweist, da sie ihre universitäre Ausbildung in katholischer Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften ohne Magister- oder Diplomprüfung beendet hat und mit der Aberkennung des Doktorgrades nur noch Abiturientin wäre, wirft das ein bezeichnendes Bild auf die Bundesregierung.
Weil nach § 9 Abs. 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern die Akten über Schülerprüfungen in Nordrhein-Westfalen regelmäßig nicht über die gesetzliche Frist von 10 Jahren hinaus aufbewahrt werden, wird Dr. Annette Schavan das Abitur jedenfalls nicht mehr zu nehmen sein.
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