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Donnerstag, 19. Dezember 2019

Tag der Deutschen - Teil 3

An dem Tag, als ein großer Teil der deutschen Presse und der politischen Führung auf die Taten eines deutschen Busfahrers im Inland und eines deutschen Sachbeschädigers in der Schweiz mit Abscheu und Entsetzen reagierte, gab zumindest die Entlassung eines deutschen Doppelmörders aus dem US-amerikanischen Strafvollzug bei einer beachtlichen Anzahl gewählter Volksvertreter Anlass zu öffentlichen Freudensprüngen.

Während der deutschtümelnde Busfahrer und der eigentumsverachtende Autofeind als Nationalhelden zunächst eine eher trübe Zukunftsperspektive haben dürften, kann der prominente Doppelmörder nach 33 Jahren Auslandsknast in eine vergleichsweise freundliche Zukunft blicken. Weil im Bereich des deutschen Strafrechts das Verbot der Doppelbestrafung gilt, das durch Artikel 103 Absatz 3 Grundgesetz mit Verfassungsrang ausgestattet wurde, muss der Killer die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht mehr fürchten: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."

Bereits im Sommer 2014 hatten sich über 160 Abgeordnete des Deutschen Bundestages in einem Brief an den Gouverneur von Virginia für seine Entlassung ausgesprochen und im Oktober 2017 reisten sogar der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff mit dem deutschen Botschafter Peter Wittig zu einer Anhörung des Bewährungsausschusses nach Virginia, um die Freilassung des nun auf Bewährung entlassenen Killers zu erreichen.

Da ist es kein Wunder, dass sich auch der Transatlantik-Koordinator der Bundesregierung, Peter Beyer (CDU), zur Landung des Delinquenten zum Flughafen Frankfurt begab, um den von den USA abgeschobenen Messermörder zu umarmen. Es ist eine überaus beruhigende Botschaft unserer Politiker an die deutschen Staatsbürger, dass sich auch im Ausland rechtskräftig verurteilte Mörder wegen ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Volk auf die uneingeschränkte Solidarität ihrer Regierung verlassen können.
   
Wie Presseberichten zu entnehmen ist, möchte sich der auf Bewährung entlassene Mörder in Kürze auf eine Deutschlandreise begeben, um das Land, welches er über drei Jahrzehnte nicht gesehen hat, kennen zu lernen und Freunde zu treffen. Vielleicht trifft der gefeierte Verbrecher in einer der kommenden Talkshows ja auf den in Ungnade gefallenen Busfahrer aus Dresden, der wohl mangels Strafbarkeit seines ungebührlichen Verhaltens auf überschwängliche Solidaritätsbekundungen aus der Politik bisher verzichten musste.

Donnerstag, 5. Juli 2018

40 Millionen Dollar für 20 Anwälte

Die Entscheidung des neuseeländischen "Court of Appeal", wonach die Auslieferung von Herrn Kim Schmitz alias "Kim Dotcom" an die USA erfolgen könne, weil er sich mit seinen Mitstreitern vorsätzlich und in massivem Umfang zu kommerziellen Zwecken zu Urheberrechtsverletzungen verschworen und diese Verletzungen begangen habe, ist ein arger Rückschlag in dessen über 6-jährigem Kampf darum, wegen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Datentauschbörse Megaupload von Neuseeland nicht an die USA ausgeliefert zu werden. Dass sich Schmitz überhaupt einen so langen Kampf leisten konnte, dürfte an seiner enormen Kriegskasse liegen, aus der er nach eigenen Angaben bereits 40.000.000 Dollar an Gebühren vor allem an seine Rechtsanwälte aus den USA, Canada, Neuseeeland, Hong Kong und Deutschland gezahlt hat. 20 hochqualifizierte Rechtsanwälte für ihren jahrelangen Einsatz zu bezahlen dürften sich nur wenige Angeklagte leisten können und ist ein weiterer Beleg dafür, dass die finanzielle Ausstattung eines Angeklagten oft darüber entscheidet, ob er sein weiteres Leben hinter Gittern verbringen muss oder eben nicht. Der nun folgende Gang zum neuseeländischen "Supreme Court" dürfte auch noch einmal mehrere Millionen Dollar verschlingen und in Neuseeland zumindest der letzte Akt dieser langwierigen juristischen Auseinandersetzung sein. 

Donnerstag, 7. März 2013

Sein Name ist Jihad


und auf dem T-shirt des 3-jährigen Jungen war vorne der Satz "Ich bin eine Bombe" und hinten "Jihad geboren am 11. September" zu lesen. Für die Leitung des Kindergartens im französischen Sorgues, den Bürgermeister und die Staatsanwaltschaft ein Affront gegen die Grundsätze der Republik. Wegen der Rechtfertigung eines Verbrechens mussten sich daher die Mutter und ihr Bruder vor einem Strafgericht verantworten, welches am 10. April 2013 ein Urteil verkünden will.

Tatsächlich ist der Junge namens Jihad am 11. September 2009 geboren worden und im engen Wortsinn natürlich keine Bombe. Wenn rechtlich nichts dagegen gesprochen hat, als Namen für einen am 11. September geborenen Jungen den im Koran in erster Linie für den militärischen Kampf auf dem Wege Gottes genutzten Begriff auszuwählen, dürfte die Kombination der genannten Worte auf dem T-shirt des kleinen Namensträgers nur schwer dazu taugen, darin eine - erneute und von der Namensgebung abgekoppelte - Billigung der religiös motivierten Terroranschläge vom 11. September 2001 zu sehen. Bei den Anschlägen mit Passagierflugzeugen kamen in den USA etwa 3000 Menschen ums Leben. In Frankreich sanktioniert das Gesetz über die Freiheit der Presse seit dem 29. Juli 1881 die Verteidigung von Verbrechen, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Verrat an den Feind.

 

Mittwoch, 31. Oktober 2012

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Samstag, 9. Oktober 2010

Rechtsanwalt verweigert Treueschwur auf Fahne vor Gericht und muss in den Knast


Die Weigerung, zu Beginn der gerichtlichen Verhandlung "The Pledge of Allegiance" zu sprechen, der da lautet: "I pledge allegiance to the flag of the United States of America, and to the republic for which it stands, one nation under God, indivisible, with liberty and justice for all" brachte den Kollegen Danny Lampley für 5 Stunden ins Gefängnis. Richter Talmadge Littlejohn empfand die Weigerung als ungebührlich und schickte ihn in den Knast. Verfassungsrechtler bezeichnen dagegen das Verhalten des Richters als Verstoß gegen das "First Amendment" der amerikanischen Verfassung, welches die Meinungsfreiheit garantiert: "Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances." Bisweilen mutiert richterliche Schrulligkeit gar zu rechtswidrigem Verhalten und es ist dann auch Sache der Anwälte, derartige Spielchen nicht mitzumachen.