Der Politstar innerhalb der deutschen Richterschaft heißt derzeit Manfred Dauster und ist Vorsitzender Richter des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht München. Manne erobert derzeit die Herzen der Republik mit Hilfe seines Facebook-Accounts, auf dem er in trauter Herrenrunde ein cooles „Fatih Sultan Mehmet – The Conqueror“-T-shirt trägt.
Nun war der gute Fatih ein muslimischer Krieger, der am 29. Mai 1453 Konstantinopel von den Christen eroberte und als zweiter Gründer des Osmanischen Reiches gilt. Auf Wikipedia lässt sich nachlesen, dass die Eroberung Konstantinopels die Angst der Christenheit vor der Türkengefahr verstärkte und als eine die gesamteuropäische Öffentlichkeit bewegende, epochale Zeitenwende empfunden wurde. Fatih Sultan Mehmet ist auch deshalb eine Symbolfigur des türkischen Nationalismus, dessen Siegel sich nun auf Mannes T-shirt befindet.
Man kann davon ausgehen, dass die bayerische Justiz das eher uncool findet, weil der trendbewusste Richter in der kommenden Woche einen Prozess gegen den Islamisten Harun P. wegen gemeinschaftlichen Mordes, Anstiftung zum Mord, schwerer staatsgefährdender Gewalttaten in Syrien und Bildung einer terroristischen Vereinigung leiten wird. Nach § 24 StPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Das Ablehnungsrecht steht auch der Staatsanwaltschaft zu.
Um es abzukürzen: Wenn Manne sein Shirt im Prozess unter der Robe tragen würde, könnte man vielleicht an einen Befangenheitsantrag denken. Was ein Richter aber in seiner Freizeit macht, wie er sich auf Facebook präsentiert und mit welchen Accessoires er sich schmückt, muss der Justiz und der Allgemeinheit egal sein, solange sich der Robenträger an die Grenzen des Rechts hält und nicht etwa mit verfassungsfeindlichen Symbolen verzierte Unterwäsche zur Schau stellt. Das in Rede stehende T-shirt wird übrigens in jeder türkischen Metropole verhökert und kann hier auch online erworben werden.
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Dienstag, 20. Januar 2015
Donnerstag, 7. März 2013
Sein Name ist Jihad
und auf dem T-shirt des 3-jährigen Jungen war vorne der Satz "Ich bin eine Bombe" und hinten "Jihad geboren am 11. September" zu lesen. Für die Leitung des Kindergartens im französischen Sorgues, den Bürgermeister und die Staatsanwaltschaft ein Affront gegen die Grundsätze der Republik. Wegen der Rechtfertigung eines Verbrechens mussten sich daher die Mutter und ihr Bruder vor einem Strafgericht verantworten, welches am 10. April 2013 ein Urteil verkünden will.
Tatsächlich ist der Junge namens Jihad am 11. September 2009 geboren worden und im engen Wortsinn natürlich keine Bombe. Wenn rechtlich nichts dagegen gesprochen hat, als Namen für einen am 11. September geborenen Jungen den im Koran in erster Linie für den militärischen Kampf auf dem Wege Gottes genutzten Begriff auszuwählen, dürfte die Kombination der genannten Worte auf dem T-shirt des kleinen Namensträgers nur schwer dazu taugen, darin eine - erneute und von der Namensgebung abgekoppelte - Billigung der religiös motivierten Terroranschläge vom 11. September 2001 zu sehen. Bei den Anschlägen mit Passagierflugzeugen kamen in den USA etwa 3000 Menschen ums Leben. In Frankreich sanktioniert das Gesetz über die Freiheit der Presse seit dem 29. Juli 1881 die Verteidigung von Verbrechen, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Verrat an den Feind.
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